Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender

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 Präsentation transkript:

Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender der Stiftung „Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender“ beim Ministerium der Justiz und für Europa Paul Hoferer Fachtagung „Schuldenregulierungsfonds in der Straffälligenhilfe“ 16.03.2018 in Berlin

Inhalt Entstehung / Gründungsmitglieder / Ziel und Zweck / Organe der Stiftung Umfang und Volumen der vergebenen Darlehen seit Gründung Art und Umfang der Hilfen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme, Antragsverfahren, Bewilligung, Umsetzung Wer führt die Schuldnerberatung durch / Betreuende Stelle Probleme der Praxis Kontaktdaten

1. Entstehung / Ziel / Zweck 1974 vom damaligen Justizminister Dr. Traugott Bender gegründet unterstützt Straffällige, die Ihren Wohnsitz in Baden-Württemberg haben durch Vergabe von zinslosen Darlehen Zweck der Stiftung ist: Straffälligen aus Baden-Württemberg eine Neuanfang in wirtschaftlich geordneten Verhältnissen zu ermöglichen

2. Organe der Stiftung Vorstand: Ministerium der Justiz und für Europa Baden Württemberg vertreten durch den Ministerialdirektor Elmar Steinbacher Geschäftsführung: Simone Müller RPflin Beauftragte der Stiftung bei der Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden Württemberg Paul Hoferer Miriam Ernst

3. Umfang und Volumen der vergebenen Darlehen …Erfolgsbilanz (1974-2017) Sanierte Forderungen: 109.936.736,68 EUR abgelöste Forderungen: 27.670 Darlehen: 4.831 (Zusatzdarlehen: 350) Gesamthöhe der Darlehen: 24.718.572,75 EUR = Vergleichszahlungen an Gläubiger

4. Art und Umfang der Hilfen Zinslose Darlehen bis maximal 11.000,00 €. Rückzahlbar in 5 Jahren. Die Höhe des Darlehens orientiert sich an der Tilgungsfähigkeit des Antragstellers. Die Darlehen werden ausschließlich zur Tilgung von vorher vereinbarten Vergleichen gewährt. Im Falle von Schmerzensgeldern ist eine 100 %ige Befriedigung anzustreben, wenn dies im Rahmen der Höchstsumme möglich ist.

5. Voraussetzungen für Inanspruchnahme, Antragsverfahren, Bewilligung, Umsetzung Wohnsitz in Baden-Württemberg, Straffälligkeit regelmäßiges Einkommen, das zur Tilgung des Darlehens verfügbar ist Betreuende Stelle bereitet den Antrag gemeinsam mit dem Klienten vor und reicht diesen bei den Beauftragten ein Prüfung, Erstellung Sanierungsplan, Gläubigerverhandlungen erfolgt durch die Beauftragten Die Beauftragten legen den Antrag zur Entscheidung vor Über die Vergabe des Darlehens entscheidet der Stiftungsvorstand

6. Betreuende Stelle Die fachliche Bearbeitung der Anträge, die Erstellung eines Sanierungsplans sowie die abschließenden Verhandlungen mit den Gläubigern obliegt den Beauftragten. Die Beratung, Betreuung der Klienten sowie die Vorbereitung der Sanierung werden von der sog. „Betreuenden Stelle“ übernommen. Dabei handelt es sich um den/die beigeordnete/n Bewährungshelfer/in, eine Schuldenberatung, Einrichtung der Straffälligen- oder Suchthilfe, Sozialdienste der JVA oder des Maßregelvollzugs.

6. Betreuende Stelle Ansprechpartner für Beauftragte während der Sanierung und für die Stiftung in der Tilgungsphase gewährleistet die Vollständigkeit der Unterlagen, erstellt den Sozialbericht mit Angaben zur Straffälligkeit, familiären und finanziellen Situation, persönlichen Entwicklung, Prognose. Gibt Empfehlung für Darlehen ab.

7. Probleme der Praxis und Lösungen Die Stiftung vergibt keine Gelder für Schuldenregulierungen im Rahmen eines gerichtlichen Schuldenbereinigungsplans gemäß Insolvenzordnung. Daher keine Möglichkeit zur Zustimmungsersetzung. Prekäre Arbeitsverhältnisse, immer mehr Darlehen ohne jegliche Sicherheit.

7. Auszahlung und Rückzahlung des Darlehens Die Stiftung zahlt bei Bewilligung des Darlehens die vereinbarten Vergleichsbeträge unmittelbar an die Gläubiger aus Die Stiftung überwacht die Rückzahlung des Darlehens Anträge auf Ratenreduzierung oder Stundung sind direkt bei der Stiftung unter Angabe von Gründen und Nachweisen zu stellen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Paul Hoferer Rosenbergstraße 122 70193 Stuttgart Tel. 0711 627 69 444 Fax 0711 627 69 433 Email: paul.hoferer@bgbw.bwl.de Miriam Ernst Rosenbergstraße 122 70193 Stuttgart Tel. 0711 627 69 445 Fax 0711 627 69 433 Email: miriam.ernst@bgbw.bwl.de