Einführung offener Ganztagsangebote an Grundschulen

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 Präsentation transkript:

Einführung offener Ganztagsangebote an Grundschulen Gemeinde Walpertskirchen Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Einführung offener Ganztagsangebote an Grundschulen Informationen zur Pilotphase im Schuljahr 2015/2016

Pilotphase offener Ganztagsangebote an Grundschulen Gemeinde Walpertskirchen Bayer. Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Pilotphase offener Ganztagsangebote an Grundschulen I. Angebotsformen II. Allgemeine Rahmenbedingungen III. Einzelheiten zur offenen Ganztagsschule bis 16.00 Uhr IV. Überblick zu den Kurzgruppen der Schülerbetreuung bis 14 Uhr V. Überblick zu den offenen Ganztagsangeboten als Kombi-Modell (OGTS-Kombi)

Angebotsformen Gemeinde Walpertskirchen Bayer. Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Angebotsformen Offene Ganztagsangebote bis 16.00 Uhr (OGTS) Offene Ganztagsgruppen mit Bildungs- und Betreuungsangeboten ab Unterrichtsende bis 16.00 Uhr an mindestens vier Schultagen der Unterrichtswoche Besonders für Schulen mit Betreuungsbedarf vor allem während der Unterrichtswochen und in einem Zeitrahmen bis 16.00 Uhr Kurzgruppen der Schülerbetreuung bis 14 Uhr (OGTS-Kurzgruppen) Mittagsbetreuungsangebote bis etwa 14 Uhr im Rahmen der offenen Ganztagsschule Ab Unterrichtsende für kürzere Betreuungsbedarfe in den Unterrichtswochen Kombi-Modell Jugendhilfe und Schule (OGTS-Kombi) Neuartiges Bildungs- und Betreuungsangebot von Jugendhilfe und Schule Eignet sich besonders für Schulen mit hohem Betreuungsbedarf zu Tagesrandzeiten bis 18 Uhr, an fünf Wochentagen und in den Schulferien

Allgemeine Rahmenbedingungen (1) Gemeinde Walpertskirchen Bayer. Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Allgemeine Rahmenbedingungen (1) Einheitlicher rechtlicher Rahmen Grundsätzlich ein Ganztagsangebot in schulischer Verantwortung Die gleichzeitige Einrichtung bzw. Förderung von Angeboten im Rahmen der offenen Ganztagsschule und von Angeboten der Mittagsbetreuung bzw. verlängerten Mittagsbetreuung an einer Schule ist deshalb im Rahmen der Pilotphase und ggf. auch in den Folgejahren nicht möglich Räumlichkeiten In der Schule oder in unmittelbarer Erreichbarkeit der Schule Personal und Kooperationspartner Personal muss über die erforderliche Fachkompetenz verfügen Erweitertes Führungszeugnis nach § 30a des Bundeszentralregistergesetzes Ganz oder teilweise durch freien gemeinnützigen Träger oder einer Kommune als Kooperationspartner Es sollen nach Möglichkeit außerschulische Partner z. B. aus den Bereichen Kunst, Musik, Sport, Jugendarbeit einbezogen werden

Allgemeine Rahmenbedingungen (2) Gemeinde Walpertskirchen Bayer. Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Allgemeine Rahmenbedingungen (2) Aufsichtspflicht Es gelten die jeweiligen Bestimmungen der Schulordnungen zur Aufsicht bei schulischen Veranstaltungen Eine Übertragung der Aufsichtspflicht auf geeignete externe Kräfte ist zulässig Die Gesamtverantwortung für die Erfüllung der Aufsichtspflicht über die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler während der Unterrichtswochen trägt immer die Schulleitung Mitfinanzierung durch den Schulaufwandsträger Je Gruppe der offenen Ganztagsschule bis 16 Uhr (OGTS) 5.500 € Je Kurzgruppe der Schülerbetreuung (OGTS-Kurzgruppen) abhängig vom Betreuungszeitraum 2.500 € bzw. 5.000 € Für OGTS-Kombi angelehnt an die Förderung von Kindertageseinrichtungen gemäß BayKiBiG

Allgemeine Rahmenbedingungen (3) Gemeinde Walpertskirchen Bayer. Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Allgemeine Rahmenbedingungen (3) Schülerbeförderung und Gastschulverhältnisse Durch den Schulsachaufwandsträger Keine Beförderungspflicht bei Gastschulbesuch Antrags- und Genehmigungsverfahren Teilnahmeberechtigt sind ausgewählte interessierte Schulen Der Antrag ist bis zum 1. Juli 2015 bei der zuständigen Regierung zu stellen Genehmigung und Bereitstellung der Mittel durch die zuständige Regierung Voraussetzung ist die für die genehmigte Gruppenzahl erforderliche Mindestzahl von Schülerinnen und Schülern

Einzelheiten zur offenen Ganztagsschule bis 16.00 Uhr (1) Gemeinde Walpertskirchen Bayer. Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Einzelheiten zur offenen Ganztagsschule bis 16.00 Uhr (1) Betreuungszeitraum An mindestens vier Unterrichtstagen je Schulwoche im Anschluss an den stundenplanmäßigen Unterricht bis mindestens 16.00 Uhr Im begründeten Ausnahmefall bis 15.30 Uhr Nach 16.00 Uhr oder am fünften Schultag eventuell ergänzende Angebote durch Kommune bzw. den Schulträger Organisation/Angebotsstruktur/Qualität Verbindlicher Leistungskatalog mit Angebot einer täglichen Mittagsverpflegung Angebot einer verlässlichen Hausaufgabenbetreuung Verschiedene Freizeitangebote Nach Möglichkeit zusätzliche unterstützende Lern- und Förderangebote Auf Grundlage bewährter Qualitätsrahmen für die offene Ganztagsschule Hohe pädagogische Qualität

Einzelheiten zur offenen Ganztagsschule bis 16.00 Uhr (2) Gemeinde Walpertskirchen Bayer. Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Einzelheiten zur offenen Ganztagsschule bis 16.00 Uhr (2) Personal und Kooperationspartner Leitung durch pädagogische Fachkraft als zentraler Ansprechpartner der Schulleitung Weitere geeignete Personen mit pädagogischer Erfahrung Es kann ein Kooperationspartner (Träger der Jugendhilfe / Kommune) beauftragt werden Teilnahme der Schülerinnen und Schüler Jahrgangsstufen 1 bis 4 Mindestens zwei Schultage je Unterrichtswoche von Ende des stundenplanmäßigen Unterrichts bis mindestens 16.00 Uhr Verbindliche Anmeldung für das gesamte Schuljahr Es gelten die Bestimmungen für schulische Veranstaltungen sowie für Erkrankungen, Befreiungen, Beurlaubungen und Abmeldungen

Einzelheiten zur offenen Ganztagsschule bis 16.00 Uhr (3) Gemeinde Walpertskirchen Bayer. Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Einzelheiten zur offenen Ganztagsschule bis 16.00 Uhr (3) Kostenfreiheit/Elternbeiträge Im Zeitraum bis 16.00 Uhr an vier Wochentagen grundsätzlich kostenfrei Ausnahme Mittagsverpflegung Für ergänzende Angebote – z. B. nach 16.00 Uhr oder am fünften Wochentag können Elternbeiträge erhoben werden Gruppenbildung Mindestens 14 und höchstens 25 Schülerinnen und Schüler Buchungen für zwei oder drei Tage werden anteilig berücksichtigt

Einzelheiten zur offenen Ganztagsschule bis 16.00 Uhr (4) Gemeinde Walpertskirchen Bayer. Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Einzelheiten zur offenen Ganztagsschule bis 16.00 Uhr (4) Staatliche Förderung/Zuwendung Die staatliche Zuwendung je Gruppe für den erhöhten Personalaufwand beträgt 28.200 € Der kommunale Anteil beträgt 5.500 € je Gruppe Der gesamte administrative Aufwand (Raum, Unkosten) werden von der Kommune getragen Mittagsverpflegung Die Betreuung der Schülerinnen und Schüler während der Mittagszeit ist schulische Aufgabe im Rahmen des Ganztagesangebotes Für die Mittagsverpflegung kann ein Entgelt von den Erziehungsberechtigten erhoben werden

Überblick zu den Kurzgruppen bis 14 Uhr Gemeinde Walpertskirchen Bayer. Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Überblick zu den Kurzgruppen bis 14 Uhr Betreuungszeitraum An mindestens vier Unterrichtstagen in der Woche unmittelbar nach Unterrichtsende Täglich mindestens 60 Minuten Organisation/Angebotsstruktur Keine Fortsetzung oder Aufarbeitung des lehrplanmäßigen Unterrichts Sozial- und freizeitpädagogische Zielrichtung Betreuungszeit > 60 Minuten Mittagsverpflegung und Möglichkeit zu Hausaufgabenerledigung Kostenfreiheit/Elternbeiträge Im Zeitraum bis 14.00 Uhr an vier Wochentagen grundsätzlich kostenfrei Ausnahme Mittagsverpflegung Für ergänzende Angebote – z. B. nach 14.00 Uhr oder am fünften Wochentag können Elternbeiträge erhoben werden Staatliche Förderung/Zuwendung Die staatliche Zuwendung je Gruppe für den erhöhten Personalaufwand beträgt 5.000 € Der kommunale Anteil beträgt ebenfalls 5.000 € je Gruppe Der gesamte administrative Aufwand (Raum, Unkosten) werden von der Kommune getragen

Überblick zum Kombi-Modell (OGTS-Kombi) Gemeinde Walpertskirchen Bayer. Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Überblick zum Kombi-Modell (OGTS-Kombi) Betreuungszeitraum An fünf Unterrichtstagen je Schulwoche im Anschluss an den planmäßigen Unterricht bis mindestens 16.00 Uhr Zusätzliche Betreuungszeiten bis 18 Uhr an allen Schultagen und in der Ferienzeit Organisation und Angebotsstruktur Ausschließlich in Kooperation von Schule und sonstigem Träger der Jugendhilfe Hortpädagogische Angebote Angebot einer täglichen Mittagsverpflegung Angebot einer verlässlichen Hausaufgabenbetreuung Zusätzliche Förderangebote unter enger Abstimmung zwischen Vormittags- und Nachmittagsangebot Personal und Kooperationspartner Pädagogische Fachkräfte wie Sozialpädagogen(Innen) und Erzieher(Innen) Pädagogische Ergänzungskräfte mit einer mindestens zweijährigen abgeschlossenen Ausbildung Elternbeiträge Richten sich nach den Buchungszeiten und werden vom jeweiligen Träger festgelegt Staatliche Förderung/Zuwendung Angelehnt an die Förderung von Kindertageseinrichtungen gemäß BayKiBiG Staatliche Förderung zwischen 21.560 € und 86.240 € Der kommunale Anteil muss die Lücke zwischen kindbezogener Förderung und Förderanteil des StMBW Der gesamte administrative Aufwand (Raum, Unkosten) werden von der Kommune getragen