peter dünschede stuttgart

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Ihr erster Arbeitstag im AAW!
 Präsentation transkript:

peter dünschede stuttgart Dienstbesprechung für Schulleiterinnen, Schulleiter und Sicherheitsbeauftragte 12. November 2018 Gefahrstoffe im Technikunterricht Einführung in die Thematik Folie liegt bereits vor Beginn auf 12.11.2018 peter dünschede stuttgart

peter dünschede stuttgart Was sind Gefahrstoffe ? Gefahrstoffe sind Stoffe, die im direkten Umgang oder bei Weitergabe gefährliche Situationen hervorrufen können. Die Übergänge erfolgen immer per Mausklick, Klicks sind im Folgenden als Zahlen dargestellt und dann auch näher beschrieben Definition des Gefahrstoffbegriffs Pfeil erscheint Besprechung des Textes / Definition der Gefahrstoffe 12.11.2018 peter dünschede stuttgart

Erkennen von Gefahrstoffen Gefahrstoffe sind durch Symbole und Kennbuchstaben gekennzeichnet Einblenden des Folientitels Kennzeichnung durch Symbole, die international sind Symbole erscheinen, Symbole kurz ansprechen 12.11.2018 peter dünschede stuttgart

peter dünschede stuttgart giftig O brand-fördernd T + gehr giftig F + hoch- entzündlich Xn gesund- heitsschädlich R 10 Xi reizend C ätzend E explosions- gefährlich N umwelt- Symbole erscheinen alle gemeinsam / zuerst erscheinen die Symbole dann die Bedeutung Giftig > erzeugen erhebliche akute oder chronische Gesundheitsschäden oder Tod > Chlor, Methanol sehr giftig > äußerst schwere , akute oder chronische Gesundheitsschäden oder Tod > Blausäure, Phosgen gesundheitsschädlich > akute oder chronische Gesundheitsschäden, evtl. Tod > Glykol; Jod reizend > Reaktionen der Haut oder den Schleimhäuten bei Berührung > Natronlauge > 2% explosionsgefährlich > explodiert bei Druck, Temperatur etc. > Nitroglycerin, TNT, Pikrinsäure, Kaliumchlorat brandfördend > Durch Sauerstoffabgabe erfolgt schnelleres Abbrennen > Wasserstoffperoxid, Nitrate; Bleichlauge hochentzündlich > Flammpunkt > 0° C > Äther; Ethin leicht entzündlich > Flammpunkt 0°C bis 20°C > Benzin Aceton R 10 > entzündlich > Flammpunkt 21° C bis 55°C > Terpentinöl, Styrol umweltgefährlich > Greift in den Naturhaushalt ein > Lindan Weitere Eigenschaften die nach § 3 N.3 des Chemikaliengestzes gelten: sensibilisierend > Latex, Nickel erbgutverändernd > Acrylamid, Blei fortpflanzungssgefährdend > Ethanol; krebserzeugend > Asbest, Benzol 12.11.2018 peter dünschede stuttgart

Unternehmerpflichten § 7 GefStoffV  Ermittlung der Gefahrstoffe § 7 Abs.1 GefStoffV  Ersatzstoffprüfung § 7 Abs.8 GefStoffV  Gefahrstoffverzeichnis § 7 Abs.1 GefStoffV  Überwachung § 8-11 GefStoffV  Schutzmaßnahmen Unternehmerpflichten bedeuten die Aufgaben des Schulleiters, die er für den Umgang mit Gefahrstoffen beachten muss De Gefahrstoffe die in der Schule verwendet werden, sind zu ermitteln Können dafür Ersatzstoffe verwendet werden? Erstellung des so genannten Gefahrstoffkatasters (kommt noch in der übernächsten Folie Überwachung des Umgangs mit den Schadstoffen / Überwachung der Grenzwerte Geschlossene Anlage --- Absaugung am Einsatzort --- technische Raumbelüftung --- persönliche Schutzausrüstung Informationen der Mitarbeiter / Erstellung der Betriebsanweisungen / mündliche Unterweisungen. § 14 GefStoffV  Information der Mitarbeiter 12.11.2018 peter dünschede stuttgart

Typische Gefahren im Technikunterricht 1. Kurzes Ansprechend der Gefahren, die im TU entstehen können. 12.11.2018 peter dünschede stuttgart

Gefahrstofferfassung Gefahrstoffkataster Mindestangaben Bezeichnung des Gefahrstoffs Einstufung des Gefahrstoffs Angabe der gef. Eigenschaften Mengenangaben Arbeitsbereiche Erfassung der Gefahrstoffe. Pfeil erscheint Unter der Erfassung der Gefahrstoffe versteht man das Gefahrstoffkataster, das in jeder Schule vorhanden sein muss. Tabelle ansprechen in Verbindung mit Mindestanforderungen an ein Schadstoffkataster Bezeichnung des Gefahrstoffs Einstufung des Gefahrstoffs Angabe der gefährlichen Eigenschaften (R- und S-Sätze) Mengenangabe Lagerung wo?? Hinweis auf die D-Giss Deutsches Gefahrstoffinformationssystem Schule ww.d-giss.de 12.11.2018 peter dünschede stuttgart

peter dünschede stuttgart Betriebsanweisung Für den Umgang mit Gefahrstoffen muss eine Betriebsanweisung erstellt werden Sie ist in der Sprache der Beschäftigten abzufassen und an geeigneter Stelle bekannt zu geben Beschäftigte sind anhand der Betriebsanweisung zu unterweisen 1. Titel erscheint, 2. SL ist für die Betriebsanweisung verantwortlich 3. Sprache ansprechen, ist für die Schule wohl nicht relevant 4. Die Lehrer sind im Umgang mit den Schadstoffen zu unterweisen 5. Schriftliche Fixieren der Unterweisung / Unterschrift Inhalt und Zeitpunkt sind schriftlich festzuhalten und durch Unterschrift zu bestätigen 12.11.2018 peter dünschede stuttgart

Muster - Betriebsanweisung Arbeitsplatz, -bereich, Tätigkeit Bezeichnung Gefahren Schutzmaßnahmen / Verhaltensregeln Verhalten im Gefahrfall Erste Hilfe Folie zeigt eine Musterbetriebsanweisung Betriebsanweisung erscheint auf der Folie Arbeitsbereich, Arbeitsplatz (W0 wird mit dem Gefahrstoff gearbeitet?) Bezeichnung des Gefahrstoffs Gefahren die von diesem Stoff ausgehen können Wie gehe ich mit diesem Stoff um Wie verhalte ich mich im Fall einer Gefahr Erste Hilfeaßnahmen im Fall eines Unfalls Unterschrift Quelle Unterschrift Quelle: http://www.sicher-mit-system.de/sc3/Sc535.htm 12.11.2018 peter dünschede stuttgart

Regeln im Umgang mit Gefahrstoffen Informationen über die Gefahrstoffe müssen vorhanden sein Behälter dicht verschlossen halten keine Nahrungs- und Genussmittel beim Umgang mit Gefahrst. Hände waschen / Hautschutz, Hautpflegemittel Persönliche Schutzausrüstung (PSA) Kleidungswechsel nach Arbeitsende Keine Gefahrstoffe in Lebensmittelbehältern aufbewahren 12.11.2018 peter dünschede stuttgart

Lagerung von Gefahrstoffen Keine Gefährdung der menschlichen Gesundheit und der Umwelt Mengenbegrenzung Keine Lebensmittelgefäße Belüftete Räume Nicht mit Lebensmitteln zusammen Giftige Stoffe unter Verschluss 1. Diese Folie ist selbsterklärend und wird nur zum Lesen stehen gelassen. Eventuelle Fragen beantworten 12.11.2018 peter dünschede stuttgart

Lagerung von Gefahrstoffen im Schulbereich § 26 Gefahrstoffe - Unfallverhütungsvorschrift „Schule“ (GUV-V S1) Grundsätzlich : Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten in Arbeitsräumen nur in Sicherheitsschränken! Je Schrank dürfen entzündliche Stoffe maximal mit einem Gesamtvolumen von 60 Litern gelagert werden. Hierbei dürfen hoch- und leichtentzündlich Stoffe (F+ und F) ein Gesamtvolumen von 20 Litern nicht überschreiten. 12.11.2018 peter dünschede stuttgart

peter dünschede stuttgart Internetadressen „Soester-Liste“ http://www.learn-line.nrw.de/angebote/gefahrstoffdb Gefahrstoffverordnung http://www.gewerbeaufsicht.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16495 Betriebsanweisungen http://www.chemietreff.de Bundesanstalt für Arbeitsschutz http://www.baua.de und Arbeitsmedizin Unfallkasse Baden-Württemberg http://www.uk-bw.de Deutsches Gefahrstoff- http://www.d-giss.de/ Informationssystem Schule Gestis-Stoffdatenbank http://biade.itrust.de Titel wird eingeblendet Hinweis auf Internetadressen. 12.11.2018 peter dünschede stuttgart

peter dünschede stuttgart Ende der Präsentation 12.11.2018 peter dünschede stuttgart