Prof. Dr. Toporowski Corinna Korte Lizzy Kellner

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 Präsentation transkript:

ERASMUS+-Outgoings 18/19 Infoveranstaltung für Wirtschaftswissenschaftler Prof. Dr. Toporowski Corinna Korte Lizzy Kellner Prof. Dr. Keser Christina Ehrich ERASMUS+-Infoveranstaltung für Outgoings 18/19 11. November 2018

Agenda Informationsveranstaltung Info-Präsentation der ERASMUS+ Tutoren Erstellen eines Learning Agreements Anerkennungsprozess von Modulen aus dem Ausland Offene Fragerunde Enthüllung von Kommilitonen an der gleichen Gastuniversität Verteilung der unterschriebenen Vertragskopien Zeit für Individuelle Fragen im Einzelgespräch ERASMUS+-Infoveranstaltung für Outgoings 18/19 11. November 2018

Info-Präsentation für ERASMUS+-Mobilitäten im AJ 18/19 ERASMUS+-Infoveranstaltung für Outgoings 18/19 11. November 2018

ERASMUS-Büro der BWL Prof. Dr. Toporowski Programmkoordinator Lizzy Kellner, B. A. Corinna Korte, B. A. ERASMUS-Tutorinnen Platz der Göttinger Sieben 3 (Oeconomicum) 2. OG, Raum 2.145 37073 Göttingen Tel.: +49 (0)551/39-4447 erasmus.bwl@uni-goettingen.de Sprechstunde (OEC 1.135) Donnerstag 16.00-18.00 Uhr . ERASMUS+-Infoveranstaltung für Outgoings 18/19 11. November 2018

ERASMUS-Büro der VWL Prof. Dr. Keser Programmkoordinatorin Christina Ehrich ERASMUS-Tutorin Platz der Göttinger Sieben 3 37073 Göttingen (Oeconomicum) 2. OG, Raum 2.145 Tel: +49(0)551/39-28802 (zu Sprechzeiten) erasmus-economics@uni-goettingen.de Sprechstunde (OEC 1.135) Dienstag 16.00-17.00 Uhr ERASMUS+-Infoveranstaltung für Outgoings 18/19 11. November 2018

Ansprechpartner Modulanerkennung Jan Christian Schinke Berit Müller Auslandsstudienberatung Georg-August-Universität Service-Center für Studierende Auslandsstudienberatung Platz der Göttinger Sieben 3 37073 Göttingen Tel.: 0551-39-28801 auslandsstudium@wiwi.uni-goettingen.de Sprechstunde (OEC 1.135): Dienstag, 12.30 - 16.00 Uhr Donnerstag, 09.00 - 12.30 Uhr ERASMUS+-Infoveranstaltung für Outgoings 18/19 11. November 2018

Ansprechpartner Notenumrechnung und Anrechnung  Eintragung der Noten in Flexstat (passiert nicht automatisch!) Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Prüfungsamt Oeconomicum, 1. Obergeschoss Platz der Göttinger Sieben 3 37073 Göttingen Tel. +49 (0)551 39-12222 wiwipa@uni-goettingen.de Öffnungszeiten Info-Point während der Vorlesungszeit Mo - Do 9 - 16 Uhr Fr 9 - 13 Uhr ERASMUS+-Infoveranstaltung für Outgoings 18/19 11. November 2018

Ansprechpartnerin Stipendium, Probleme mit Online-Portal Sabine Plünnecke Abteilung Göttingen International Von-Siebold-Straße 2 Raum Nr.: 1.105 37075 Göttingen Tel.: +49 551/39 21328 Fax: +49 551/39 21329 E-Mail: sabine.pluennecke@zvw.uni-goettingen.de ERASMUS+-Infoveranstaltung für Outgoings 18/19 11. November 2018

Was muss ich vor dem ERASMUS+-Aufenthalt erledigen? -1 Auslands-BaföG  früh genug beantragen  Ansprechpartner: Studentenwerk  Bescheinigung über Stipendienhöhe: Frau Plünnecke Wohnheim / Unterkunft  Ansprechpartner: Betreuer eurer Gastuniversität Beurlaubung: Servicebüro Studienzentrale am Wilhelmsplatz https://www.uni-goettingen.de/de/52008.html Erstellung eines Learning Agreements (bis 20.06.) Ggfs. Grant Agreement (nur bei Stipendium) Anreise zur Gastuniversität  ca. 2 Wochen vor Vorlesungsbeginn  Berücksichtigung einer möglichen O-Phase ERASMUS+-Infoveranstaltung für Outgoings 18/19 11. November 2018

Was muss ich vor dem ERASMUS+-Aufenthalt erledigen? - 2 Abschließen einer Auslandskrankenversicherung Nachweis über den Abschluss der O-Phasenmodule (nur Bachelor) einreichen Ggf. Nachweis über das geforderte Sprachniveau nachreichen Teilnahme an dem OLS-Test  anonymer Sprachtest  wird per e-Mail an euch geschickt  verpflichtend für die Unterrichtssprachen Dänisch, Deutsch, Englisch, Französisch; Griechisch, Italienisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Spanisch, Schwedisch und Tschechisch ERASMUS+-Infoveranstaltung für Outgoings 18/19 11. November 2018

Beurlaubung während des Auslandssemesters + Es müssen nicht die vollständigen Semestergebühren bezahlt werden (77€ Studentenwerksbeitrag) + Das Auslandssemester wird nicht zur summierten Semesteranzahl gezählt, die anerkannten Leistungen aus dem Ausland werden den nachfolgenden Semester zugerechnet - Es können keine Klausuren an der Universität Göttingen im beurlaubten Semester geschrieben werden (WiSe: 01.10.-31.3, SoSe: 01.04.-31.9.)  Beurlaubung bei einem Pflichtauslandssemester nicht möglich! ERASMUS+-Infoveranstaltung für Outgoings 18/19 11. November 2018

Das Learning Agreement - 1 Zweck: regelt vertraglich eure Kurswahl an der Gastuniversität Sollte 30 ECTS umfassen (+-10%) Kursangebot: siehe Homepage der Gastuniversität oder ggfs. Nachfrage bei dem zuständigen Betreuer der Gastuni Überprüfung der Anerkennung der ausgewählten Kurse via Flexnow  wenn Kurse noch nicht anerkannt sind oder ein neuer Antrag erforderlich ist, in Table B als „under appraisal“ eintragen und Anerkennungsantrag stellen Deadline: bis 20. Juni 2018 für das WiSe 2018/19 und bis 15. November 2018 für das SoSe 19 muss das LA vollständig unterschrieben dem ERASMUS-Büro vorliegen und im Online Portal hochgeladen sein Form: Es muss der Vordruck der Universität Göttingen verwendet werden. Sollte eure Gastuni ein eigenes fordern, so füllt bitte beide Versionen aus ERASMUS+-Infoveranstaltung für Outgoings 18/19 11. November 2018

Das Learning Agreement - 2 Koordinator: Prof. Keser (VWL), Prof. Toporowski (BWL, WiInf, WiPäd) / Erasmus-Code: DGOTTING01 Field of education: 410 (BWL, WiInf, WiPäd), 314 (VWL) Vollständig unterschriebenes LA notwendig, um Anerkennungsantrag bei der Auslandsstudienberatung zu stellen (http://www.uni-goettingen.de/de/481541.html) Ein genehmigter Antrag ermöglicht es, verpflichtet aber nicht, die erbrachte Studienleistung im Ausland in eurer Studium in Göttingen einzubringen  Ihr könnt also noch nach eurem Auslandsaufenthalt entscheiden, ob ihr die Note in Göttingen einbringen möchtet Sollte sich an eurer Gastuniversität eure Kurswahl noch ändern, so habt ihr innerhalb von 5 Wochen nach Vorlesungsbeginn die Möglichkeit, die Kursänderung durch das Revised Learning Agreement (during the mobility) durchzuführen ERASMUS+-Infoveranstaltung für Outgoings 18/19 11. November 2018

Was muss ich während dem ERASMUS+-Aufenthalt erledigen? Einreichung des Certificate of Arrival (COA)  Ist bei Ankunft von der Partneruniversität zu unterschreiben  weist das tatsächliches Anreisedatum aus  in Online Portal hochladen  Erst wenn das COA und das LA.vorliegen kann die erste Auszahlungsrate erfolgen! Einreichung des Certificate of Stay (COS)  wird manchmal auch Certificate of Attendance (COA) genannt  Ist bei Abreise von der Partneruniversität zu unterschreiben  weist das tatsächliche Anreisedatum und das Datum eurer ……. letzten akademischen Leistung an der Gastuniversität aus  Das Datum der Unterschrift muss immer nach dem Datum der ……..letzten akademischen Leistung an der Gastuniversität sein ERASMUS+-Infoveranstaltung für Outgoings 18/19 11. November 2018

Certificate of Stay Falsch X Richtig ✔ ERASMUS+-Infoveranstaltung für Outgoings 18/19 11. November 2018

Was muss ich nach dem ERASMUS+-Aufenthalt erledigen? - 1 Transcript of Records (TOR) = Zeugnis  wird von euer Gastuniversität ausgestellt  wird euch meist erst 1-2 zwei Monate nach eurem …….Aufenthalt zugeschickt  Nicht alle Unis versenden automatisch eine hardcopy  muss als Kopie im ERASMUS-Büro eingereicht und im Online-Portal hochgeladen werden (mind. 10 Credits)  wird für die Anrechnung an der Uni Göttingen benötigt Ausfüllen des EU-Survey  personalisierter Link zum Survey wird euch per e-Mail von … Göttingen International zugeschickt ERASMUS+-Infoveranstaltung für Outgoings 18/19 11. November 2018

Was muss ich nach dem ERASMUS+-Aufenthalt erledigen? - 2 Erfahrungsbericht  Online-Erfahrungsbericht über das Online Portal erstellen (vorgegebene Fragen, die beantwortet werden müssen)  freier Erfahrungsbericht als pdf an die die Erasmus Tutoren Studienzeitbescheinigung  wird bei uns eingereicht  wird von euch im SB-Bereich bei ecampus erstellt  weist die Immatrikulation an der Universität Göttingen über den gesamten Aufenthaltszeitraum nach ERASMUS+-Infoveranstaltung für Outgoings 18/19 11. November 2018

Grant Agreement / Fördervereinbarung Ende Juli bekommt ihr das Grant Agreement von Göttingen International zugeschickt  unterschreiben und zurück an Göttingen International schicken  Wird nur ausgestellt, wenn vollständiges LA vorliegt Ggfs. besteht die Möglichkeit über die Reserveliste noch zu einem späteren Zeitpunkt eine Förderung zu bekommen Die finanzielle Förderung muss zurückgezahlt werden, wenn im Ausland weniger als 10 ECTS erbracht wurden oder nicht alle Dokumente fristgerecht eingereicht werden ERASMUS+-Infoveranstaltung für Outgoings 18/19 11. November 2018

Allgemeines Zu unterschreibende Dokumente können im Sekretariat abgegeben und abgeholt werden oder zu den Sprechzeiten (BWL: Oec 1.215 / VWL: Oec. 2.171)  Benötigte Bearbeitungszeit: ca. 5 Werktage Bitte verwendet für alle Dokumente die Göttinger Vorlagen! ERASMUS+-Infoveranstaltung für Outgoings 18/19 11. November 2018

Was kann ich wo finden? Formulare zur Abwicklung der Mobilität (LA, Revised LA, COA, COS) http://www.uni-goettingen.de/de/491452.html Alles zum Thema Anerkennung https://www.uni-goettingen.de/de/481541.html Notenumrechnungen ausländischer Notensysteme https://www.uni-goettingen.de/de/anerkennungen/500600.html Höhe der Stipendienrate der ERASMUS-Förderung https://www.uni-goettingen.de/de/f%C3%B6rderung-und-%C3%9Cbersicht-der-stipendienraten/491346.html Checkliste ERASMUS+-Mobilität 2018/19 https://www.uni-goettingen.de/de/leitf%C3%A4den-und-checklisten-studierendenmobilit%C3%A4t---erasmus-key-action-103/491451.html ERASMUS+-Infoveranstaltung für Outgoings 18/19 11. November 2018

Vielen Danke für eure Aufmerksamkeit  Noch Fragen?