Überblick: Warum das Berufskolleg? Stundentafel Probezeit

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 Präsentation transkript:

Überblick: Warum das Berufskolleg? Stundentafel Probezeit Erfolgreicher Abschluss (Noten-Ausgleichsmöglichkeiten) Infos zur Prüfung im BK2

Wie geht es nach dem BK2 weiter? Beginn einer (ggf. verkürzten) Berufsausbildung Übertritt in das 2. Schuljahr der WO (= Wirtschaftsoberschule): Notendurchschnitt 2,0 in den 4 Kernfächern (BW, D, E, M)

Stundentafel Pflichtbereich 1.1 Allgemeiner Bereich Sj.1 Sj.2 Religionslehre 1 1 Geschichte mit Gemeinschaftskunde 2 1 Deutsch (mit Betrieblicher Kommunik.) 3 3 Englisch 3 3 Mathematik 2 4 Physik (od. Chemie od. Biologie od. Technik) 2

Stundentafel Pflichtbereich 1.2 Berufsfachlicher Bereich Sj.1 Sj.2 Wirtschaftsenglisch 3 4 Französisch oder Spanisch 7 6 Betriebswirtschaft 3 3 Steuerung und Kontrolle 3 1 Gesamtwirtschaft 1 1 Büromanagement (m.Inh.Informatik) 2 1 Projektkompetenz bzw. Projektarbeit ** 1

Stundentafel 3. Wahlbereich 3.1 Zusatzprogramm zum Erwerb des „Wirtschaftsassistenten“ „Wirtschaft“ (ZWA) - 2 3.2 Weitere Fächer z.B. Sport, Dritte Fremdsprache 2 2 4. Praktikum 4 Wochen + 4 Wochen -> in den Ferienzeiten, vor den Prüf., im Ausland -> fremdsprachliche und interkulturelle Kompetenz

Maßgebende Fächer: Alle Fächer des Pflichtbereichs Rel, GmGK, D(mBK), E, M, Phy, WiE., Frz/Sp, BW, SuK, GW, BM, PA Kernfächer: Von den maßgebenden Fächern: D, E, M, BW

Maßgebendes Fach Französisch bzw. Spanisch: 2. Schuljahr: 4 Klassenarbeiten 3. oder 4. Klassenarbeit = Zentrale Klassenarbeit

Aufnahme auf Probe 1. Halbjahr = Probezeit, d.h. Zeugnis = entscheidend für Bestehen der Probezeit Entscheidungskriterium: Bestanden oder nicht bestanden auf Grund dieser Noten (-> gleiche Bedingungen betr. Noten wie am Sj.ende) Entscheidungsorgan: Klassenkonferenz Konsequenz: Probezeit nicht bestanden -> BK verlassen

Zu: Aufnahme auf Probe BK1-Zusatzregelung (zugunsten der Schüler): Schüler, der Probezeit nicht bestanden hat, kann auf Antrag bis zum Schuljahresende bleiben, falls: Beratungsgespräch Vereinbarung über zukünftiges Lern- und Arbeitsverhalten Verstoß gegen Vereinbarung = Verstoß gegen Schulord. i.S.v. SchG § 90 (1)

-> keine Wiederholung möglich Zu: Aufnahme auf Probe pn im 1. Hj. u. nv im 2. Hj.: -> keine Wiederholung möglich (höchstens: Kolloqium, falls freie Plätze)

Zu: Aufnahme auf Probe Ausnahmeregelung: Klassenkonferenz kann (mit 2/3 Mehrheit) Probezeit als für bestanden erklären (Fall: schlechte Leistungen vorübergehend)

Erfolgreiche Versetzung in Sj.2: Ø aller maßgeb. Fächer ≤ 4,0 Ø aller Kernfächer ≤ 4,0 kein Kernfach = 6,0 max. 1 maßgeb. Fach > 4,0

Falls 2 maßgeb. Fächer > 4,0: Ausgleich notwendig! zu: Erfolgreiche Versetzung in Sj.2: zu d) Falls 2 maßgeb. Fächer > 4,0: Ausgleich notwendig! Ausgeglichen werden können: maßgeb. Fach 6,0 durch: maßgeb. Fach 1,0 od.dr.: 2 maßgeb. Fächer 2,0 Kernfach 5,0 durch: Kernfach 2,0 maßgeb. Fach 5,0 durch: maßgeb. Fach 2,0 od.dr.: 2 maßgeb. Fächer 3,0

Schriftliche Prüfungen für die FHR: D 240 min. M 220 min. E 220 min. BW 180 min. Mündliche Prüfungen für die FHR: Obligatorisch: Frz / Span (evtl. Englisch) Freiwillig zusätzlich in 2 anderen maßgeb. Fächern (-> außer in PA bzw. PK)

Schriftliche Prüfungen für den Wirtschaftsassistenten: Fach „Wirtschaft „ (ZWA) bzw. IK 90 min. ab Sj. 1516: Fach Wi.Englisch: schriftlich-praktische Prüf. 120 min. mündliche Prüf. 10 - 15 min.

Erfolgreicher Wirtschaftsassistenten-Abschluss: Ø der beiden Prüfungsfächer ≤ 4,0 keines der beiden Prüfungsfächer = 6,0 insg. max. 2 maßgeb. Fächer (inkl. Fach “Wi.”) > 4,0 und: für beide Fächer ein Ausgleich gegeben ist ! Beide Fächer der Zusatzprüfung Wirtschaftsassistent: hier = Kernfächer !

Nichtteilnahme an der Prüfung (s bzw. m) Ohne wichtigen Grund: Schüler kann nicht wieder aufgenommen werden!

Nichtteilnahme an der Prüfung (s bzw. m) 1. Bis 7:30 Anruf im Sekretariat – folgende Infos an BK-Abteilungsleitung: Name, Klasse, Grund Welche Prüfung verpasst Frage nach Nachtermin 2. Im Laufe des Tages Abgabe der ärztlichen Krankmeldung im Sekretariat

Infos zur Prüfung im BK2 (s bzw. m): Täuschungsversuch Wer es unternimmt, das Prüfungsergebnis durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen oder wer nicht zugelassene Hilfsmittel nach Bekanntgabe der Prüfungsaufgaben mit sich führt oder Beihilfe zu einer Täuschung oder einem Täuschungsversuch leistet, begeht eine Täuschungshandlung.

Infos zur Prüfung im BK2 (s bzw. m): Täuschungsversuch Liegt eine Täuschungshandlung vor, wird die Prüfungsleistung mit der Note ungenügend bewertet. In schweren Fällen kann der Vorsitzende des Prüfungsausschusses den Prüfling von der weiteren Teilnahme an der Prüfung ausschließen; dies gilt als Nichtbestehen der Abschlussprüfung.

Infos zur Prüfung im BK2 (s bzw. m): Täuschungsversuch Stellt sich eine Täuschungshandlung erst nach Aushändigung des Zeugnisses heraus, kann die obere Schulaufsichtsbehörde die ergangene Prüfungsentscheidung zurücknehmen, das Zeugnis einziehen und entweder ein anderes Zeugnis erteilen oder die Abschlussprüfung für nicht bestanden erklären.

Infos zur Prüfung im BK2 (s bzw. m): Täuschungsversuch Wer durch eigenes Verhalten die Prüfung so schwer stört, dass es nicht möglich ist, seine Prüfung oder die Prüfung anderer Prüflinge ordnungsgemäß durchzuführen, wird von der Prüfung ausgeschlossen; dies gilt als Nichtbestehen der Abschlussprüfung. Die Entscheidung trifft der Vorsitzende des Prüfungsausschusses.

Handyregelung für Prüfung (s bzw. m) Handy ausschalten Handy in Schultasche verschließen Schultasche vorne an Wand sichtbar ablegen

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