ERASMUS+ 2018/2019 Stipendiat*innentreffen

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 Präsentation transkript:

ERASMUS+ 2018/2019 Stipendiat*innentreffen Zentrum für Internationale Beziehungen| Humanwissenschaftliche Fakultät| | 07.11.2018

Was passiert in den nächsten Wochen? Nominierung: Wir haben Sie an den Partneruniversitäten nominiert Bitte das ZIB auf dem Laufenden halten 2. Bewerbung an der Gasthochschule: Sie bewerben sich bei den Partner-universitäten !Bewerbungsfristen beachten! Zentrum für Internationale Beziehungen I Humanwissenschaftliche Fakultät I Stipendiat*innentreffen I 06.06.2018

Bewerbungsunterlagen uni-spezifisch, aber meist: 1. Bewerbungsformular → Unterschrift ZIB? 2. Course selection Vertragsbereich beachten! i.d.R ca. 50% der Kurse im Vertragsbereich mind. 21 ECTS wir empfehlen mehr einzuplanen Unterschrift ZIB? 3. Transcript of Records eigene Übersetzung der Kurse an der Uni Köln auf Englisch Tabellenform: Kurstitel, ECTS, deutsche Note, (US-grade) Unterschrift ZIB! Dokumente möglichst per Mail senden, evtl. auch per Post → Scan (PDF), nicht abfotografiert! → Kopien anfertigen Zentrum für Internationale Beziehungen I Humanwissenschaftliche Fakultät I Stipendiat*innentreffen I 06.06.2018

Förderung ERASMUS+ Mobilitätszuschuss Erlass von Studiengebühren im Ausland Förderung gestaffelt nach Länderkategorien für das akademische Jahr 2018/19 Auszahlung meist in 2 Raten: Erste Rate (80%): 2-3 Monate nach dem Semesterbeginn (d.h. ca. Dezember/Mai) Schlussrate nach Eingang aller Dokumente Zentrum für Internationale Beziehungen I Humanwissenschaftliche Fakultät I Stipendiat*innentreffen I 06.06.2018

Förderung: ERASMUS+ Mind. 21 ECTS Die finanzielle Förderung in allen Ländergruppen wird für den vollständigen Mobilitätszeitraum bewilligt Je nach Verfügbarkeit der Mittel ist nachträgliche Verlängerung des Förderzeitraums möglich Zentrum für Internationale Beziehungen I Humanwissenschaftliche Fakultät I Stipendiat*innentreffen I 06.06.2018

Förderung: BAföG Auslands-BAföG  Frühzeitig drum kümmern! Hürden etwas niedriger Länderspezifische Zuständigkeit https://www.bafög.de/de/ausland---studium-schulische-ausbildung- praktika-441.php http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/bafoeg_ausland.php Bescheinigung vom ZIB Allgemeine Infos: https://www.bafög.de/de/auslandsfoerderung- 384.php 2. Inlands-BAföG wird nicht weitergezahlt und muss abgemeldet werden! → sonst droht Rückzahlung Zentrum für Internationale Beziehungen I Humanwissenschaftliche Fakultät I Stipendiat*innentreffen I 06.06.2018

Beurlaubung? Vor- und Nachteile abwägen bei Beurlaubung: Keine Prüfungsleistungen in Köln möglich Kein Semesterbeitrag, kein KVB-Ticket Leistungen der Partneruniversität können trotzdem angerechnet werden Semester wird nicht als Fachsemester auf Regelstudienzeit angerechnet Im Studierendensekretariat Antrag abgeben WS bis 30.09. SoSe bis 31.03. → bereits gezahlter Semesterbeitrag wird zurückerstattet (sollte wegen Exmatrikulation überwiesen werden) Zentrum für Internationale Beziehungen I Humanwissenschaftliche Fakultät I Stipendiat*innentreffen I 06.06.2018

Beurlaubung und BAföG Wenn in Köln beurlaubt:  Wird vom BAföG-Amt komplett am Ende von der Regelstudienzeit abgezogen (6 Monate)  Bei rechtzeitigem Antrag trotzdem Förderung nach Rückkehr für den Rest des Semesters möglich (Antrag entweder direkt bei Rückkehr oder schon vorab mit genauer Angabe des Rückkehrdatums) Wenn in Köln nicht beurlaubt:  Nur genauer Zeitraum des Auslandaufenthaltes wird am Ende auf die Regelstudienzeit angerechnet (mit Nachweis, von wann man nicht in Köln war) Zentrum für Internationale Beziehungen I Humanwissenschaftliche Fakultät I Stipendiat*innentreffen I 06.06.2018

Anerkennung von Studienleistungen Ist nicht obligatorisch Muss in Absprache mit SSC’s erfolgen Kann vor Abreise bereits mit den SSC’s geprüft werden, da sich die Kurse vor Ort jedoch meist ändern  Empfehlung Annex Während des Auslandsaufenthaltes per Email Oder erst bei Rückkehr Zentrum für Internationale Beziehungen I Humanwissenschaftliche Fakultät I Stipendiat*innentreffen I 06.06.2018

Das ERASMUS+ - Paket wird per Mail verschickt/ auf die Webseite geladen  Vor dem Auslandsaufenthalt Online-Annahmeerklärung (Grant Agreement – Online) Frist: 08.07.2018 (WS) bzw. 01.12.2018 (SoSe) Grant Agreement Frist: 20.07.2018 (WS) bzw. 10.12.2018 (SoSe) Learning Agreement Frist: ca. 2 Wochen vor Mobilitätsbeginn Online-Sprachtest Frist: vor Beginn der Mobilität Immatrikulationsbescheinigung Frist: 20.07.2018 (WS) bzw. 20.02.2019 (SoSe) Zentrum für Internationale Beziehungen I Humanwissenschaftliche Fakultät I Stipendiat*innentreffen I 06.06.2018

ERASMUS + - Paket  Während dem Auslandsaufenthalt Learning Agreement („During the Mobility“) Frist: innerhalb von 5 Wochen nach Beginn der Mobilität OLS-Sprachtest gegen Ende der Mobilität  Nach dem Auslandsaufenthalt Transcript of Records Confirmation letter EU-Survey-Onlineumfrage Erfahrungsbericht Anerkennungszeugnis  Frist: 20 Tage nach Mobilitätsende!

Grant Agreement - online Zentrum für Internationale Beziehungen I Humanwissenschaftliche Fakultät I Stipendiat*innentreffen I 06.06.2018

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Grant Agreement - online Zentrum für Internationale Beziehungen I Humanwissenschaftliche Fakultät I Stipendiat*innentreffen I 06.06.2018

Grant Agreement - online Zentrum für Internationale Beziehungen I Humanwissenschaftliche Fakultät I Stipendiat*innentreffen I 06.06.2018

Grant Agreement Anfangsdatum der Mobilitätsphase: erster Tag, an dem Sie an der Gasthochschule für akademische Zwecke anwesend sind (z. B. Beginn der Lehrveranstaltungen, eine von der Gasthochschule organisierte Begrüßungsveranstaltung oder Kurse zur sprachlichen bzw. kulturellen Vorbereitung). Enddatum: letzter Tag, an dem Sie bei der Gasthochschule für akademische Zwecke anwesend sein müssen (z. B. letzte Prüfung, Vorlesungsende). Bitte die Zeitangaben im Grant Agreement so genau wie möglich zu machen, um später anteilige Stipendienrückforderungen zu vermeiden! Zentrum für Internationale Beziehungen I Humanwissenschaftliche Fakultät I Stipendiat*innentreffen I 06.06.2018

Grant Agreement – Papierform & Immatrikulationsbescheinigung Einzureichen im Original in Papierform per Briefpost oder persönlich im ZIB. Fristen: 20.07.2018 (für das WS & Studienjahr 2018/19) 10.12.2018 (für das SS 2019) Nach Bearbeitung durch das Dezernat Internationales erhalten Sie eine unterschriebene Version des Grant Agreement per Email für Ihre Unterlagen. Die Immatrikulationsbescheinigung für das SoSe kann bis 20.02. eingereicht werden Zentrum für Internationale Beziehungen I Humanwissenschaftliche Fakultät I Stipendiat*innentreffen I 06.06.2018

Versicherungen Sie sind selbst für den Versicherungsschutz im Gastland verantwortlich (siehe Grant Agreement)! Mit dem Erasmus+ Programm ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden! Informieren Sie sich auf jeden Fall bei Ihrer Krankenkasse über den Versicherungsschutz während des Auslandsaufenthaltes und die Notwendigkeit einer zusätzlichen privaten Versicherung! Möglichkeit einer Gruppenversicherung (Kranken-, Unfall-, Haftpflicht) über den DAAD (siehe https://www.daad.de/ausland/studieren/leben/de/ Zentrum für Internationale Beziehungen I Humanwissenschaftliche Fakultät I Stipendiat*innentreffen I 06.06.2018

Learning Agreement - Before the mobility → mehrere Versionen: Deutsch & Englisch 1-Fach vs. 2-Fach Studiengang → Allgemeine Daten → Tab. A bzw. AA = „Stundenplan“ semesterbegleitende Sprachkurse an der Gasthochschule zählen mit eigenständige Recherche, inwieweit man unter dem ERASMUS+-Vertrag sinnvoll studieren kann - mind. 21 ECTS Zentrum für Internationale Beziehungen I Humanwissenschaftliche Fakultät I Stipendiat*innentreffen I 06.06.2018

Learning Agreement - Before the mobility → Tab. B (bzw. BB) = Anerkennungswünsche Anerkennung durch Fachvertreter*innen: → das ZIB kann über die Anerkennung nicht entscheiden, daher: → vorab Anerkennung abklären → zuständiges SSC als Fachvertreter*in eintragen → bei mehreren Fächern: Kürzel neben die Kurse, einer unterschreibt das ganze LA Zentrum für Internationale Beziehungen I Humanwissenschaftliche Fakultät I Stipendiat*innentreffen I 06.06.2018

Learning Agreement - Before the mobility 1. Die Studierenden reichen das von ihnen ausgefüllte und von der Gastuniversität unterschriebene LA im ZIB ein (spätestens 6 Wochen vor Reiseantritt). 2. Das ZIB leitet die LA's an die zuständigen Stellen in den Prüfungsämtern und SSC's weiter. 3. Die zuständigen Stellen prüfen die Möglichkeit der Anerkennung von Studienleistungen und unterschreiben als „Academic Advisor“. 4. Die zuständigen Stellen leiten das Dokument zurück ans ZIB. 5. Das ZIB sendet das vollständige Dokument als PDF- Datei ans International Office der Uni Köln und an die Studierenden. Zentrum für Internationale Beziehungen I Humanwissenschaftliche Fakultät I Stipendiat*innentreffen I 06.06.2018

Learning Agreement - During the mobility → Tab. A2/B2 = Änderungen von A/B (bzw. AA2/BB2 = Änderungen von AA/BB) Änderungen mehrfach möglich, auch Höhe der einzelnen ECTS Anerkennung der Änderungen per Email mit Fachvertreter*innen Innerhalb der ersten 4 Wochen! Zentrum für Internationale Beziehungen I Humanwissenschaftliche Fakultät I Stipendiat*innentreffen I 06.06.2018

Learning Agreement - After the mobility → Tab. C/D = müssen nicht zwangsläufig ausgefüllt werden, dienen eher den Hochschulen als Richtlinien Für Tab. D können Sie auch das „Anerkennungszeugnis“ verwenden → muss mit Tab. B identisch sein  Bis 20 Tage nach Rückkehr → Bescheinigung der Heimathochschule über die anerkannten Leistungen → ans ZIB → wir leiten an das IO weiter Zentrum für Internationale Beziehungen I Humanwissenschaftliche Fakultät I Stipendiat*innentreffen I 06.06.2018

Transcript of Records – After the mobility - Oft als Ersatz für den LA-Teil „After the mobility“ verwendet Am besten schon vor Ort von der Gastuniversität abholen Ans ZIB, wir leiten es ans International Office weiter Confirmation letter → Bescheinigung der Gasthochschule mit genauen Aufenthaltsdaten → ans ZIB → wir leiten ans IO weiter → wichtig! dient als finale Grundlage für die Schlussrate → Frist: 20 Tage nach Ende der Mobilität! Zentrum für Internationale Beziehungen I Humanwissenschaftliche Fakultät I Stipendiat*innentreffen I 06.06.2018

Erfahrungsbericht - Nach dem Aufenthalt Frei zu formulierenden anonymisierter Bericht im Fließtext, bei dem Sie auf folgende Punkte eingehen: Vorbereitung (Planung, Organisation und Bewerbung bei der Gasthochschule) Unterkunft Studium an der Gasthochschule Alltag und Freizeit Fazit Als PDF ans ZIB! Zentrum für Internationale Beziehungen I Humanwissenschaftliche Fakultät I Stipendiat*innentreffen I 06.06.2018

Das ERASMUS+ - Paket 20 Tage nach Ende der Mobilität Nach dem Aufenthalt: Deadline für alle Dokumente: 20 Tage nach Ende der Mobilität Zentrum für Internationale Beziehungen I Humanwissenschaftliche Fakultät I Stipendiat*innentreffen I 06.06.2018

Der Online Sprachtest Wenn Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch oder Niederländisch die Hauptunterrichtssprache ist vor dem Auslandsaufenthalt Über den Online Linguistic Support (OLS) – Sie erhalten eine Email mit dem Link Ergebnisse dienen ausschließlich der Dokumentation und sollen zu Ihrer eigenen Verbesserung beitragen während des Auslandsaufenthaltes kann das Dezernat 9 – Internationales erneut Sprachkurse versenden  dies ist nicht verpflichtend nach Ihrem Aufenthalt werden Sie erneut gebeten einen Test durchzuführen  Email - link Zentrum für Internationale Beziehungen I Humanwissenschaftliche Fakultät I Stipendiat*innentreffen I 06.06.2018

Verlängerung - Studium Nachträgliche Verlängerung des Auslandssemesters möglich → nur unter Vorbehalt verfügbarer Mittel!  erstmal Zero Grant Anfrage, ob der Verlängerung zugestimmt werden kann ans ZIB → inklusive Bestätigung der Gasthochschule → bis spätestens 30 Tage vor Ende des geplanten Aufenthaltes Bei Zusage neues LA für das zweite Semester einreichen Bei Verlängerung von Sommer auf Winter ist ein neues Grant Agreement nötig Zentrum für Internationale Beziehungen I Humanwissenschaftliche Fakultät I Stipendiat*innentreffen I 06.06.2018

Verlängerung - Praktikum Verlängerung durch Praktikum → unter Vorbehalt verfügbarer Mittel! → eigenständige Suche einer Praktikumsstelle → muss am gleichen Ort wie das Auslandssemester sein (Bestätigung von der Gasthochschule!) → wird auf Gesamtlänge des Auslandsaufenthaltes angerechnet Anfrage, ob der Verlängerung zugestimmt werden kann → inklusive Bestätigung der Praktikumseinrichtung Bei Zusage erhöht sich die Schlussrate entsprechend um die Anzahl der verlängerten Monate Anrechnung des Praktikums an der Uni Köln klären Zentrum für Internationale Beziehungen I Humanwissenschaftliche Fakultät I Stipendiat*innentreffen I 06.06.2018

ERASMUS+ - Praktikum Reguläres Praktikum auch im Anschluss an das Studium möglich → eigenständige Suche einer Praktikumsstelle → muss nicht am gleichen Ort wie das Auslandssemester sein Bewerbung an das ZIB → Motivationsschreiben → Bestätigung der Praktikumseinrichtung → Eingang im ZIB mindestens 4 Wochen vor Praktikumsbeginn Dauer: Mindestens 60 Tage Zentrum für Internationale Beziehungen I Humanwissenschaftliche Fakultät I Stipendiat*innentreffen I 06.06.2018

ERASMUS+ - Praktikum Mobilitätszuschuss → Förderung gestaffelt nach Länderkategorien Auszahlung in 2 Raten: → erste Rate (80%) nach Eingang der Dokumente vor Beginn des Praktikums → Schlussrate nach Eingang aller Abschluss-Dokumente Zentrum für Internationale Beziehungen I Humanwissenschaftliche Fakultät I Stipendiat*innentreffen I 06.06.2018

So erreichen Sie uns: Email : zib-hf@uni-koeln.de Web : https://www.hf.uni-koeln.de/31519 Tel :  + 49 221 470-6213/1974 Besucheradresse: Lindenthalpassage EG Dürener Str. 89 50931 Köln Postadresse (Mailing Address): Universität zu Köln Humanwissenschaftliche Fakultät Zentrum für Internationale Beziehungen Gronewaldstraße 2 D - 50931 Köln Germany Zentrum für Internationale Beziehungen I Humanwissenschaftliche Fakultät I Stipendiat*innentreffen I 06.06.2018