Der Landesmusikschulbeirat und seine Fördervereine September 2018
Der Landesmusikschulbeirat (LMB) ist Partner der Musikschulfördervereine
Der LMB und seine Ziele Alles unter einem Dach kompetenter Ansprechpartner Vernetzung und Erfahrungsaustausch Rahmenbedingungen schaffen Fortbildungen organisieren
„Es ist oft nur der erste Schritt, der wehtut.“ Anna Blos, erste Frau in der Weimarer Nationalversammlung
Wie gründen wir einen Förderverein?
Vier Phasen Interessengemeinschaft, Ziele und Aufgaben Initiativgruppe mit Vorarbeiten zur Vereinsgründung Gründungsversammlung Schritte danach
Vier Phasen Interessengemeinschaft, Ziele und Aufgaben Initiativgruppe mit Vorarbeiten zur Vereinsgründung Gründungsversammlung Schritte danach
Erste Phase - Interessengemeinschaft Schulleitung, Kollegium, Schüler, Elternbeirat, interessierte Eltern und Ehemalige als Partner gewinnen Kontakte zur Musikschule und zum Schulträger (Kommune) herstellen und pflegen Ziele des Fördervereins erarbeiten
Erste Phase – Ziele des Fördervereins Unterstützung der Musikschule ideell und finanziell Verbesserung des Lebensraumes Musikschule mit vielfältigen Initiativen und Aktionen
Erste Phase – Ziele des Fördervereins Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Kommunen Positionierung des Vereins mit und neben dem Elternbeirat
Erste Phase – Ziele des Fördervereins kein Ziel: Fördervereine können die finanzielle Verantwortung des Trägers und der Landesregierung nicht ersetzen!
Erste Phase – Aufgaben des Fördervereins Projektförderung finanzielle Unterstützung von sozial schwachen Schüler/innen im Einzelfall Informationsveranstaltungen Fortbildungen
Vier Phasen Interessengemeinschaft, Ziele und Aufgaben Initiativgruppe mit Vorarbeiten zur Vereinsgründung Gründungsversammlung Schritte danach
Zweite Phase – Vorarbeiten zur Vereinsgründung Mustersatzung besorgen Satzung auf den Schultyp anpassen Vereinszweck auf die erarbeiteten Schwerpunkte anpassen (interaktiver Prozess)
Zweite Phase – Vorarbeiten zur Vereinsgründung Voranfrage beim zuständigen Vereinsregister (inhaltliche Mängel) Voranfrage beim zuständigen Finanzamt (Gemeinnützigkeit)
Zweite Phase – Vorarbeiten zur Vereinsgründung Sieben Gründungsmitglieder finden Wahlbereitschaft zum Vorstand klären Organisatorisches
Zweite Phase – Organisatorisches Ort und Termin festlegen Einladung mit Tagesordnungspunkten formulieren Veröffentlichung in der Presse
Vier Phasen Interessengemeinschaft, Ziele und Aufgaben Initiativgruppe mit Vorarbeiten zur Vereinsgründung Gründungsversammlung Schritte danach
Dritte Phase – Gründungsversammlung angenehme Atmosphäre schaffen Satzungstexte auslegen Beitrittsformulare bereithalten Stimmzettel bereithalten
Dritte Phase – Gründungsversammlung Begrüßung durch die Initiativgruppe Wahl der Versammlungsleitung und der Schriftführung Aufgaben und Ziel der Versammlung vermitteln
Dritte Phase – Gründungsversammlung Einvernehmen über die Tagesordnung erzielen Sitzung nach der Tagesordnung leiten Beratung und Abstimmung über den Satzungsentwurf Höhe der Beiträge festlegen (dies kann auch in der ersten MV erfolgen)
Dritte Phase – Gründungsversammlung Wahl der Vorstandsmitglieder Wahl der Beisitzer Wahl der Kassenprüfer
Dritte Phase – Gründungsversammlung Beschlussfassung und Konstituierung des Vereins durch Unterzeichnung des Gründungsprotokolls von mindestens sieben Anwesenden
Vier Phasen Interessengemeinschaft, Ziele und Aufgaben Initiativgruppe mit Vorarbeiten zur Vereinsgründung Gründungsversammlung Schritte danach
Vierte Phase – Schritte nach der GV Antrag auf vorläufige Anerkennung der Gemeinnützigkeit beim FA Notarielle Beglaubigung des Gründungsprotokolls Unterschrift der vertretungsbefugten Vorstände beim Notar
Vierte Phase – Schritte nach der GV Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das zuständige Finanzamt unter Vorlage der Satzung FA wird von Amtswegen über den neu gegründeten Verein informiert
Vierte Phase – Schritte nach der GV Anmeldung des neu gegründeten Vereins beim zuständigen Vereinsregister durch den Vorstand/durch den Notar
Vierte Phase – Schritte nach der GV benötigte Dokumente gemäß Merkblatt: - Satzung - Unterschriebenes Protokoll der Gründungsversammlung - Adressen der vertretungsbefugten Vorstände
Vierte Phase – Schritte nach der GV benötigte Dokumente gemäß Merkblatt (Forts.): - Personalausweise - Bestätigung vorläufige Gemeinnützigkeit
Vierte Phase – Schritte nach der GV bei gemeinnützigem Verein ist der Eintrag ins Vereinsregister kostenfrei Aufwandsentschädigung des Notars: ebenfalls kostenfrei
Vierte Phase – Schritte nach der GV zuständiges zentrales Vereinsregister versendet Eintrag ins Vereinsregister zuständiges Finanzamt versendet Bescheid zur Gemeinnützigkeit
Vierte Phase – Schritte nach der GV spätestens jetzt Gründungsfeier organisieren
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Landesmusikschulbeirat Baden-Württemberg c/o Landesverband der Musikschulen Baden-Württembergs e.V. Herdweg 14 | 70174 Stuttgart Telefon 0711 21851-10 Telefax 0711 21851-20 E-Mail lmb@musikschulen-bw.de Web www.landesmusikschulbeirat-bw.de