Wahlen 2017 Wahlvorschläge / Listen

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 Präsentation transkript:

Wahlen 2017 Wahlvorschläge / Listen Auslosung der Listennummern 9. Mai 2017 Gemeindehaus Bläuacker Sitzunszimmer -1.66

Listeneinreichung Wann: ab Montag, 12.6.2017 (ab 08.00 Uhr) bis Montag, 17.7.2017 (bis 18.00 Uhr) Wo: Gemeindekanzlei Köniz / Empfang (Wahlvorschläge zusätzlich elektronisch an wahlen@koeniz.ch erwünscht) Wer: Wahlvorschläge für das Gemeindepräsidium können nur von Parteien oder Wählergruppen eingereicht werden, die auch Kandidatinnen/ Kandidaten für den Gemeinderat melden Formularsätze: per Mail und als Download auf der Website (bei Bedarf in Papierform bei der Gemeindekanzlei) 17.09.2018 Rauch Cornelia Stellvertretende Gemeindeschreiberin

Listen Teil 1 Die Wahlvorschläge müssen auf Listen eingereicht werden, die zur Unterscheidung ihrer Herkunft eine deutliche und eindeutige Bezeichnung ihres Ursprungs (Wählergruppe) enthalten dürfen nicht mehr Namen von Vorgeschlagenen enthalten, als Sitze zu besetzen sind dürfen keinen Namen mehr als zwei Mal enthalten 17.09.2018 Rauch Cornelia Stellvertretende Gemeindeschreiberin

Listen Teil 2 müssen von mindestens zehn Stimmberechtigten unterzeichnet sein enthalten folgende Angaben der Unterzeichnenden: Name, Vorname Geburtsjahr Adresse E-Mail Heimatort 17.09.2018 Rauch Cornelia Stellvertretende Gemeindeschreiberin

Listen Teil 3 Eine Person darf für eine bestimmte Wahl nur auf einer Liste vorgeschlagen werden Auf der Liste „Gemeinderat“ können maximal 5 Kandidatinnen/ Kandidaten vorgeschlagen werden Auf den Wahlvorschlägen für das Parlament dürfen maximal 40 Kandidatinnen/Kandidaten aufgeführt werden Jede Person, die kumuliert wird, erhält 2 Kandidatennummern (Nummern sind NICHT veränderbar) 17.09.2018 Rauch Cornelia Stellvertretende Gemeindeschreiberin

Listenbezeichnung: Partei xy Liste Gemeinderat Wahlvorschläge Gemeinderat Gemeindewahlen Köniz 24.09.2017 Liste Nr. 6 Listenbezeichnung: Partei xy Abkürzung: XY   Kandidaten-Nr. Name,Vorname Geb.jahr Beruf Wohnadresse (Strasse, Wohnort) E-Mail 1 0601.7 2 0602.5 3 0603.3 4 0604.1 5 0605.0 17.09.2018 Rauch Cornelia Stellvertretende Gemeindeschreiberin

Listenbezeichnung: Partei xy Liste Parlament Wahlvorschläge Parlament Gemeindewahlen Köniz 24.09.2017 Liste Nr. 1 Listenbezeichnung: Partei xy Abkürzung: XY   Kandidaten-Nr. Name,Vorname Geb.jahr Beruf Wohnadresse (Strasse, Wohnort) E-Mail 1 0101.5 2 0102.3 3 0103.1 4 0104.4 5 0105.8 6 0106.6 7 0107.4 8 0108.2 9 0109.1 10 0110.4 11 0111.2 12 0112.1 13 0113.9 14 0114.7 15 0115.5 16 0116.3 17 0117.1 18 0118.5 19 0119.8 20 0120.1 … ... 40 0140.1 17.09.2018 Rauch Cornelia Stellvertretende Gemeindeschreiberin

Unterschriften Die Wahlvorschläge „Gemeinderat“ und „Gemeindepräsident“ müssen je von den gleichen (mindestens 10) Stimmberechtigten unterzeichnet werden Die Wahlvorschläge „Parlament“ müssen ebenfalls von mindestens 10 Stimmberechtigten unterzeichnet werden; sie dürfen mit jenen der Gemeinderatslisten identisch sein Wer kandidiert, darf die betreffende Liste nicht unterzeichnen Die Stimmberechtigten dürfen für eine bestimmte Wahl nur eine Liste unterzeichnen. Sie können ihre Unterschrift nach Einreichen der Liste nicht mehr zurückziehen 17.09.2018 Rauch Cornelia Stellvertretende Gemeindeschreiberin

Listenverbindung Bei Parlaments- und Gemeinderatswahlen können zwei oder mehr Wahlvorschläge durch die Unterzeichnenden der betroffenen Wahlvorschläge miteinander verbunden werden Unterlistenverbindungen innerhalb einer Listenverbindung sind zulässig Jede Gruppe miteinander verbundener Listen wird für die Verteilung der Sitze vorerst wie eine einzige Liste behandelt Die der Gruppe zukommenden Sitze werden gemäss Verteilschlüssel auf die einzelnen Listen verteilt Ablauf der Frist für Listen- und Unterlistenverbindungen: Montag, 24. Juli 2017, 18.00 Uhr 17.09.2018 Rauch Cornelia Stellvertretende Gemeindeschreiberin

Listenverbindung Parlament Wahl Parlament Gemeindewahlen Köniz 24. September 2017 Liste Nr. Listenbezeichnung: Abkürzung: Listenverbindung Die Unterschriftenbogen müssen von den gleichen Personen unterzeichnet werden, die auch den entsprechenden Wahlvorschlag unterzeichnet haben. Die Unterzeichnenden erklären, dass sie eine Listenverbindung eingehen mit der   Name,Vorname Geb.jahr Beruf Wohnadresse (Strasse, Wohnort) Heimatort Unterschrift 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17.09.2018 Rauch Cornelia Stellvertretende Gemeindeschreiberin

Unvereinbarkeitsregel Von der Gemeinde beschäftigte Personen dürfen weder dem Parlament noch dem Gemeinderat angehören Unter den Begriff «Beschäftigung» fallen auch Auftragsverhältnisse Art. 23 Abs. 3 Gemeindeordnung 17.09.2018 Rauch Cornelia Stellvertretende Gemeindeschreiberin

Ausseramtliche Wahlzettel - Majorz Ausseramtliche Wahlzettel mit vorgedrucktem Wahlvorschlag sind zulässig Sie dürfen sich im Format und Papier (A6, rosa, 80gm2) nicht vom amtlichen Wahlzettel unterscheiden Die Gemeindekanzlei kann diese gegen Verrechnung des Selbstkostenpreises von CHF 700 (Auflage 28’000) drucken Anmeldung formlos und schriftlich bis 9. Juni 2017, 16.00 Uhr, an die Gemeindekanzlei, Cornelia Rauch, Landorfstrasse 1, 3098 Köniz oder per E-Mail an wahlen@koeniz.ch 17.09.2018 Rauch Cornelia Stellvertretende Gemeindeschreiberin

Zusätzliche Wahlzettel - Proporz Die Vertretungen der Listen können bei der Gemeindekanzlei zusätzliche Wahlzettel mit Vordruck bestellen und zum Selbstkostenpreis beziehen CHF 1’000 (Auflage 28’000) pro Wahlzettel Parlament bzw. Gemeinderat Anmeldung formlos und schriftlich bis 9. Juni 2017, 16.00 Uhr, an die Gemeindekanzlei, Cornelia Rauch, Landorfstrasse 1, 3098 Köniz oder per E-Mail an wahlen@koeniz.ch 17.09.2018 Rauch Cornelia Stellvertretende Gemeindeschreiberin

Unterstützung der Gemeinde Auskunft für jegliche Fragen und Anliegen betreffend Wahlen 2017: wahlen@koeniz.ch oder www.koeniz.ch/wahlen2017 17.09.2018 Rauch Cornelia Stellvertretende Gemeindeschreiberin