GRUNDSCHULE BODENWERDER ELTERNINFORMATIONSABEND ZUR EINSCHULUNG 2018

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 Präsentation transkript:

GRUNDSCHULE BODENWERDER ELTERNINFORMATIONSABEND ZUR EINSCHULUNG 2018 14. Februar 2018

Grundschule Bodenwerder www.grundschule-bodenwerder.de Eltern Einschulung

Themen des Abends: Woran erkenne ich, ob mein Kind „schulfähig“ ist? Fragen der Eltern Informationen zur Schule Was sollten Eltern von „Kann-Kindern“ beachten? Wie verläuft das weitere Einschulungs- verfahren? Was aber, wenn… ?

Teil 1: Informationen zur Schule

Unsere Schule ... ... werden im nächsten Schuljahr ca. 190 Kinder in zehn Klassen besuchen ... ist eine „Verlässliche Grundschule“ mit festem täglichen Zeitrahmen von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr ... hält in der 5. Unterrichtstunde für den 1. und 2. Schuljahrgang neben dem Unterricht auch wahlfreie außerunterrichtliche Angebote (Betreuungszeit) vor

… ist eine offenen Ganztagsschule mit Mittagessen und Nachmittagsangeboten bis 15.00 Uhr an den Tagen Montag bis Donnerstag (Hausaufgabenbetreuung und Freizeitangebote)

Lehrkräfte und Mitarbeiter 14 Lehrerinnen und Lehrer 1 Rektorin (seit Schuljahresbeginn) 1 kommissarische Konrektorin 2 Förderschullehrer/innen (Sonderpäd. Grundversorgung) 5 Pädagogische Mitarbeiterinnen (davon 2 auch Ganztagskräfte) 7 weitere Ganztagskräfte 1 Schulsekretärin 1 Hausmeister 4 Reinigungskräfte 2 Hauswirtschaftskräfte für das Mittagessen

Der „verlässliche“ Schulvormittag 7.30 - 7.45 Die Kinder kommen in die Schule 7.45 – 11.20 4 Stunden Unterricht für alle Kinder (mit Pausen) 11.36 – 12.30 Außerunterrichtliche Angebote im 1. und 2. Schuljahr (Betreuung) 5. Unterrichtsstunde im 3. und 4. Schuljahr täglich im 2. Schuljahr an zwei Tagen

Das Nachmittagsangebot von Montag bis Donnerstag 12.30 – 13.15 Mittagessen und Mittagspause 13.15 – 14.00 Hausaufgabenbetreuung Förder- und Forderangebote 14.00 – 15.00 Freizeitangebote / AG´s

Schulfächer im 1. und 2. Schuljahr Deutsch Mathematik Sachunterricht Musik Kunst Religion Sport Ab Klasse 3 zusätzlich: Englisch Werken Textiles Gestalten Computer-AG

Unsere Freizeitangebote im Ganztagsbereich in diesem Schuljahr Kreativ-AG Bewegungsspiele Gesellschaftsspiele Snacks und kleine Gerichte Kochen und Backen Lese-AG Bautrupp Bodenwerder Wollwelten

Spiele mit Klangschalen Wir gehen auf Weltreise Jung und Alt spielen gemeinsam Girls-Club Basteln Singschule

... und was es sonst noch gibt „Schutzengel“ für Schulanfänger jährliches Friedensfrühstück im Herbst gemeinsames Schulfrühstück Gesundheitsförderungs-programm Klasse2000 Theater- und Musikveranstaltungen Schul- und Sportfeste Projekte

Förderverein der Grundschule Bodenwerder gegründet am 1. Februar 2017 Aufgaben: - Förderung der GS Bodenwerder - Unterstützung von Klassenfahrten, Projekten und Arbeitsgemeinschaften - Hilfe bei Bedürftigkeit einzelner Kinder Jahresbeitrag: ab 10 €

Teil 2: Woran erkenne ich, ob mein Kind „schulfähig“ ist?

Wer ist schulpflichtig? „Mit dem Beginn eines Schuljahres werden die Kinder schulpflichtig, die das sechste Lebensjahr vollendet haben oder bis zum folgenden 30. September vollenden werden.“ (NSchG § 64 Abs. 1)

Ist jedes Kind schulpflichtig? „Schulpflichtige Kinder, die körperlich, geistig oder in ihrem sozialen Verhalten noch nicht genügend entwickelt sind, um mit Aussicht auf Erfolg am Unterricht der Grundschule oder einer Förderschule teilzunehmen, können vom Schulbesuch um ein Jahr zurückgestellt werden.“ (NSchG. § 64, Abs.2)

Schulfähigkeit (Schul- bereitschaft) Ein Kind ist „schulfähig“, wenn es sich in das Schulleben eingliedern und den Anforderungen der Schule gerecht werden kann. Schulfähigkeit (Schul- bereitschaft) Motivationale und soziale Voraussetzungen Kognitive Motorische

Motivationale und soziale Voraussetzungen Leistungs- und Arbeitsverhalten Aufmerksamkeit und Konzentration Selbstständigkeit Kontaktfähigkeit Gruppenfähigkeit Regelbewusstsein Konfliktverhalten Selbstsicherheit

Kognitive Voraussetzungen Sprach- und Sprechverhalten Wahrnehmungsfähigkeit Zahl- und Mengenverständnis Denkfähigkeit und Kenntnisse Umweltkenntnisse Merkfähigkeit

Motorische Voraussetzungen Gleichgewicht halten Werfen und Fangen eines Balles Stehen und Hüpfen auf einem Bein selbstständiges An- und Ausziehen (Schleife binden) Umgehen mit Bleistift und Papier Ausmalen, Nachzeichen, Ausschneiden

Teil 3: Was sollten Eltern von „Kann-Kindern“ beachten?

„Kann-Kinder“ „Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Kinder, die zu Beginn des Schuljahres noch nicht schulpflichtig sind, in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind.“ (NSchG § 64 Abs. 1)

Was sollten Sie als Eltern bedenken Was sollten Sie als Eltern bedenken? Ein paar Tipps als Entscheidungshilfe: Ist Ihr Kind nur wenig oder deutlich jünger als die schulpflichtigen Kinder? Mädchen haben oft einen Entwicklungsvorsprung gegenüber Jungen. Wie stehen die Erzieherinnen im Kindergarten zu einer vorzeitigen Einschulung Ihres Kindes? Was sagt Ihr Kinderarzt? Möchte Ihr Kind schon in die Schule gehen? Hat Ihr Kind ältere Geschwister oder ist es ein Einzelkind?

Ist Ihr Kind den Anstrengungen des Schulvormittags gewachsen? Kann es den täglichen Schulweg (ggf. auch mit dem Bus) selbstständig bewältigen? Kann es den Schulranzen und evtl. auch noch die Sporttasche tragen? Trauen Sie Ihrem Kind zu, den Vormittag oder ggf. auch den Ganztag in einer Gruppe von ca. 20 bis 25 Kindern zu verbringen und den Anforderungen der Schule zu entsprechen?

Teil 4: Wie verläuft das weitere Einschulungs- verfahren

Termine-Termine-Termine Mitte März 2018: Anmeldung der Kann-Kinder (Termin vereinbaren) bis Ende Mai 2018: Schulärztliche Untersuchungen in Holzminden Besuche von Lehrkräften in Kitas Gespräche mit Eltern und Erzieherinnen über „Zweifelsfälle“ Entscheidung über Zurückstellungen bzw. Aufnahmen von Kann-Kindern

Termine-Termine-Termine Anfang Juni 2018 Abgabe der „Freundschaftsgruppen“ zur Einteilung der Klassen Einteilung der Klassen und evtl. Zuweisung der Klassenlehrer/innen 11. Juni 2018: Elternabend zum Schulbeginn 20./21. Juni 2018: „Schulkennenlerntage“ 11. August 2018: Einschulungstag

Termine-Termine-Termine … und nach der Einschulung geht´s weiter: bis Anfang September: Klassenelternschaftsversammlung mit Wahlen

Was aber, wenn ... ... Sie Zweifel haben, ob Ihr Kind schulfähig ist und eventuell eine Zurückstellung vom Schulbesuch wünschen? Gespräche mit Erzieherinnen, Schulärztin, Schulleiter bzw. Konrektorin ggf. Antrag auf Zurückstellung stellen Wiederholte Vorstellung des Kindes beim Schulleiter Entscheidung trifft Schulleiter

Was aber, wenn ... ... Sie, die Schule oder andere Personen (Schulärztin, Erzieherinnen, …) bei Ihrem Kind einen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf vermuten. Mögliche Förderschwerpunkte können sein: - Lernen (Feststellungsverfahren erst nach Einschulung) - Emotionale und soziale Entwicklung - Sprache - Geistige Entwicklung - Körperliche und motorische Entwicklung - Hören - Sehen

Gespräch mit dem Schulleiter ggf. Antrag auf Feststellung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs durch Eltern oder Einleitung des Verfahrens durch Schulleiter Überprüfung durch Förderschul- und Grundschullehrkraft und Erstellung eines Gutachtens Durchführung einer Förderkommission zur Erörterung des Gutachtens und Erstellung einer Empfehlung hinsichtlich des Unterstützungsbedarfs

Entscheidung über Feststellung eines sonder-pädagogischen Unterstützungsbedarfs durch NLSchB Besuch der von Ihnen gewünschten Schule: Grundschule, Förderschule (außer Schwerpunkt Lernen), Sprachheilklasse

Was aber, wenn ... ... es keine Probleme gibt und Ihr Kind schulfähig ist. Dann geben Sie - falls Sie wünschen, dass Ihr Kind mit bestimmten Freunden in eine Klasse kommt – bis Anfang Juni die Freundschaftsgruppe in der Schule ab und erfahren dann, in welche Klasse ihr Kind gehen wird, und eventuell auch, wer seine Klassenlehrerin oder sein Klassenlehrer sein wird.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Wir freuen uns auf Ihr Kind!