Qualifizierung für Prüfer/innen -

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 Präsentation transkript:

Qualifizierung für Prüfer/innen - Deutsches Sportabzeichen Radsport Stand: Februar 2018

Kinder und Jugendliche Der RADSPORT im D S A Ausdauer Kinder und Jugendliche Radfahren 5 km für AK 8-9 w/m Radfahren 10 km für AK 10-17 w/m Zeitnahme in Minuten

Kinder und Jugendliche Der RADSPORT im D S A Schnelligkeit Kinder und Jugendliche Radfahren 200 m w/m ab AK 8-9 fliegender Start Zeitnahme in Sekunden

Radfahren (w/m) 20 km Zeitnahme in Minuten Der RADSPORT im D S A Ausdauer Erwachsene Radfahren (w/m) 20 km Zeitnahme in Minuten

Radfahren 200 m w/m fliegender Start Zeitnahme in Sekunden Der RADSPORT im D S A Schnelligkeit Erwachsene Radfahren 200 m w/m fliegender Start Zeitnahme in Sekunden

Anerkanntes sportartspezifisches Radsport-Abzeichen (DRA) für das DSA Für die Disziplingruppe Ausdauer Bund Deutscher Radfahrer - Dt. Radsportabzeichen ab Silber Altersklassen und Anforderungen von DSA und DRA weichen voneinander ab!!!

Genehmigungen 200 m / 5 km / 10 km / 20 km Radfahren DSA-Abnahmen in größeren Gruppen gelten rechtlich als Sportveranstaltung. Eine Genehmigung bei den zuständigen Behörden muss in der Regel nicht eingeholt werden, es sei denn die Abnahme bezieht auf mehr als 100 Teilnehmer. Auszug aus der STVO §29 Übermäßige Straßenbenutzung: 2. Weitere Veranstaltungen 9 Erlaubnispflichtig sind Radtouren, wenn mehr als 100 Personen teilnehmen oder wenn mit erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen (in der Regel erst ab Landesstraße) zu rechnen ist

Gruppe : Ausdauer 5 km/10 km/20 km Radfahren Bahnart bzw. Streckenführung sind beliebig. Die Strecke soll möglichst eben, also ohne Steigung/Gefälle (niveaugleich) sein. Sicherheit beachten: vorhandene Radfahrwege nutzen! (möglichst Rechtskurs ohne Ampeln, Bahnübergänge oder Kreuzungen) Es kann jedes Fahrradmodell benutzt werden. Die Leistungen können nicht auf einem Fahrradergometer erbracht werden. E-BikesPedelecs sind nicht gestattet. GPS-Vermessung der Strecke ist erlaubt. Das Tragen eines Helmes wird dringend empfohlen! Ohne Helm sollte kein Teilnehmer zum Start zugelassen werden! Absolvieren der Radstrecke ist im Rahmen einer öffentlichen Radsportveranstaltung möglich (Urkunde mit Leistungsangabe oder Online-Ergebnisliste)

Gruppe : Schnelligkeit 200 Meter Radfahren fliegender Start Durch Maßnahmen sicherstellen, dass das Überfahren der Ziellinie zeitgerecht erfasst wird. Strecke soll gerade, eben und ohne Verkehrseinflüsse sein. Jedes Fahrradmodell kann genutzt werden. E-Bikes/Pedelecs sind nicht gestattet. Leistungen können nicht auf einem Fahrradergometer erbracht werden. Das Tragen eines Helmes wird dringend empfohlen! Ohne Helm sollte kein Teilnehmer zum Start zugelassen werden! Aufgrund der hohen Geschwindigkeit und der Unfallgefahr in Kurven, sollte die Abnahme nicht im Stadion erfolgen!

Sicherheit der Räder Bei Nutzung öffentlicher Verkehrswege müssen die verwendeten Fahrräder die Bedingungen der StraßenVerkehrsZulassungsOrdnung (StVZO) erfüllen. Ab Mitte 2017 gelten neue Regelungen: Ab sofort dürfen Fahrradscheinwerfer und Rückleuchten mit zusätzlichen Funktionen wie Tagfahrlicht, Fernlicht und Bremslicht ausgestattet sein. Sie dürfen mit Dynamo, Batterien oder auch wieder aufladbaren Akkus betrieben werden (Akkus nur mit Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamtes, K-Nummer). Keiner ist mehr verpflichtet, die Batteriebeleuchtung auch tagsüber mitzuführen, diese müssen aber bei Dämmerung, Dunkelheit und erforderlichen Sichtverhältnissen angebracht sein. An Reflektoren hinten reicht einer – der darf in die Schlussleuchte integriert sein. Z. B. bei zweispurigen Fahrrädern sind zudem Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker) zulässig.

Sicherheit der Räder Bei Nutzung öffentlicher Verkehrswege sind folgende Bedingungen der STVZO zu beachten: Aktive Beleuchtung vorne (weiss) und hinten (rot) Zwei voneinander unabhängige Bremsen Seitenreflektoren an den Speichen (pro Rad min. 2) oder reflektierende Reifenmäntel 1 Reflektor hinten (rot) Helltönende Glocke Dynamo, Batterie- oder Akkuanlage Roter Großflächen-Rückstrahler Weißer Frontreflektor Verboten sind blinkende Front- und/oder Rückleuchten Reflektierende „Speichen-Sticks“ sind nur dann erlaubt, wenn diese an jeder einzelnen Speiche angebracht sind. Scheinwerfer müssen so eingestellt sein, dass sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden.

Sicherheit der Räder Die Neuerungen sind unter dem folgenden Link zu finden: http://www.aktiv-radfahren.de/news/neue-stvzo-regeln-fuers-fahrradlicht

Sicherheitsmaßnahmen bei der Radsportabnahme Grundvoraussetzung für die Radsportabnahme: Aussuchen einer Strecke (gute Straßenbeschaffenheit, unbefestigte Feldwege meiden, andere Verkehrsteilnehmer und Fußgänger nicht gefährden) Ampeln, Kreuzungen und Stoppstraßen meiden Kontrolle der Strecke vor Beginn der Abnahme Möglichst immer Rechtskurven (keine Straßenüberquerung) Möglichst verkehrsarme Strecken/Zeiten aussuchen Verkehrslage zur Veranstaltungszeit checken (Berufsverkehr, Wochenendverkehr) Sicherheitsbelehrung der Teilnehmer, Hinweis, dass StVO für alle gilt Tragen des Helms wird empfohlen (HELMPFLICHT beim DRSB). Aus Sicherheitsgründen empfiehlt der LSB NRW Helmpflicht für alle TN Tauglichkeitsprüfung der Räder nach Bestimmungen der StVZO

Sicherheitsmaßnahmen bei der Radsportabnahme Empfehlungen für die Radsportabnahme: Kein Massenstart - Zeitabstände beim Start: 1 Minute - Vermeidung des Charakters eines Radrennen Notrufpunkte einrichten / Streckenposten mit Handy Streckenposten dürfen nicht in den Verkehr eingreifen, da sie keine hoheitlichen Rechte haben! Mobile Ersthelfer / Mobile Erste-Hilfe-Station Im Bereich von Start und Ziel sollten Abstellflächen für die Räder und Teilnehmer vorhanden sein, damit der restliche Verkehr nicht behindert wird.

Sicherheitsmaßnahmen bei der Radsportabnahme Allgemeine Verkehrsregeln beim Radsport Radfahrer/innen müssen Radwege benutzen, wenn die jeweilige Fahrtrichtung mit den Zeichen 237: 240: oder 241: gekennzeichnet ist. Radfahrer/innen müssen einzeln hintereinander fahren Jede/r Verkehrsteilnehmer/in hat sich so zu verhalten, dass andere Teilnehmer/innen nicht gefährdet werden. Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht!