19. Änderung des Flächennutzungsplanes Bremen Neustadt/Obervieland

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19. Änderung des Flächennutzungsplanes Bremen Neustadt/Obervieland Autobahneckverbindung A 281, Bauabschnitt 2/2 Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB (§ 5 UVPG) 22. öffentlichen Sitzung des BEIRATES OBERVIELAND Dienstag, 10. September 2013, Bürgerhaus Gemeinschaftszentrum Obervieland Umweltbericht

Rechtlicher Rahmen: § 2 Abs. 4 BauGB: bei der der Aufstellung von Bauleitplänen - Umweltprüfung nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen des Plans erden ermittelt, beschrieben und bewertet. Umweltbericht dokumentiert Umweltprüfung auf Grundlage der Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB Umweltbericht - gesonderter Teil der Begründung für den Plan. Umweltprüfung: bezieht sich auf das, was nach gegenwärtigem Wissensstand und allgemein anerkannten Prüfmethoden sowie nach Inhalt und Detaillierungsgrad des Bauleitplans angemessenerweise verlangt werden kann (§ 2 Abs. 4, S. 3 BauGB) – Für FNP gebotener Detailierungsgrad.

Alternativen: Konzeptalternativen zum Straßenneubau- bereits auf der Ebene der Bundesverkehrswegeplanung ausgeschieden. keine Standortalternativen – Zwangspunkte: Verknüpfung mit dem realisierten Bauabschnitt 2/1 und dem Autobahnzubringer Arsten. technische Alternativen: aufgeständerte Hochlage bzw. die Führung im Tunnel - Die Prüfung von Brücken- und Tunnellösungen in Teilabschnitten war Gegenstand der Variantenprüfung Eine Nullvariante stellt für Maßnahmen des vordringlichen Bedarfes gemäß §1 FstrAbG grundsätzlich keine Alternative dar. Ausbau der Neuenlander Straße: Nordvariante 1 und Nordvariante 2 war Gegenstand der Variantenprüfung

Varianten: Gutachten/Grundlagen A 281 Bauabschnitt BA 2/2 – Konzeptionelle Untersuchungen zur Führung der A 281 östlich des Knotenpunktes Neuenlander Ring/Neuenlander Straße, Schnüll Haller und Partner, März 2004 Aktualisierung / Abgleich durch Planfeststellungsentwurf, mit Blaueintragungen vom Februar 2009 und RE-Entwurf aus 2013

Varianten: Bewertung Zielfelder Zielfeld Verkehr Zielfeld Städtebau und Siedlungsraum Zielfeld Umfeldverträglichkeit (Schutzgüter nach UVPG) Zielfeld Wirtschaftlichkeit Zielfeld Realisierung

Nordvariante 1:

Nordvariante 2:

Mittelvariante:

Südvariante:

Teilziel Geringe Immissionsbelastung (Schutzgüter Mensch einschließlich menschlicher Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt. Luft und Landschaft) Bewertungskriterien NV 1 NV 2 MV SV Wenig Schall- und Luftverunreinigungen in Biotopen: Arten- und Lebensgemeinschaften ●●●● ●●● in Kleingartengebieten (Erholungsnutzung) ●● ● in vorhanden und potentiellen Siedlungsgebieten (Misch- und Wohngebiete)

Teilziel: Geringe Flächeninanspruchnahme in Biotopen und Grünflächen (Schutzgüter Mensch einschließlich menschlicher Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt. Luft und Landschaft) Bewertungskriterien NV 1 NV 2 MV SV Flächenverlust und Beeinträchtigung des Biotopwertes ●●● ● Geringe Flächenversiegelung (Bilanz) ●●●● ●●●●● Verlust an Großbäumen ●● Flächenverlust und Beeinträchtigung der Nutzbarkeit von Grünflächen Hohes Ausgleichsvolumen (flächenäquivalente Bilanz)

Teilziel Geringe Zerschneidung wichtiger Flächenfunktionen (Schutzgüter Mensch einschließlich menschlicher Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt. Luft und Landschaft) Bewertungskriterien NV 1 NV 2 MV SV Biotope Artenvielfalt Verinselung,Verkammerung Vernetzung (Biotopverbund) ●●● ● Grünflächen für die Naherholung Nutzungsminderung Trennung von Nutzungszusammenhängen ●● ●●●●

Teilziel Gutes Klima (Schutzgüter Klima/Luft) Teilziel Geringe Inanspruchnahme von Kulturgütern (Kulturgüter und sonstige Sachgüter) Bewertungskriterien NV 1 NV 2 MV SV Luftaustausch (Kleinklima) ●●● Oberflächenversiegelung und Inanspruchnahme von Grünvolumen/ Biomasse/ Bäumen (Mikro- und Mesoklima) ● ●●●● Inanspruchnahme von Bodendenkmalen

Ungewichtete Gesamtbeurteilung Umfeldverträglichkeit Zielfeld Nord- variante 1 Nord- variante 2 Mittel- variante Süd- variante Umfeld- Punkte 31 21 39 42 verträglichkeit Note 3,61 4,38 3,00 2,77

Ungewichtete Gesamtbeurteilung alle Zielfelder Nord- variante 1 Nord- variante 2 Mittel- variante Süd- variante Verkehr Punkte 36 58* 55* Note 3,23 1,86 1,77 Städtebau und 29 26 49 Siedlungsraum 3,36 3,64 3,00 1,55 Umfeld- 31 21 39 42 verträglichkeit 3,61 4,38 2,77 Wirtschaftlichkeit 28 19 1,67 1,33 2,83 Realisierung 22 3,56 Gesamtbeurteilung 3,08 2,85 1,89 * Bei Südvariante 1 Bewertungskriterium weniger, daher trotz geringerer Punktzahl bessere Note

Gewichtete Gesamtbeurteilung der Varianten

Mensch einschließlich menschlicher Gesundheit: Auswirkungen: lärmtechnische Untersuchung (16. BImSchV) und Gesamtlärmveränderung Betrachtung der Luftschadstoffsituation (39. BImSchV) Veränderung von Funktionsbeziehungen / Trennwirkungen Verlust von Baugebieten Veränderung der Erholungsnutzung/ Erholungseignung Baustellenbetrieb

Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt: Auswirkungen: Baustellenbetrieb Flächeninanspruchnahme Zerschneidung von Lebensräumen Zerschneidung von ökologischen Wechselbeziehungen Beeinträchtigungen durch Lärm und Schadstoffe Störung durch Beunruhigung

Boden, Wasser: Auswirkungen: Baustellenbetrieb Versiegelung Überschüttung Schadstoffeintrag Beeinflussung des Grundwasserspiegels (Störung des GW-Körpers) Straßenentwässerung Gewässerumbau / - verlegung

Klima/Luft: Auswirkungen: Flächenversiegelung Verstärkung von Barrierewirkung verkehrsbedingte Luftschadstoffimmissionen

Landschaft: Auswirkungen: Überbauung Veränderung von Sichtbeziehungen technische Bauwerke, Böschungen Beeinträchtigung (Überbauung und Verlärmung sowie visuelle Beeinträchtigung) von Bereichen mit besonderer Bedeutung für das Landschaftserleben

Kulturgüter und Sonstige Sachgüter: Auswirkungen: Flächeninanspruchnahme Beeinträchtigungen (Umgebungsschutz)

Vermeidung: Vorprüfung verschiedener Varianten Trassenverlauf in einem Bereich, der bereits heute starke Vorbelastungen aufweist (z. B. hohe Versiegelung, Verlärmung)

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen: Siedlungsgehölze standortheimischer Arten nördlich und südlich der Trasse Entwicklung halbruderaler Gras- und Staudenfluren im Bereich der Uferböschungen von Entwässerungsgräben und des Zuleiters Neuenland Verlegung des Zuleiters Neuenland Grünlandextensivierung mit wasserbaulichen Maßnahmen und Neuanlage einer Strauch-Baumhecke