Kleinprojektefonds (KPF) Österreich – Tschechische Republik Seminar der Europaregion Donau-Moldau 7. 11. 2017, Freistadt.

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 Präsentation transkript:

Kleinprojektefonds (KPF) Österreich – Tschechische Republik Seminar der Europaregion Donau-Moldau 7. 11. 2017, Freistadt

Bilanz des KPF 2007-2013 Großer Beitrag des KPF für die grenzüberschr. Zusammenarbeit „People-to-people“ und kleine Infrastrukturprojekte Umgesetzt wurden 3 KPF AT-CZ (SB-OÖ-NÖ, SM-NÖ, VY-NR) Insgesamt wurden mehr als 700 Kleinprojekte abgeschlossen 2

Gebiet des neuen Kleinprojektefonds ein Projekt für das gesamte Programmgebiet des INTERREG V-A Tschechische Republik Jihočeský kraj (Südböhmen) Vysočina (Vysočina) Jihomoravský kraj (Südmähren) Österreich Mostviertel-Eisenwurzen, Sankt Pölten, Waldviertel, Weinviertel, Wiener Umland-Nordteil, Innviertel, Linz-Wels, Mühlviertel, Steyr-Kirchdorf 3

Budget des KPF Das Budget für die Administration beträgt max. 20% der Gesamtprojektausgaben. Die Administration wird auf Basis von vertraglich gebundenen Mitteln für Kleinprojekte finanziert.

Antragsteller und Projektpartner minimal - 1 österr. und 1 cz Projektpartner max. 3 Projektpartner insgesamt – d.h. 1 Antragsteller & 1- 2 Projektpartner, davon mind. ein Partner aus dem Nachbarland Projektpartner – mit Sitz im Programmgebiet Ausnahme – Organisationseinheiten ohne Rechtspersönlich-keit, Haupteinrichtung kann auch außerhalb des Programm-gebietes ihren Sitz GEEIGNETE Antragsteller und Partner öffentliche Einrichtungen (Staat, Kreise, Länder, Gemeinden und durch Gemeinden errichtete Organisationen), Non-profit-Organisationen Kammern, Vereine, Verbände Bildungseinrichtungen Hochschulen 5

Mögliche Aktivitäten Zusammenarbeit zw. Selbstverwaltungen, staatl. Verwaltungen, Gemeinden, Städten und durch Gemeinden/Städte errichtete Einrichtungen. Zusammenarbeit von Interessensvertretungen, Vereinen, Verbänden und anderen non-profit-Einrichtungen. Zusammenarbeit von sozialen und Gesundheitseinrichtungen sowie Sicherheitsorganen. Zusammenarbeit von Bildungseinrichtungen – ZA von verschiedenen Schultypen und Freizeiteinrichtungen. ZA von Wirtschaftsinstitutionen – Arbeitsmarkt, Tourismus, Verkehr & Mobilität, Wirtschafts- und Agrarkammern. ZA von Institutionen des Ressourcenschutzes – Natur- und Kulturerbe, Natur-, Wasser- und Klimaschutz, Energie- einsparung, erneuerbare Energien etc. 6

Arten der Kleinprojekte Typ A das Projekt wird gänzlich oder zum Großteil nur auf einer Seite der Grenze umgesetzt auch dieses Projekt muss eine eindeutige grenzüberschrei-tende Wirkung haben 1 Projektantrag 1 Antragsteller 1-2 Projektpartner Typ B das Projekt hat 1 gemeinsames Ziel, gemeinsame Zielgruppe Aktivitäten beiderseits der Grenze verlaufen paralell oder schließen aneinander an 2 eigenständige Projektanträge - Antragsteller im 1. Projekt ist gleichzeitig Projektpartner im 2. Projekt beide Anträge werden im gleichen RLA behandelt 7

Finanzierung des Kleinprojektes 85% - EFRE 15% - Eigenmittel KOFINANZIERUNG Beitrag von Selbstverwaltungen Kofinanzierung seitens der/des Projektpartner/s (im Rahmen des Kriteriums der gemeinsamen Finanzierung – min. 500 EUR) Projekteinnahmen Eigenmittel des Antragstellers Akontozahlungen oder laufende Refundierung der Ausgaben sind nicht möglich. 8

Kontrolle und Bewertung der KP 2 Phasen Kontrolle der FORMALEN ERFORNISSE und der PLAUSIBILITÄT Bewertung der QUALITÄT des Projektes es bewerten 2 unabhäng. Experten, welche den Antragsteller nicht beraten haben, maximal – 36 Punkte, nach der Weitergabe des Projektes an der RLA muss das Projekt mind. 20 Punkte erhalten und gleichzeitig mind. 4 Punkte in der Bewertung der grenzüberschreitenden Wirkung erhalten. Nach der Bewertung wird das Projekt dem RLA vorgelegt. 9

Regionale Legleitausschüsse (RLA) Es gibt 2 Ausschüsse Südböhmen – Oberösterreich – Niederösterreich Südmähren – Vysočina – Niederösterreich Zusammensetzung des RLA 4 stimmberechtige Mitglieder aus jeder Region. Jede Region hat ihren Vorsitzendenregion. Die Sitzungen finden auf Basis einer Geschäftsordnung statt Jedes Mitglied muss einen Vertreter mit Stimmrecht haben. Der Vertreter hat die gleichen Rechte/Pflichten wie die übrigen Mitglieder. Der RLA sind beschlussfähig, wenn die einfache Mehrheit der stimmber. Mitglieder jeder regionalen Seite anwesend ist (3 von 4). Beschüsse sind einstimmig zu fassen. Die Einstimmigkeit wird nicht verletzt, wenn sich ein Mitglied pro regionale Seite der Stimme enthält. 10

Geschäftsordnung der RLA Aufgaben des RLA bewertet und genehmigt die vorgelegten Anträge empfiehlt eine Zurückstellung und Überarbeitung der Anträge, lehnt Anträge ab, genehmigt schwerwiegende Änderungen während der Projektumsetzung, genehmigt die Geschäftsordnung des RLA sowie die Richtlinie für Antragsteller Zur Befassung im RLA werden Projekte vorgelegt, welche bei der Bewertung der Qualität mind. 20 von 36 möglichen Punkten erreicht haben, davon mind. 4 Punkte bei der Bewertung des gü. Wirkung.

Projektpublizität Flyer 12

Deadline für die 1. Runde: 18.9.2017 Kick-off-Konferenz: 22.9.2017 ČB Zeitplan des RBA Ausschreibung: 14.6.2017 Deadline für die 1. Runde: 18.9.2017 Kick-off-Konferenz: 22.9.2017 ČB 1. RLA 30.-31.10.2017 Deadline für die 2. Runde: 6.12.2017 2. RLA 23. und 25.1.2018 Deadline für die 3. Runde 23.3.2018

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Mgr. Pavel Hložek Jihočeská Silva Nortica / Südböhmische Silva Nortica Verwalter des KPF Österreich – Tschechische Republik