Informationen zum schulischen Werdegang „Erster allgemeinbildender Schulabschluss“ ESA in Stufe 9 2017/18.

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 Präsentation transkript:

Informationen zum schulischen Werdegang „Erster allgemeinbildender Schulabschluss“ ESA in Stufe 9 2017/18

Gemeinschaftsschule Schüler mit unterschiedlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten, Unterricht auf unterschiedlichen Anforderungsebenen Unterschiedliche Abschlüsse möglich Bildungsabschlüsse in der gymnasialen Oberstufe Fachhochschulreife in Stufe 12 Allgemeine Hochschulreife (Abitur) in Stufe 13 Mittlerer Schulabschluss (MSA) in Stufe 10 Erster allgemeinbildender Schulabschluss (ESA) in Stufe 9 Förderschulabschluss nach Stufe 9

Man wird versetzt, wenn: Wie erhält man den ESA? Erwerb des ESA durch Teilnahme an der Prüfung (Beschluss/Antrag) Prüfung Verpflichtend (Beschluss der KlaKonf) Prophylaktisch (Empfehlung der KlaKonf – Elternantrag nötig) Freiwillig – (Elternantrag nötig) Zur Prüfung gehören: Projektprüfung Schriftl. Prüfungen Ma/Deu/En Sprachpraktische Prüfung En 2 mündl. Prüfungen auf Wunsch Erwerb des ESA ohne Prüfungsteilnahme durch Versetzung in Jg. 10 § 43 (2) SchulG ESA bestanden wenn: max. eine 5* (keine 6*) Achtung: bei 2 x 5* nicht bestanden! Man wird versetzt, wenn: max. eine 5** (keine 6**) Achtung: bei 2 x 5** keine Versetzung möglich!

Prognosen im Halbjahreszeugnis Stufe 9 Kein Abschluss ESA MSA* unsicher wenn 1 x 5**, 1 x 4- ** 2 x 4- ** Verpflichtung zur Prüfung Teilnahme auf Empfehlung der Klakonf. Freiwillige Anträge durch Eltern Antragsformular bis 06.02. abgeben Prognose bedeutet nicht Sicherheit, bei Verschlechterung der Noten evtl. keine Versetzung in Jg. 10 Kein ESA (2x5*/eine 6*) ESA (1x5* /keine 6*) ESA 10* alles 3*, 1x4* Berufsbildende Schulen Lehrstelle Jg. 10 Wiederholung Jg.9 führt nicht automatisch zu besseren Noten! Kannbestimmung Wiederholung Jg. 9 (ESA verpflichtend)

Werdegang für Förderschüler Abgang mit dem Förderschulabschluss (Regelfall) Teilnahme am ESA auf Antrag der Eltern (Ausnahmefall) Diese Möglichkeit ist nur für FöS geeignet, die im HJ-Zeugnis bereits in vielen Fächern ESA*-Noten erhalten haben. (Empfehlung durch KL an Eltern) Weitere Schulbildung an berufsbildende Schulen Fördermaßnahmen weiterhin gesichert (Bewerbung erforderlich) Eltern müssen ebenfalls bis Mo 06.02. einen Antrag stellen. Ablehnung Klassenkonferenz prüft, ob dem Antrag stattgegeben werden kann. Berufsbildene Schule/ Berufsausbildung Fördermaßnahmen entfallen (Bewerbung erforderlich) kein ESA Befürwortung Teilnahme am ESA möglich (Zielgleichheit muss gegeben sein) ESA

Bestandteile der Prüfung sind (1) eine Projektarbeit in einem freigewählten Thema mit anschließender Präsentation (in der Regel in Stufe 9) zentralen schriftlichen Prüfungen in Ma, Deu und En/sprachprakt.Teil mündliche Prüfung (auf Antrag des S. bei Aussicht auf Verbesserung der Endnote) Achtung: Am Ende des Jahres gibt es Vornoten (= Jahresnote). Diese haben ein großes Gewicht, können durch Prüfungsnoten nur selten verändert werden. ! ! ! Also von Anfang an gute Noten sammeln ! ! !

Teilnahme an der mündlichen Prüfung (freiwillig) Ziel: Verbesserung der Endnote – Aufstieg in Jg. 10 schaffen Verbesserung des Gesamtnotenbildes beim ESA Gruppenprüfung, meist mit 3 Schüler/-innen Aufgaben selbständig lösen. (ca. 10/15 min pro S.) (2) Themenwahl aus den Stoffgebieten der Klassenstufen 9 Schüler bei der Themenwahl beteiligen, Vorbereitungsgespräch mit LK (3) Vorbereitungszeit am Prüfungstag beträgt 20-30 Minuten. (4) Prüfungsunterausschuss setzt die Note für die mdl. Prüfung fest (FL, weiterer FL als Beisitzer, Protokollant)

Sprachpraktische Prüfung En Mündliche Prüfung freiwillig auf Antrag Prüfungstermine ESA Zentrale Abschlussprüfungen – Aufgabenstellung durch das Ministerium http://za.lernnetz2.de Mo - Mi  20. – 22.02.2017 Projektarbeitstage Gruppenarbeit/Schule Mi - Fr  01. – 03.03.2017 Projektprüfung   30-45 Minuten (Gruppenprüfung) Donnerstag 03.05.2018 ESA Deu 135 Minuten Dienstag 15.05.2018 ESA En 105 Minuten Donnerstag 17.05.2018 ESA Ma    Mi – Fr 23. - 25.05.2018 Sprachpraktische Prüfung En  30 Minuten Fr ab 18.06.2018 möglich (exakte Termine folgen) Mündliche Prüfung freiwillig auf Antrag An den Tagen zwischen den Prüfungen findet Unterricht statt! Nachprüfungstermine: Deu Di 29.05. En Do31.05. Ma Fr 01.06.

Ende der Noteneingabe für Stufe 9 Mo 11.06.  Tag Datum Aktion Mi 06.06. Ende der Noteneingabe für Stufe 9 Mo 11.06. Bekanntgabe Vornoten u. Prüfungsnoten Antragsformulare für mdl. Prüfung (2 Tage Zeit) Einsichtnahme in schriftliche Prüfungen (von Mo bis Fr/ Fachlehrer) 13.06. Rückgabe der Antragsformulare mit Elternunterschrift Ab 14 Uhr Sitzung der Prüfungskommission (Ri+KL) Do 14.06. Bekanntgabe der Prüflinge (Aushang Ri) Vorbereitungsgespräche LK/Prüfgruppe - Wahl eines Einstiegsthemas Fr 15.06. Aushang des Prüfplans Letzter gemeinsamer Schultag für alle S., die von der Schule abgehen 18.06. Studientag für Prüflinge 9 (Regelunterricht für Jg. 9 geht weiter) Di 19.06. 20.06. Mündliche Prüfungen - kein Unterricht in Jg. 9 21.06. Zeugniskonferenzen in Stufe 9 Zuerkennung der Abschlüsse – Versetzungsmgl. in Jg. 10 prüfen 25.06. Unterricht in neu zusammengelegten Klassen (9.Jg) 29.06. Entlassungsfeier für alle Jahrgänge

Festlegung der Endnoten Vornoten sind Ganzjahresnoten. Sie spiegeln die erbrachte Leistung eines ganzen Schuljahres wieder und haben ein großes Gewicht. (1) Findet in dem Fach keine Prüfung statt, gilt Vornote = Endnote. (2) Für En, Deu u. Ma gilt bei der Festlegung der Endnote: Vornote : Prüfungsnote = 2 : 1 Die Vornote kann man nur verbessern, wenn man in der Prüfung 2 Noten besser ist. 1. Bsp. VN 3 / PN 1 ( 3 + 3 + 1 ) : 3 = 7 : 3 = 2,33 EN = 2 2. Bsp. VN 3 / PN 2 ( 3 + 3 + 2 ) : 3 = 8 : 3 = 2,66 EN = 3 Man kann sich durch die Prüfung auch verschlechtern: 3. Bsp. VN 3 / PN 5 ( 3 + 3 + 5 ) : 3 = 11: 3 = 3,66 EN = 4 Diese Regelungen gelten auch für mündliche Prüfungen! (z.B. Ge, Bio)

(3) In Ma und Deu sind mündliche Prüfung mgl. ( in En nicht ) Noten aus SP und MP kommen in einen gemeinsamen „Topf“ = GPN: SP2 / MP 1 ( 2 + 1 ) : 2 = 3 : 2 = 1,5 1 (Mittelwert runden) Nun gilt die gleich Regel wie eben: VN : GPN = 2 : 1 GPN: SP 2 / MP 1 ( 2 + 1 ) : 2 = 3 : 2 = 1,5 1 VN 3 ( 3 + 3 + 1) = 7 : 3 = 2,33 EN 2 möglich ----------------------------------------------------------------------------------------------------------- GPN: SP 2 / MP 2 ( 2 + 2 ) : 2 = 4 : 2 = 2 VN 3 ( 3 + 3 + 2) = 8 : 3 = 2,66 3 EN 3 bleibt VN 3 / SP 4 keine MP nötig EN 3 bleibt GPN: SP 5/ MP 4 ( 5 + 4 ) : 2 = 9 : 2 = 4,5 4 VN 3 ( 3 + 3 + 4) = 10 : 3 = 3,33 EN 3 gerettet MP machen !!! sonst wäre EN 4

Erwerb des Ersten allgemeinen Schulabschlusses durch Prüfungsteilnahme … max. eine E5(5*) … keine Zuerkennung des Abschlusses bei E6(6*) Berücksichtigt werden: Wahlpflichtunterricht + Projektprüfung aus Klasse 9 Berechtigung zum Aufsteigen in die 10. Klasse der HBS Keine Teilnahme am ESA: alle Noten mind. M4(4**), eine M5(5**) erlaubt (mit dem Aufstieg wird auch der EAS zuerkannt) Teilnahme am EAS ist erfolgt: alle Noten mind. E3(3*), eine E4(4*) möglich Kannbestimmung: sind die Bedingungen nicht erfüllt , kann die Klassenkonferenz die Versetzung beschließen, falls eine erfolgreiche zukünftige Mitarbeit erwartet werden kann Wiederholung der Prüfung Eine nicht bestandene Prüfung kann nach einem Jahr wiederholt werden, sofern die zuletzt besuchte Jahrgangsstufe nicht bereits zweimal durchlaufen wurde. (Projektarbeit neu anfertigen, da Teil der Prüfung)