Gesamtqualifikation und Zulassung zur Abiturprüfung

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 Präsentation transkript:

Thema: Qualifikationsphase und Zulassung zur Abiturprüfung (Autor: Heiko Maaß)

Gesamtqualifikation und Zulassung zur Abiturprüfung Gliederung der Präsentation Nr. Thema 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. Aufbau der gymnasialen Oberstufe Versetzung in die Qualifikationsphase / Nachprüfung Kursarten in der Qualifikationsphase Pflichtfächer in der Qualifikationsphase/Wochenstunden/neue Fächer Klausuren in der Qualifikationsphase Punktesystem in der Qualifikationsphase Rücktritt und Wiederholung Die vier Abiturfächer / Wahl der Leistungskurse Konsequenzen der Bedingungen für die Wahl der Abiturfächer Gesamtqualifikation Block I > Berechnung Verfahren bei Zulassung zur Abiturprüfung Verfahren bei Nichtzulassung zur Abiturprüfung

Aufbau der gymnasialen Oberstufe

Aufbau der gymnasialen Oberstufe Abiturzeugnis (Ergebnisse aus Block I und Block II) Abiturprüfungen in 4 Unterrichtsfächern (Block II) Zulassung zu den Abiturprüfungen 2. Jahr der Qualifikationsphase (Q2) Block I 1. Jahr der Qualifikationsphase (Q1) VERSETZUNG * Qualifikationsvermerk zum Besuch der gymn. Oberstufe oder * Versetzung in die EF Einführungsphase (EF)

Versetzung in die Qualifikationsphase

Versetzung in die Qualifikationsphase Grundlage der Versetzungsentscheidung sind die Leistungsbewertungen in EF.2 in 10 Kursen (9 Pflichtkurse und 1 Wahlkurs) Die 9 Pflichtkurse sind: Deutsch, Mathematik, eine fortgeführte Fremdsprache (Englisch, Französisch, Latein), Kunst oder Musik, eine Gesellschaftswissenschaft, eine Naturwissenschaft (Biologie, Physik, Chemie), Religionslehre (bzw. Philosophie), Sport, außerdem eine zweite Fremdsprache bzw. eine zweite Naturwissenschaft (oder Informatik) Wann immer es möglich ist, werden die besten Kurse in die Versetzungsentschei-dung einbezogen (z. B. Englisch 5, Französisch und Latein 3 > Englisch bleibt unberücksichtigt)

Versetzung in die Qualifikationsphase Grundlage: 10 Kurse (9 Pflichtkurse und 1 Wahlkurs) D, M, fFS Übrige Fächer Versetzung / Nachprüfung Keine 5 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 versetzt 1 x 5 5 4 3 5 4 4 5 4 4 4 4 4 4 nicht versetzt > Nachprüfung 2 x 5 5 5 3 5 5 4 5 5 4 4 4 4 4 nicht versetzt > Nachprüfung in bel. Fach nicht versetzt > Nachprüfung in D nicht versetzt > keine Nachprüfung 3 x 5 nicht versetzt, keine Nachprüfung möglich 1 x 6 Versetzung in Qualifikationsphase > Mittlerer Bildungsabschluss (FOS-Reife)

Nachprüfung

Nachprüfung Bei Nicht-Versetzung Nachprüfung zu Beginn des folgenden Schuljahres zur nachträglichen Versetzung möglich Voraussetzung: Erfüllung der Versetzungsbedingungen bei Verbesserung einer mangelhaften Leistung in einem einzigen Fach um eine Notenstufe Bei einer Wiederholung der Einführungsphase ist Nachprüfung nicht möglich. Mündliche Prüfung, in Klausurfach auch schriftliche Prüfung, in Sport Fachprüfung Dauer: 15-20 Minuten Prüfungsausschuss: -Prüfer(in) (Fachlehrer(in)) -Vorsitzende(r) -Protokollant(in) Festsetzung der Note mit einfacher Mehrheit Dauer: 90 Minuten Korrektur durch Fachlehrer(in), Notenvorschlag und Vorlage an den Prüfungsausschuss > Festsetzung der Note Sportpraktischer und theoretischer Prüfungsteil

Kursarten in der Qualifikationsphase

Kursarten in der Qualifikationsphase Leistungskurse (LK): 5 Wochenstunden Pro Halbjahr 2 durchgehend belegte LKs in der Qualifikationsphase Grundkurse (GK): 3 Wochenstunden (Italienisch: 4 Wochenstunden) Pro Halbjahr 7-9 belegte GKs in der Qualifikationsphase Zusatzkurse (ZK): 3 Wochenstunden Belegung von Geschichte und/oder Sozialwissenschaften in der Q2, wenn das jeweilige Fach nicht durchgängig von der EF bis Q1 belegt wurde Projektkurse (PK): 2 Wochenstunden Angebot eines Projektkurses im Fach Sport in der Q1

Pflichtfächer in der Qualifikationsphase

Pflichtfächer in der Qualifikationsphase Fach (als Grund- oder Leistungskurs) Q1 Q2 Deutsch X X X X eine Fremdsprache (fortgeführt oder Italienisch) X X X X Kunst / Musik / Literatur / Theater / vokal-praktischer Kurs / instrumentalpraktischer Kurs X X eine Gesellschaftswissenschaft X X X X Geschichte (alternativ als GK in Q1) X X Sozialwissenschaften (alternativ als GK in Q1) X X Mathematik X X X X eine Naturwissenschaft (Biologie, Chemie, Physik) X X X X Religionslehre (Ersatz: Philosophie) X X Sport (bei Attest ggf. Ersatzfach) X X X X Weitere Fremdsprache oder weitere Naturwissenschaft (bzw. Informatik) X X X X Insgesamt mindestens 8 LK und 30 GK (incl. ZK/PK)

Wochenstunden

Einführungsphase (EF) Qualifikationsphase (Q1 und Q2) Wochenstunden Anzahl der Wochenstunden in der Oberstufe: Minimum: 102 Wochenstunden in den 3 Jahren der Oberstufe (Durchschnitt: 34 Stunden pro Schuljahr) Einführungsphase (EF) 34 Wochenstunden im Durchschnitt der beiden Halbjahre Qualifikationsphase (Q1 und Q2) 34 Wochenstunden im Durchschnitt der vier Halbjahre Beispiel 1: Durchgängig 10 Kurse (á 3 Std.) + Italienisch (4 Std.) 34 Std. Beispiel 2: 1.Halbjahr: 12 Kurse (á 3 Std.) 36 Std. 2. Halbjahr: 11 Kurse (á 3 Std.) 33 Std. Beispiel 1: Durchgängig 2 LKs (á 5 Std.) + 8 GKs (á 3 Std.) 34 Std. Beispiel 2: Q1: 2 LKs (á 5 Std.) + 9 GKs (á 3 Std.) > 37 Std. Q2: 2 LKs (á 5 Std.) + 7 GKs (á 3 Std.) > 31 Std.

Neue Fächer in der Qualifikationsphase

Neue Fächer in der Qualifikationsphase Fächer im künstlerisch-musischen Bereich Grundkurs Theater (gekoppelt mit der SII-Theater-AG) instrumentalpraktischer Kurs (gekoppelt mit der Big Band) vokalpraktischer Kurs (gekoppelt mit dem Schulchor) > Fachliche Voraussetzungen müssen erfüllt werden (Beherrschen eines Instruments, Stimme) > IPK und VPK können nur eingerichtet werden, wenn der Musikkurs nicht „gefährdet“ ist Literatur (Schwerpunkt liegt im gestalterischen Umgang mit Texten, nicht in der analytischen Auseinandersetzung) > Erstellung eines Produkts (z. B. Buch, Film, Hörspiel) > Diese Fächer können im künstlerisch-musischen Bereich die Fächer Kunst oder Musik aus der EF ersetzen, werden aber nur in der Q1 angeboten.

Neue Fächer in der Qualifikationsphase Projektkurs Sport Schülerinnen und Schüler begleiten den Sportunterricht in den Grund- und Förderschulen in Brilon Voraussetzung: Sporthelferausbildung (kann in Absprache mit Herrn Stratenschulte auch nachgeholt werden) über die Inhalte, die im Unterricht durchgeführt werden, wird eine Projektkursarbeit geschrieben (8-12 Seiten) > diese Arbeit kann die Facharbeit in der Q1 ersetzen am Ende der Praxisphase steht ein kleines Projekt wie eine Bewegungslandschaft eine Note am Ende des Schuljahres (Q1) , die doppelt gewichtet wird

Klausuren in der Qualifikationsphase

Klausuren in der Qualifikationsphase Klausurverpflichtungen gelten für folgende Fächer: Deutsch eine Fremdsprache Italienisch Mathematik das zusätzliche Pflichtfach (zweite Fremdsprache oder Naturwissenschaft) WICHTIG: Alle Abiturfächer müssen in der Qualifikations-phase durchgehend als Klausurfach belegt werden. Im zweiten Halbjahr der Q1 wird die erste Klausur durch eine Facharbeit in einem beliebigen Klausurfach ersetzt. In der Q2 wird eine Klausur in Englisch durch eine Kommunikationsprüfung ersetzt, in der Q1 in Französisch und Italienisch.

Klausuren in der Qualifikationsphase Anzahl von Klausuren: Anders als in der EF werden in der Qualifikationsphase in allen Fächern zwei Klausuren pro Halbjahr geschrieben. Ausnahme: Im 2. Halbjahr der Q2 wird nur in den ersten drei Abiturfächern eine Klausur geschrieben („Vorabi-Klausur“) Dauer von Klausuren: Q1: 3-4 Schulstunden in den LK, 2-3 Schulstunden in den GK, 2 Schulstunden in Italienisch und Latein neueinsetzend Q2.1: 4 Schulstunden in den LK, 3 Schulstunden in den GK, 2 Schulstunden in Italienisch und Latein neueinsetzend Q2.2: 4,25 Zeitstunden in den LK, 3 Zeitstunden in den GK letzte Klausur unter Abiturbedingungen !

Punktsystem in der Qualifikationsphase

Punktsystem in der Qualifikationsphase Note Punkte 1+ 15 1 14 1- 13 2+ 12 2 11 2- 10 3+ 09 3 08 3- 07 4+ 06 4 05 Note Punkte 4- 04 5+ 03 5 02 5- 01 6 00 DEFIZIT Im Verlauf der Qualifikationsphase darf eine bestimmte Anzahl von Defiziten nicht überschritten werden (siehe Gesamtqualifikation)

Rücktritt und Wiederholung

Rücktritt und Wiederholung EF.1 EF.2 Q1.1 Q1.2 Q2.1 Q2.2 Abi-Prüf. Wdh.nach ... Bedingungen+Folgen EF.2 Q1.1 Q1.2 Q2.1 Q2.2 Abi-Prüfung Nichtversetzung nach der EF Freiwilliger Rücktritt in die EF auf Antrag > Verlust der Versetzung Freiwillige oder notwendige Wiederholung der Q1 > letzte Chance zur Neuwahl von (Leistungs-)Kursen Freiwilliger oder notwendiger Rücktritt in die Q1.2 > Kurse und Defizite aus Q1.1 bleiben erhalten Wiederholung der Q2 bei Nichtzulassung zur Abiturprüfung Wiederholung der Q2 bei Nichtbestehen der Abiturprüfung > Noten der Q2, Abiturprüfungen und Zulassung unwirksam Höchstverweildauer in der Oberstufe: 4 Jahre (Ausnahmen bei nicht bestandener Abiturprüfung)

Die vier Abiturfächer

Aufgabenfelder und Fächer Die vier Abiturfächer Abiturprüfungen in 4 Fächern, den beiden Leistungskursen (schriftlich) sowie in zwei Grundkursen (eins schriftlich, eins mündlich) Durchgängige Belegung seit EF, mit Klausuren seit Q1 Mit den vier Abiturfächern müssen alle drei Aufgabenfelder abgedeckt werden. Aufgabenfelder und Fächer Aufgabenfeld I sprachlich-literarisch-künstlerisch Deutsch alle Fremdsprachen Kunst, Musik Literatur, Theater, IPK, VPK (in Q1) Aufgabenfeld II gesellschaftswissen-schaftlich Geschichte, Sozialwissenschaften, Erdkunde, Philosophie, Pädagogik Aufgabenfeld III mathematisch-naturwissenschaftlich-technisch Mathematik Biologie, Chemie, Physik, Informatik außerhalb der Aufgabenfelder Religionslehre Sport

Aufgabenfelder und Fächer Die vier Abiturfächer Aufgabenfelder und Fächer Aufgabenfeld I sprachlich-literarisch-künstlerisch Deutsch alle Fremdsprachen Kunst, Musik Literatur, Theater, IPK, VPK (in Q1) Aufgabenfeld II gesellschaftswissen-schaftlich Geschichte, Sozialwissenschaften, Erdkunde, Philosophie, Pädagogik Aufgabenfeld III mathematisch-naturwissenschaftlich-technisch Mathematik Biologie, Chemie, Physik, Informatik außerhalb der Aufgabenfelder Religionslehre Sport Das Aufgabenfeld I kann nur durch Deutsch oder eine Fremdsprache abgedeckt werden, Religionslehre kann das Aufgabenfeld II vertreten. Zwei der vier Abiturfächer müssen Deutsch, Mathematik oder eine fortgeführte Fremdsprache sein. („Zwei-von-drei-Regel“) Wahl der ersten beiden Abiturfächer (LK) vor Q1, des dritten/vierten Abiturfachs (GK) am Anfang von Q2

Wahl der Leistungskurse

Wahl der Leistungskurse Das erste Leistungskursfach muss Deutsch, eine fortgeführte Fremdsprache, Mathematik oder eine Naturwissenschaft (Biologie, Chemie, Physik) sein. Das zweite Leistungskursfach kann unter Beachtung der Abiturbedingungen im Rahmen der Möglichkeiten der Schule gewählt werden. Folgende Fächer werden als Leistungskurse angeboten: Aufgabenfelder und Fächer Aufgabenfeld I sprachlich-literarisch-künstlerisch Deutsch Englisch Aufgabenfeld II gesellschaftswissen-schaftlich Geschichte, Sozialwissenschaften, Erdkunde, Philosophie, Pädagogik Aufgabenfeld III mathematisch-naturwissenschaftlich-technisch Mathematik Biologie, Chemie, Physik außerhalb der Aufgabenfelder

Konsequenzen der Bedingungen für die Wahl der Abiturfächer

Konsequenzen der Bedingungen für die Wahl der Abiturfächer Aufgrund der „Zwei-von-drei-Regel“ (2 Abiturfächer aus dem Bereich D, M, fFS) sind folgende Abiturfachkombinationen ausgeschlossen: zwei Naturwissenschaften (bzw. Naturwissenschaft + Informatik) Naturwissenschaft + Kunst / Musik Folgende Kombinationen bedingen Mathematik als Abiturfach: die Wahl von Kunst oder Musik die Wahl von zwei Fremdsprachen die Wahl von zwei Gesellschaftswissenschaften

Gesamtqualifikation: Block I

Gesamtqualifikation Block I Leistungen aus Q1 und Q2 Block II: Abiturprüfungen 200 – 600 Punkte (2/3 der Gesamtnote) 100 – 300 Punkte (1/3 der Gesamtnote) 300 – 900 Punkte Abiturdurchschnittsnote

Q1.1 Q1.2 Q2.1 Q2.2 8 LK 30 GK Einfache Wertung Einbringung von Kursen Gesamtqualifikation: Block I Einbringung von Kursen Bedingungen für die Zulas-sung zur Abi- turprüfung: Belegungs-pflicht: Q1.1 Q1.2 Q2.1 Q2.2 8 LK Block I: mindestens 200 Punkte 8 LK im 1. und 2. Abiturfach Doppelte Wertung 35-37 Kurse: max. 7 Defizite 30 GK 8 GK im 3. und 4. Abiturfach Einfache Wertung 38-40 Kurse: max. 8 Defizite 19-24 weitere GK (Pflichtbelegung+weitere Fächer) Einfache Wertung max. 3 LK- Defizite Insgesamt mindestens 35, höchstens 40 Kurse Kein anzurechnender Kurs mit 0 Punkten

Gesamtqualifikation: Block I (Anrechnung der Kurse) EF.1 EF.2 Q1.1 Q1.2 Q2.1 Q2.2 Deutsch 4 Kurse Fremdsprache 1 (bzw. 2) 4 K. (bzw. +2 K. FS2 in Q2) Kunst/Musik/Literatur/Theater/instr. Kurs/vok.Kurs 2 Kurse Gesellschaftswissenschaft 4 Kurse Je 2 Kurse GE und SW Mathematik 4 Kurse Naturwissenschaft 1 (bzw. 2) 4 K. (bzw. +2 K. NW2 in Q2) Religionslehre (Ersatz: Philosophie) 2 Kurse Sport 4 Kurse

Berechnung Gesamtqualifikation (Block I) 1. Schritt: Prüfung von vier Voraussetzungen a) Pflichtbelegungen gemäß § 28 APO-GOSt B b) Belegung von mindestens 38 Kursen (8 LK und 30 GK) c) Kein Kurs mit 0 Punkten in den Fächern mit Belegungsverpflichtung d) Feststellung der Defizite 35 – 37 Kurse: Maximal 7 Defizite, darunter max. 3 in den LK 38 – 40 Kurse: Maximal 8 Defizite, darunter max. 3 in den LK

Berechnung Gesamtqualifikation (Block I) 2. Schritt: Festlegung von mindestens 35 anrechenbaren Kursen (8 LK und 27 GK) > darunter sämtliche Kurse in den vier Abiturfächern und Pflichtbelegungen a) 4 Kurse Deutsch b) 4 Kurse einer durchgehend belegten Fremdsprache c) 2 Kurse Kunst / Musik / Literatur (+Theater) / instrumentalpr. Kurs d) 4 Kurse einer durchgehend belegten Gesellschafswissenschaft e) 2 Kurse Geschichte (falls nicht schon in d) eingebracht) f) 2 Kurse Sozialwissenschaften (falls nicht schon in d) eingebracht) g) 4 Kurse Mathematik h) 4 Kurse einer durchgehend belegten Naturwissenschaft (BI, CH, PH) i) 2 Kurse des schwerpunktbildenden Faches (FS oder NW aus Q2) > sog. „Einsprachler“ müssen Italienischkurse aus Q2 einbringen! j) 2 Kurse Religionslehre (oder Philosophie bzw. weitere GW)

Berechnung Gesamtqualifikation (Block I) 2. Schritt: Festlegung von mindestens 35 anrechenbaren Kursen (8 LK und 27 GK) > darunter sämtliche Kurse in den vier Abiturfächern und Pflichtbelegungen - Nach Einbringung der Kurse in den Abiturfächern und den weiteren Pflichtbelegungen „Auffüllen“ von restlichen Kursen, bis 35 Kurse erreicht sind. - Auswahl der Kurse in absteigender Punktzahl (beste Kurse zuerst) - „Gleichberechtigung“ der Fächer - Einzige Beschränkung: Ist Musik kein Abiturfach, können maximal 5 Kurse Musik+instrumentalprakt. Kurs eingebracht werden. - Der Projektkurs Sport zählt als 2 anrechenbare Grundkurse. - Achtung: Bei 8 Defiziten unter den 35 Kursen muss auf 38 Kurse „aufgefüllt“ werden (Erinnerung: Bei 38-40 Kursen 8 Defizite erlaubt).

Berechnung Gesamtqualifikation (Block I) 3. Schritt: Addition der Punkte in den 35 Kursen - Leistungskurse zählen doppelt, Grundkurse einfach. - Der Projektkurs Sport kann nur angerechnet werden, wenn beide Halbjahreskurse eingebracht werden.

Berechnung Gesamtqualifikation (Block I) 4. Schritt: Berechnung einer durchschnittlichen Punktzahl und einer vorläufigen Gesamtpunktzahl - Berechnung der durchschnittlichen Punktzahl bei 35 Pflichtkursen: Division der im 3. Schritt ermittelten Gesamtpunktzahl durch 43 (2 x 8 Leistungskurse + 27 Grundkurse) - Berechnung der durchschnittlichen Punktzahl bei 38 Pflichtkursen: Division der im 3. Schritt ermittelten Gesamtpunktzahl durch 46 (2 x 8 Leistungskurse + 30 Grundkurse) - Formel zur Ermittlung der vorläufigen Gesamtpunktzahl: E I = (P : S) x 40 E I: Ergebnis der (vorläufigen) Gesamtpunktzahl in Block I P: Punkte in den anrechenbaren Kursen aus Q1 und Q2 S: Schulhalbjahresergebnisse (Anzahl der „Kurse“)

Berechnung Gesamtqualifikation (Block I) 5. Schritt: Ermittlung weiterer anrechenbarer Kurse - Einbringen des Restkurses, dessen Ergebnis am weitesten über der bisherigen Durchschnittspunktzahl liegt (Addition des Ergebnisses zur vorläufigen Gesamtpunktzahl) - Ermittlung einer neuen (höheren) Durchschnittpunktzahl - Wiederholung des Verfahrens, solange überdurchschnitt-liche Kurse vorhanden und bis max. 40 Kurse erreicht sind.

Berechnung Gesamtqualifikation (Block I) 6. Schritt: Ermittlung der endgültigen Gesamtpunktzahl in Block I - Nochmalige Anwendung der Formel: E I = (P : S) x 40 - Herstellung von Vergleichbarkeit, unabhängig von der Anzahl der eingebrachten Kurse - Wichtig: Für die Zulassung zur Abiturprüfung müssen mindestens 200 Punkte erreicht werden (durchschnittlich 5 Punkte pro Kurs), maximal sind 600 Punkte möglich (15 Punkte in allen Kursen).

Beispiel für die Berechnung

Beispiel für die Berechnung 1. Prüfung von vier Voraussetzungen a) Pflichtbelegungen P b) Mindestens 38 Kurse (8 LK / 30 GK) P c) Kein Pflichtkurs mit 0 Punkten P d) Maximal 8 Defizite P

Beispiel für die Berechnung 2. Festlegung von 35 Kursen > Pflichtbelegung / Abiturkurse a) 4 Kurse Deutsch P b) 4 Kurse Fremdsprache P c) 2 Kurse Kunst/Musik/Literatur etc. P d) 4 Kurse Gesellschaftswissenschaft P e) 2 Kurse Geschichte (siehe d) P f) 2 Kurse Sozialwissenschaften P g) 4 Kurse Mathematik P h) 4 Kurse Naturwissenschaft P i) 2 Kurse zweite Naturwissenschaft Q2 P j) 2 Kurse Religionslehre (Philosophie) P Durch Pflichtbelegung 28 Kurse eingebracht, die 7 besten „Restkurse“ füllen auf 35 auf.

Beispiel für die Berechnung 3./4. Addition der Punkte > Punkteschnitt Deutsch (6+7+6+7) * 2 52 Englisch (5+6+6+6) * 2 46 Musik 10+10+9+9 38 Geschichte 6+6+6+6 24 Philosophie 4+3 7 Sozialwissenschaften 5+5 10 Mathematik 5+5+5+5 20 Biologie 6+7+6+6 25 Physik 10+9+9+8 36 Sport 9+9+9 27 Punkte gesamt 285 Punktedurchschnitt (285 : 43) ~ 6,628 Vorl. Gesamtpunktzahl: (285 : 43) *40 ~ 265

Beispiel für die Berechnung 5. Ermittlung weiterer anrechenbarer Kurse (Zwischenstand: 265 Punkte; Schnitt: 6,627) 36. Kurs: SP (Q2.2, 9 P.) (285+9) : 44 6,682 37. Kurs: CH (Q1.2, 8 P.) (294+8) : 45 6,711 38. Kurs: CH (Q2.2, 8 P.) (302+8) : 46 6,739 39. Kurs: CH (Q1.1, 7 P.) (310+7) : 47 6,745 40. Kurs: CH (Q2.1, 7 P.) (317+7) : 48 6,750 > Alle 40 belegten Kurse angerechnet > Neuberechnung der Punktzahl in Block I: (324 : 48) * 40 = 270

Verfahren bei zulassung zur Abiturprüfung

Verfahren bei zulassung zur Abiturprüfung - Zulassung zur Abiturprüfung bei Einhalten der beschriebenen Bedingungen - Mitteilung über die Zulassung in einer Stufenversammlung am letzten Schultag in Verbindung mit der Ausgabe der Laufbahnbescheinigungen. - Außerdem Informationen über Verfahren bei Rücktritt, Erkrankung, Versäumnis und Täuschungshandlungen durch den Schulleiter.  Wichtigkeit der Veranstaltung, daher Zurückhaltung beim Alkoholkonsum bis zu diesem Zeitpunkt empfehlenswert.

Verfahren bei Nichtzulassung zur Abiturprüfung

Verfahren bei Nichtzulassung zur Abiturprüfung - Schriftliche Mitteilung über Nichtzulassung an die Eltern bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler - Falls die Höchstverweildauer von vier Jahren noch nicht ausgeschöpft ist > Teilnahme am Unterricht der Q1 ab dem 3. Schultag nach Zugang der schriftlichen Mitteilung - Bei Ausschöpfen der Höchstverweildauer Verlassen der gymnasialen Oberstufe

Verfahren bei Nichtzulassung zur Abiturprüfung - Grundsätzlich Teilnahme an den gleichen Grund- und Leistungskursen, jedoch Möglichkeit zur Neuwahl des 3. und 4. Abiturfaches; bei Problemen (z. B. kein Angebot eines LKs) individuelle Lösungen - Unterrichtsbesuch in der Q1 zwischen Oster- und Sommerferien ist Pflicht, auch Teilnahme an Leistungsüberprüfungen - Die Leistungen aus dem ersten Durchgang Q1.2 bleiben bestehen, die Leistungen aus dem ersten Durchgang von Q2 werden unwirksam. - Am Ende des Wiederholungsjahres erneute Entscheidung über Zulassung, bei erneuter Nichtzulassung Verlassen der gymn. Oberstufe

Fahrplan zum Kurswahlverfahren

Fahrplan zum Kurswahlverfahren - Heute Verschickung der LuPO-Wahlbögen per E-Mail - Idealerweise Anpassung der unverbindlich geplanten Laufbahnen in der Qualifikationsphase während der Woche und Rücksendung der Dateien. - Am 8./9. Mai Einzelberatung und Erstellung der Laufbahnen mit LuPO - Bis 16. Mai Umwahlen problemlos möglich. - In der Zeit vom 17.-19. Mai Vorlage der Wahlergebnisse beim Schulleiter > Entscheidung über Einrichtung von Kursen - Erste Umwahlphase z. B. aufgrund von Nicht-Einrichtung von LKs - Erstellung der Blockung > eventuell zweite Umwahlphase - Ausgabe der LuPO-Wahlbögen > Rücklauf Bis zum Ende des Schuljahres kulanter Umgang mit Änderungs-wünschen (Berücksichtigung der Blockung und Kursgrößen)

Quellen - Dobert, Peter / Klaesberg, Sabrina: Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe (APO – GOSt). Essen 2014 (10. Auflage). - Killich, Klaus u. a.: Arbeitskreis Gymnasiale Oberstufe 2012-2015. (https://www.dropbox.com/s/k6damiqqc3spbbb/Kompendium.pdf?dl=0, Zugriff am 25.02.2016)