Beratung für Innovation und Technologietransfer (BITT)

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 Präsentation transkript:

Beratung für Innovation und Technologietransfer (BITT) Technologieberatung

Beratung für Innovation und Technologietransfer (BITT) ist eine gemeinsame Einrichtung der rheinland- pfälzischen Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern für die Technologie- und Innovationsberatung der rheinland- pfälzischen Wirtschaft.

Beratung für Innovation und Technologietransfer (BITT) Aufgaben und Ziele Unterstützung der rheinland-pfälzischen Unternehmen durch Beratung in allen technologischen Fragen sowie die Vermittlung von Informationen über Entwicklungen und Trends im Bereich der Technik.

Beratung für Innovation und Technologietransfer (BITT) Zielgruppen von Sind kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der Empfehlung der Europäischen Kommission betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen vom 6. Mai 2003 (Abl. L 124 vom 20. Mai 2003, S. 36) in der jeweils gültigen Fassung. Die Unternehmen müssen ihren Firmen- oder Betriebssitz in Rheinland-Pfalz haben.

Beratung für Innovation und Technologietransfer (BITT) Definition von KMU KMU sind kleine und mittlere Unternehmen: - mit weniger als 250 Beschäftigten mit max. 50 Mio. € Umsatz oder einer Jahresbilanzsumme von max. 43 Mio. EUR - die eigenständig sind und keine Anteile von 25% oder mehr an einem Unternehmen halten, bzw. an denen keine Anteile von 25% oder mehr gehalten werden

Beratung für Innovation und Technologietransfer (BITT) SERVICE Individuelle Erstberatung der Unternehmen vor Ort zu Schwerpunktthemen durch erfahreneTechnologieberater. Recherche und Information zu Forschungsergebnissen, Förderprogrammen, neuen Technologien. Hilfe bei Fragen zu Fördermöglichkeiten des Landes, des Bundes und der EU. Planung und Durchführung von Informationsveranstaltungen, Seminaren, Workshops. Kontaktvermittlung zwischen: Wirtschaft, Wissenschaft und Fachexperten

Beratung für Innovation und Technologietransfer (BITT) Welche Maßnahmen können über das BITT- Programm gefördert werden?

Beratung für Innovation und Technologietransfer (BITT) Förderarten 1. Technologieorientierte Beratungen 2. Beratung zum Aufbau eines QM-Systems 3. Begutachtungen von FuE-Vorhaben 4. Inanspruchnahme von Informationsvermittlungstellen

Beratung für Innovation und Technologietransfer (BITT) Wie errechnet sich die Höhe der Zuschüsse?

Beratung für Innovation und Technologietransfer (BITT) Berechnung der Zuschüsse Der Zuschuss errechnet sich: nach dem beantragten Aufwand (Tagewerke), den zuwendungsfähigen Höchstsätzen und dem

Beratung für Innovation und Technologietransfer (BITT) Berechnung der Zuschüsse Höchstgrenzen Tagewerke Technologieorientierte Beratungen 15 Tagewerke (in 3 Jahren) oder Beratungen zum Aufbau eines QM-Systems 15 Tagewerke (in 3 Jahren) oder Begutachtung von Anträgen im Rahmen des rheinland- pfälzischen Technologieprogramms 15 Tagewerke (in 3 Jahren) Inanspruchnahme von Informationsvermittlungsstellen 15 Inanspruchnahmen (in 3 Jahren)

Beratung für Innovation und Technologietransfer (BITT) Berechnung der Zuschüsse Höchstsätze Tagewerke Beratungen/Begutachtungen Freie Berater 400,-- € Hoch-/Fachhochschullehrer und öffentlich geförderte Forschungseinrichtungen (auch in Nebentätigkeit) 250,-- € Informationsvermittlungesstellen Datenbankrecherchen 500,-- €

Beratung für Innovation und Technologietransfer (BITT) Welche Maßnahmen werden gefördert? Wieviel Zuschuss erhalte ich für eine Maßnahme? Technologieorientierte Beratung Recherchen QM-System Gutachten Ende

Beratung für Innovation und Technologietransfer (BITT) Technologieberatung Was wird gefördert? neue Produktionskonzepte Aufbau neuer Herstellungsverfahren und innovativer Produktionsabläufe einschließlich organisatorischer Abläufe verbesserte Nutzung neuer Technologien im Produkt- und Fertigungsbereich Qualifizierung des Mitarbeiterstabes um veränderten Anforderungsprofilen durch neue Technologien und Verfahren effizient unterstützen zu können Themen des Umweltschutzes, zu Energieeinsparung und der Ressourceneffizienz Planung, Beantragung und Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben Markteinführung und Erschließung des Marktes von neu entwickelten Produkten, Verfahren und Dienstleistungen Fragestellungen des Produktdesigns für technologieorientierte Produkte Beratungen zum organisatorischen Aufbau eines betriebsspezifischen Qualitätsmanagementsystems (QMS).

Beratung für Innovation und Technologietransfer (BITT) Technologieberatung Beispiel: Berechnung des Zuschusses Der Tagewerksatz des Beraters beträgt 700,00 Euro. Die Beratung umfasst 12 Tagewerke. 12 Tagewerke à (max.) 400,-- Euro = 4.800,-- Euro hiervon 50 % = 2.400,-- Euro Zuschuss für Ihr Unternehmen = 2.400,-- Euro

Beratung für Innovation und Technologietransfer (BITT) Recherchen Was wird gefördert? Inanspruchnahme von Informationsvermittlungs- stellen/Datenbanken zwecks Überprüfung des Stands der Technik Höchstsatz: 500,00 €

Beratung für Innovation und Technologietransfer (BITT) Recherchen Beispiel: Berechnung des Zuschusses: Die IVS der FH Koblenz hat eine Datenbankrecherche durchgeführt. Kosten: 600,00 Euro 50 % von 500,00 Euro (Höchstgrenze) => Zuschuss für das Unternehmen = 250,00 Euro

Beratung für Innovation und Technologietransfer (BITT) Qualitätsmanagement Was wird gefördert? Gefördert wird die Nutzung externer Beratungsleistungen zur Erstellung eines Qualitätsmanagementsystems, das auf die Belange des Unternehmens ausgerichtet ist.

Beratung für Innovation und Technologietransfer (BITT) Qualitätsmanagement Die Beratung umfasst: Erfassung und Analyse des Ist-Zustandes Festlegung des Soll-Zustandes Erstellung eines auf die Belange des Unternehmens ausgerichteten QMS unter Berücksichtung der Normenanforderung den Nachweis der Zertifizierfähigkeit des Qualitätsmanagementsystems

Beratung für Innovation und Technologietransfer (BITT) Qualtitätsmanagement Beispiel: Berechnung des Zuschusses Der Tagewerksatz des Beraters beträgt 1100,00 Euro. Die Beratung umfasst 8 Tagewerke. Der Vorjahresumsatz des Unternehmens beträgt 4 Mio. Euro Max. Tagewerksatz 400,-- Euro, davon 50 % = 200,-- Euro 8 Tagewerke à 200,-- € = 1.600,-- Euro Zuschuss für Ihr Unternehmen = 1.600,-- Euro

Beratung für Innovation und Technologietransfer (BITT) Begutachtungen Was wird gefördert? Bezuschusst wird die Begutachtung von Anträgen nach Themen der Technologieförderung insbesondere bei Zuschuss-, Darlehens- und Beteiligungsprogrammen des Landes Rheinland-Pfalz und der ISB.

Beratung für Innovation und Technologietransfer (BITT) Begutachtungen Beispiel: Berechnung des Zuschusses: Gutachten werden in der Regel von Hoch-/Fachhochschullehrern erstellt. Der Tagewerkhöchstsatz liegt hier bei 250,00 Euro. Die Rechnung des Gutachters weist einen Zeitaufwand von 4 Tagewerken und einen Tagessatz von 500,00 Euro aus. 4 Tagewerke à 250,- Euro = 1.000,-- Euro hiervon 50 % = 500,-- Euro Zuschuss für Unternehmen = 500,-- Euro

Beratung für Innovation und Technologietransfer (BITT) Der BITT-Service ist für Unternehmen Innovation Technologie Forschung Entwicklung kostenlos

Kontakt Industrie- und Handelskammer Trier Dipl.-Ing. Heinz Schwind Herzogenbuscher Straße 12 54292 Trier Telefon: 0651 9777-0 E-Mail: schwind@trier.ihk.de Internet: www.ihk-trier.de