BR-A 400 Stimmen, BR-B 300 Stimmen, vgl. § 47 VII BetrVG

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 Präsentation transkript:

BR-A 400 Stimmen, BR-B 300 Stimmen, vgl. § 47 VII BetrVG Gesamtbetriebsrat BR-A 400 Stimmen, BR-B 300 Stimmen, vgl. § 47 VII BetrVG § 50 I 1 a. E. BetrVG § 50 I 1 BetrVG § 47 I BetrVG § 50 I 1 BetrVG § 47 I BetrVG Betriebsrat A Betriebsrat B Betrieb A 400 wahlberechtigte AN Betrieb B 300 wahlberechtigte AN Betrieb C 100 wahlberechtigte AN Unternehmen U

Stimmenverteilung gem. § 55 III BetrVG Konzernbetriebsrat Stimmenverteilung gem. § 55 III BetrVG § 58 I 1 a. E. BetrVG § 58 I 1 BetrVG § 54 I 1 BetrVG § 58 I 1 BetrVG § 54 I 1 BetrVG Gesamtbetriebsrat A Gesamtbetriebsrat B Unternehmen A Unternehmen B Unternehmen C Konzern K