Videoüberwachung Seminar Informatik und Gesellschaft Oscar López Berzosa Thorsten Westmeier Prof. Dr. Hans Wojtkowiak SS 2000
Historischer Rückblick 1958 Verkehrszentrale in München 1964 mobile Aufnahmeanlage 1976 Dauereinsatz in Hannover 70‘er flächendeckender Einsatz 80‘er automatische Kameras am eisernen Vorhang 1996 Überwachung in Leipzig
Person Spotter Ruhr-Universität Bochum und University of Southern California Identifikation in bewegten Szenen beste Gesichtserkennung laut Army Research Laboratories Bart, Brille, Haarschnitt erkennbar
Person Spotter plastisches Netz Vergleich mit Datenbank 8 Personen pro Minute 12 Videobilder pro Minute
ITPVS Universitäten Leeds und Reading Integrated Traffic and Pedestrian Vision System Universitäten Leeds und Reading 2 Systeme zur Objektverfolgung (Autos, Passanten) Kopplung an ein probabilistisches Modell Rückschluss auf Intentionen
Weiterentwicklung geringe Größe der Kameras automatisierte Personen- und Fahrzeugverfolgung niedrige Preise für Hardware gestiegene Speicherkapazität fortschrittliche Kompression
Grundrechte Art. 1 Abs 1 GG: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Art. 2 Abs 1 GG: Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit...
Übersichtsaufnahmen Landespolizeirecht gesetzlich erlaubt: bei gegenwärtiger Gefahr an Kriminalitätsschwerpunkten Eingriff in Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)
Gezielte Überwachung erlaubt: nur bis Wohnungstür Abwehr von Straftaten (Verdacht) Kontakt- und Begleitpersonen unbeteiligte Dritte nur bis Wohnungstür Verhältnismäßigkeit zu beachten
Haltung der CDU fordert ständige Überwachung von Kriminalitätsschwerpunkten offene Kennzeichnung Datenübertragung in Einsatzzentralen Komplettspeicherung der Daten Aufklärung bzw. Verhinderung von Staftaten als oberstes Ziel
Haltung der SPD strikte Ablehnung flächendeckender Überwachung gezielte Überwachung von öffentlichen Plätzen, Bahnhöfen, Tunneln, ... Forderung einer kurzen, genau festgelegten Aufzeichnungsdauer Ermittlung von Straftätern steht nicht im Vordergrund
Haltung der FDP momentan kein fester Standpunkt keine prinzipielle Abneigung gegenüber der Videoüberwachung hält genaue Regelung einer reinen Überwachung / Aufzeichnung für nötig
Haltung der Grünen strikte Ablehnung der CDU-Pläne Videoüberwachung sei unnötig und rechtsstaatlich nicht vertretbar Entlastung der Polizisten von ihren Verwaltungsaufgaben Verstärkte Polizeipräsenz an Kriminalitätsschwerpunkten
Haltung der PDS Abbau der Grundrechte durch Videoüberwachung Scheinaktivitäten der Regierung trotzdem Zustimmung zum neuen Polizeigesetz in Sachsen-Anhalt
Haltung der Polizei Regelung der Überwachung in Polizeigesetzen Aufbewahrung der Daten mind. 48 Std. Zugriffsmöglichkeiten auf priv. Kameras von Unternehmen, Kaufhäusern, ... Kameraeinsatz als Ergänzung zur akustischen Wohnraumüberwachung
Haltung der Bürger und Datenschützer Beauftragte fordern genaue Regelung zum Einsatz von Videoüberwachung fürchten absinken der sozialen Verant-wortung der Menschen füreinander Überwachung nur an eindeutigen Kriminalitätsschwerpunkten hohe Akzeptanz der Videoüberwachung beim Bürger
Situation im Ausland Hongkong, Singapur komplett überwacht China setzte Videoüberwachung schon 1989 bei den Studentenprotesten ein Trends aus Großbritannien und der USA kommen zeitversetzt nach Deutschland
Situation in Großbritannien höchste Kameradichte der Welt Städte sind bei gleichbleibendem Kameraausbau bis zum Jahr 2015 komplett überwacht Kontrolle aller Fahrzeuge im Eurotunnel hohe Akzeptanz beim Bürger aus Angst vor nordirischen Terroraktionen
Zusammenfassung der Argumente Pro Prävention durch Abschreckung schnellere Reaktionsmöglichkeiten für die Polizei Sicherheitsgefühl der Bürger steigt Contra Kriminalität verlagert sich in unüberwachte Gebiete Überwachung immer neuer Gebiete nötig Einschränkung des Persönlichkeitsrechts Verantwortungsgefühl für Mitmenschen sinkt ab ohne Ausbau der Polizei nur scheinbare Sicherheit