Versicherungsschutz im Ehrenamt

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 Präsentation transkript:

Versicherungsschutz im Ehrenamt Risiken in der Freiwilligenarbeit und Möglichkeiten ihrer Absicherung

Mögliche Schäden bei der Ausübung einer Freiwilligenarbeit Engagierte können Opfer eines körperlichen Schadens werden Engagierte können Schäden verursachen Engagierte können finanzielle Nachteile durch selbst verursachte Unfälle mit dem privaten Pkw erleiden

Gesundheitliche Schäden, die von Freiwilligen erlitten werden Gesetzliche Unfallversicherung Private Unfallversicherungen

Gesetzliche Unfallversicherung gilt für Personenkreis, der im Sozialgesetzbuch VII definiert ist gilt für die Ausbildung, die Ausübung der Tätigkeit und für die direkten Wege vom und zum Einsatzort Heilbehandlung liegt im Zuständigkeitsbereich von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, also nicht der Krankenkassen (keine Praxisgebühr oder Zuzahlung zu Medikamenten)

Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung Primäres Ziel: Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit Behandlung in spezialisierten Kliniken und Reha-Einrichtungen im Bedarfsfall rollstuhlgerechter Umbau der Wohnung und Finanzierung eines behindertengerechten Fahrzeugs Möglichkeit des Bezugs von Verletztengeld (auch ohne Einkommen, wie bei Freiwilligenarbeit, auf der Grundlage eines Durchschnittseinkommens) Witwen- und Waisenrenten

Träger: Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband / Bayerische Landesunfallkasse Kostenlose Versicherung qua Gesetz für Freiwillige, die für Kommunen unmittelbar tätig sind (z. B. Mandatsträger, Wahlhelfer) Freiwillige in kommunalen Einrichtungen (z. B. im städtischen Seniorenbüro, Kindergarten oder Mehrgenerationenhaus) Freiwillige in Vereinen, die im Auftrag oder mit Zustimmung von Kommunen tätig sind (z. B. im Gartenbauverein, der die kommunalen Streuobstwiesen betreut)

noch: Bayerischer GUVV / Bayerische LUK Freiwillige in Landeseinrichtungen (z. B. Schulen, Gerichte, Gefängnisse) Freiwillige in Organisationen zur Hilfe in Unglücksfällen oder im Zivilschutz (z. B. in Feuerwehren, Rettungs- und Sanitätsdiensten) Freiwillige in Verbänden oder Arbeitsgemeinschaften, Anstalten oder Stiftungen des Landes oder der Kommunen Vom Vormundschaftsgericht bestellte ehrenamtliche Betreuer Nähere Informationen: www.guvv-bayern.de

Träger: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege Kostenlose Versicherung qua Gesetz für Freiwillige in privatrechtlichen Vereinigungen aller Art - mit und ohne eigenen Rechtsstatus - im sozialen und Gesundheitsbereich (z. B. „Grüne Damen“ in Krankenhäusern, Freiwillige unter dem Dach von Wohlfahrtsverbänden, Freiwillige in Selbsthilfegruppen) Nähere Informationen: www.bgw-online.de

Träger: Verwaltungsberufsgenossenschaft Kostenlose Versicherung qua Gesetz für Freiwillige in öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften (z. B. im Kirchenchor) Freiwillige in Einrichtungen von öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften (z. B. in der Notfallseelsorge oder in einer kirchlichen Schule) Freiwillige, die als Vereinsmitglied im Auftrag oder mit Zustimmung der Religionsgemeinschaft tätig sind (z. B. als Helfer beim Pfarrfest)

noch: Verwaltungsberufsgenossenschaft Kostenlose Versicherung qua Gesetz für Personen, die „wie Beschäftigte“ in den Bereichen Freizeit, Sport, Kultur etc. tätig werden, z. B. als lizenzierte Übungsleiter in der Leitung von Sportgruppen bei einer Beteiligung am Bau des Vereinsheims Voraussetzungen: Tätigkeit wird regulär am Markt eingekauft Art, Umfang und Dauer der Tätigkeit werden vorgegeben

noch: Verwaltungsberufsgenossenschaft Freiwillige gesetzliche Unfallversicherung auf Antrag (2,73 € pro Person und Jahr) in anderen als gemeinnützig anerkannten Vereinen und Verbänden (z. B. im Kultur-, Umwelt-, Freizeitbereich) für Ehrenamtsträger, also Freiwillige, die in anderen steuerrechtlich als gemeinnützig anerkannten Vereinen und Verbänden ein Wahlamt bekleiden, oder Freiwillige, die von Ehrenamtsträgern beauftragt werden Nähere Informationen: www.vbg.de

Private Unfallversicherungen Geltungsbereich: durch Unfall verursachte Invalidität Finanzielle Leistung je nach Grad der Beeinträchtigung (Rente oder Einmalzahlung – „Gliedertaxe“) Finanzielle Leistung im Todesfall Bergungskosten

Große Träger von Sammelverträgen zur privaten Unfallversicherung Sportversicherung für alle Mitglieder des Bayerischen Landessportverbands Landesfeuerwehrverband Bayern für Vereinsaktivitäten außerhalb des Brandschutzes Bayerische Ehrenamtsversicherung, wenn die Tätigkeit in Bayern erfolgt oder von Bayern ausgeht, keine vorrangige Versicherung besteht

Überblick

Schäden, die von Freiwilligen verursacht werden Haftpflichtversicherungen

Struktur Keine gesetzliche Haftpflichtversicherung Eigenvorsorge ist notwendig (Verein und/oder Ehrenamtliche) Aufgabe der Haftpflichtversicherung Regulierung von Schäden Abwehr unberechtigter Forderungen (Rechtschutz!)

Haftungsrisiken Vertragliche Haftung (§ 280 BGB) Deliktische Haftung (§823 BGB) Voraussetzung: Verschulden! Vorsatz oder Fahrlässigkeit

Rechtsbeziehung zwischen Anbieter und Nachfrager Trägerorganisation Dienstleistungs- vertrag Delegation der Aufgabe Klient/in Freiwillige/r Durchführung

Regressansprüche Die geschädigte Person, die ein Dienstleistungsangebot angenommen hat, kann im Falle eines Schadens durch einen Freiwilligen wählen, ob sie den Freiwilligen, den Träger des Dienstleistungsangebots oder beide in Anspruch nimmt.

Vereinshaftpflichtversicherung abschließbar für Träger mit eigener Rechtspersönlichkeit (z.B. e.V. oder gGmbH; Sonderfall: GbR) sollte „ehrenamtlich und bürgerschaftlich Engagierte“ explizit unter „versicherter Personenkreis“ umfassen sollte im Hinblick auf die AHB (Allgemeine Haftpflichtversicherungsbedingungen) genau geprüft werden

Mögliche Ausschlüsse der Haftpflichtversicherung „Schäden der Versicherten untereinander“ „Mietsachschäden“ „Abhandenkommen von Sachen“ „Verlust von Schlüsseln“ Tierhalterhaftung beim „Halten und Hüten von Tieren“ Schäden bei Aktivitäten außerhalb Deutschlands Individuell prüfen und versichern!

Weitere mögliche Versicherungen Veranstalterhaftplichtversicherung (bei regelmäßigen Veranstaltungen auch als Bestandteil der Vereinshaftpflichtversicherung möglich) Privathaftpflichtversicherung für betreute Personen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Vertrauensschadenhaftpflichtversicherung

Haftungsschutz im Rahmen der Bayerischen Ehrenamtsversicherung Voraussetzungen: Die Tätigkeit erfolgt in Bayern oder geht von hier aus Es besteht keine vorrangige Haftpflichtversicherung (z.B. eine Vereinshaftpflichtversicherung) Die Tätigkeit findet in einer rechtlich unselbstständigen Vereinigung statt Wichtig: Versicherungsschutz besteht nicht für betreute Personen, Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einer Veranstaltung

Finanzielle Nachteile bei selbst verursachten Verkehrsunfällen

Risiken im Straßenverkehr Mögliche Nachteile für den Besitzer eines Pkw bei einem selbst verursachten Unfall bei Ausübung einer Freiwilligenarbeit: Sachschaden am Auto höhere Prämien Selbstbehalt bei der Kaskoversicherung Aber: bei einer Auftragsfahrt bestehen gegebenenfalls Regressansprüche gegenüber dem Träger (strittig!)

Möglichkeiten der Absicherung „Dienstreisekasko- mit Rabattverlustversicherung“: gleicht finanzielle Nachteile mit einer Einmal-Zahlung aus kalkuliert auf der Grundlage von Kilometern ist relativ teuer und für kleine Träger oft nicht erschwinglich Alternativen: Verzicht auf Tätigkeiten, die den Einsatz eines Pkw erfordern, keine Auftragsfahrten Aufklärung über vorhandene Risiken Rücklage zum Ausgleich bzw. zur Beteiligung an Schäden

Rahmenvertrag Rabattverlustversicherung Freistaat Bayern / Ecclesia „Dienstfahrt-Fahrzeug-Versicherung“ Bedienstete des Freistaates Bayern / ehrenamtliche Richterinnen und Richter Vertrag muss individuell abgeschlossen werden Prämie im Einzelvertrag: 13,85 € + Versicherungssteuer

Dienstfahrt-Fahrzeug- und Rabattverlustversicherung für Fahrdienste im kommunalen Auftrag Versicherungskammer Bayern (RV-Nr. 53529) Ehrenamtliche Fahrten ausschließlich für kommunale Zwecke (Dienstfahrten) Versicherungsnehmer: in der Regel Kommunen Versicherter Personenkreis: Eigentümer oder Besitzer von Fahrzeugen Tätigkeitsbereiche: Soziales, mildtätige Zwecke, Seniorenarbeit, Kinder- und Jugendarbeit, Naturschutz, Kommunalpolitik 150 € bei Fahrzeugvollversicherung Beitrag: 0,0315 € pro Kilometer zzgl. Versicherungssteuer Mindestbeitrag: 400 € zzgl. Versicherungssteuer

Danke für Ihre Aufmerksamkeit und aktive Mitarbeit! Dr. Karin Stiehr stiehr@isis-sozialforschung.de RA Malte Uffeln www.uffeln.eu und ra-uffeln@t-online.de