Von Olga, Marina, Alina und Corina Rentenversicherung Von Olga, Marina, Alina und Corina
Inhalt Die Versicherungsträger und ihre Leistungen Die Beitragszahler Finanzierung der Sozialversicherung Die BBG und VG Höhe der Beitragssätze
Die Versicherungsträger und ihre Leistungen Hinter der Rentenversicherung steht als Träger und Gesellschaft die deutsche Rentenversicherung Die RV bietet folgende Leistungen an: Rente wegen Alters Rente wegen Berufs- und Erwerbsfähigkeit Witwen- und Waisenrente Rehabilitationsmaßnahmen
Die Beitragszahler Der AG hält den Beitragsanteil des AN vom Lohn oder Gehalt ein. Er zahlt seinen und den Anteil vom AN zusammen zur RV ein. Freiwillig Versicherte und Selbstständige zahlen ihre Beiträge in voller Höhe selbst. Für den Wehr- oder Zivildienstleistenden zahlt der Bund die Beiträge
Die BBG und VG BBG: Sie bestimmt bis zu welcher Höhe das Einkommen beitragspflichtig ist. Wenn man über die VG verdient muss man sich privat versichern lassen. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt im Moment bei 5500,- (W) 4800,-(O). Jedoch ist es Ziel diese BBG landesweit anzugleichen
Finanzierung der Sozialversicherung Sämtliche Sozialversicherungsbeiträge muss der AG entsprechend dem sozialversicherungspflichtigen Einkommen nach den aktuell gültigen Prozentsätzen berechnen.
Höhe der Beitragssätze Aktuell ist der Beitragssatz der Rentenversicherung (ist) 19,9% Der AG und der AN zahlt jeweils die Hälfte d.h. 9,95 % für AG und 9,95 % für AN