Schulgesetz zur Eigenverantwortlichen Schule
Schulvorstand (§ 38 a-c) Im Schulvorstand wirken Schulleiter, Lehrkräfte, Eltern und Schüler zusammen, um die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten.
Schulvorstand (§ 38 a) Der Schulvorstand entscheidet unter anderem über Nutzung von Entscheidungsspielräumen (Vorgaben der obersten Behörde) Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel und Entlastung des Schulleiters Anträge auf Genehmigung einer besonderen Organisation nach § 23 § 23 z.B. Ganztagsbetrieb, Einrichtung von Integrationsklassen
Schulvorstand (§ 38 a) Der Schulvorstand entscheidet auch über 4. Ausgestaltung der Stundentafel 5. Schulpartnerschaften 6. Namensgebung der Schule 7. Schulversuche nach § 22 § 22 (1) Zur Erprobung neuer pädagogischer und organisatorischer Konzeptionen sowie zur Überprüfung und Fortentwicklung vorhandener Modelle können Schulversuche durchgeführt werden; hierzu können auch Versuchsschulen eingerichtet werden. Bei Schulversuchen kann von den Schulformen der §§ 6, 9 bis 12 und 14 bis 20 abgewichen werden. Zur Erprobung neuer Mitwirkungs- und Mitbestimmungsformen können Schulversuche auch als Schulverfassungsversuche durchgeführt werden.
Schulvorstand (§ 38 a) Der Schulvorstand entscheidet über 8. Grundsätze für a) Tätigkeit pädagogischer Mitarbeiter nur an Grundschulen) b) Durchführung von Projektwochen c) Werbung und Sponsoring d) jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule nach § 32 Abs.3
Erweiterte Entscheidungsspielräume Erlass vom 9.6.2007 1. Die Arbeit in der Grundschule 2. Die Arbeit in der Hauptschule 3. Die Arbeit in der Realschule 4. Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 des Gymnasiums 5. Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 der Koop. Gesamtschule 6. Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 der Integr. Gesamtschule
Erweiterte Entscheidungsspielräume 7. Schriftliche Arbeiten … 8. Die Arbeit in der öffentlichen Ganztagsschule 9. Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung 10. Unterrichtsorganisation 11. Schulfahrten 12. Durchführung von Dienstbesprechungen und Gemeinschaftsverstaltungen der Schule 13. Studiendirektoren zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben 14. Oberstudienrätinnen und –räte 15. Hausaufgaben … 16. Besuche von Politikern in Schulen 17. Fitnesslandkarte
Erweiterte Entscheidungsspielräume Zusammenarbeit Kindergarten Kontingentstundentafel schriftliche Lernkontrollen Dienstbesprechungen Verfügungsstunden Jg. 6-10 Epochalunterricht freie Unterrichts- und Arbeitsformen im Jahrgang 5 Zwischennoten, Ersatzleistungen Bildung von zusätzlichen Klassen ohne zusätzliche Ressourcen Dauer der Unterrichtsstunde, Staffelung der Unterrichtszeiten, Fünftagewoche Dauer, Zielorte bei Klassenfahrten Generelles, Umfang, Wochenende zu Hausaufgaben
Erweiterte Entscheidungsspielräume Erlasse beinhalten teilweise - „Schutzrechte“ für Schülerinnen und Schüler - „Schutzrechte“ für Lehrerinnen und Lehrer
Erweiterte Entscheidungsspielräume Vor einer Beschlussfassung im Schulvorstand muss sich eine Schülervertretung mit den entsprechenden Erlassen auseinandersetzen, eine Position erarbeiten und argumentativ vorbereiten.