Integration unserer TN

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Integration unserer TN in Arbeit

Inhalt Aufgaben des Integrationsbereiches 31.03.2017 Inhalt Aufgaben des Integrationsbereiches Möglichkeiten des Integrationsbereiches Strategien zur Zielerreichung der Integrationsarbeit Gesetzliche Grundlagen

Integrationsbereich 5 MA/-innen (BL + 4 MA) 31.03.2017 Integrationsbereich 5 MA/-innen (BL + 4 MA) Zuordnung des Integrationsbereiches zu den Ausbildungsbereichen EHG (mit Verkauf) Büro/Bauzeichner/Lager Bau/Metall/Zweirad; Agrarwirtschaft IT/Medien

Aufgaben des Integrationsbereiches/Integrationsberaters 31.03.2017 Aufgaben des Integrationsbereiches/Integrationsberaters (beeinflusst durch Analyse von Vermittlungshemmnissen) Kontaktaufnahme mit TN bereits innerhalb der Probezeit (Vorstellungen, Aufgaben, pers. und berufl. Zielstellung) Kontaktaufnahme zum Sozialarbeiter – Vermittlungshemmnisse der einzelnen TN werden mitgeteilt (nach Probezeit) Abschluss der Integrationsverträge Teilnahme an Ausbildungsteamrunden Mitglied im Reha-Team nach Absprache Durchführung Bewerbungstraining im II. und III. Ausbildungsjahr (in Kombination mit SPFD) Individuelle Vorbereitung der TN auf ein Betriebspraktikum und Betreuung bzw. Begleitung während des Praktikums

Aufgaben des Integrationsbereiches/Integrationsberaters 31.03.2017 Aufgaben des Integrationsbereiches/Integrationsberaters Weitere indiv. Integrationsaktivitäten (in der Entlassphase) (Entlassgespräche, Fördermittelberatung und –anbahnung, Bewerberprofile, Leistungskatalog, Stellenvermittlung (insbesondere in sv-pflichtige AV), Bewerbungsmappe, Vorstellungsgespräche, etc.) Nachbetreuung (1 Jahr nach Ausbildungsende) (Arbeitsplatzerhaltungsaktivitäten, FM-Beratung, Stellenvermittlung) durchgängig Akquise (Gewinnung von Arbeits- und Praktikumsplätzen) durchgängige „Pflege“ unserer Netzwerkpartner

Möglichkeiten des Integrationsdienstes/ Know how 31.03.2017 Möglichkeiten des Integrationsdienstes/ Know how Kenntnisse der Fördermöglichkeiten (wann möglich, Beantragung etc.) Netzwerkkenntnisse/Nutzung von Netzwerken (neu Mehrgenerationenhäuser)

Wirtschaft Ämter Bildung und Behörden Hilfen/ persönliches Zeitarbeits- firmen Priv. Arbeits- vermittler Rotary Club Kammern ZAW Wirtschaft Ausländer- behörde Amt für Wirtschafts- förderung Ämter und Behörden Bildung Betriebe Gesund- heitsamt VHS BAG BBW AfA/ ARGE Berufs-bildungs- ausschuss Berufs- schulen BBW Greifswald Schulamt Arbeitskreis Wirtschaft- Schule- Bundeswehr Jugendamt Sozialamt Nordverbund BBW Eltern/ Familie/ Partner Jugend-gerichts-hilfe Familien- beratung Jugendhilfe-träger Wohnungs-gesellschaft Hilfen/ Schuldner- beratung Bewährungs- hilfe Kinder- Betreuungs- einrichtung persönliches Sport- vereine Institutionen Umfeld Drogen- beratung Peer- groups Fach-ärzte Kliniken Bank

Möglichkeiten des Integrationsdienstes/ Know how 31.03.2017 Möglichkeiten des Integrationsdienstes/ Know how Kenntnisse der Fördermöglichkeiten (wann möglich, Beantragung etc.) Netzwerkkenntnisse/Nutzung von Netzwerken (neu Mehrgenerationenhäuser)  s. http://kurs.frank-Woytaszak.de/ Genaue Kenntnis des Anforderungsprofils der Praktikums- bzw. Arbeitsplätze (durch Akquise) Umfangreiches Wissen über TN (Checkliste, Ergebnisse von Teamrunden, Bewerberprofil, Bewerbungstraining)  passgenaues Abgleichen möglich Voraussetzung: Mitwirkung der TN (Selbstbestimmung)

Strategien zur Zielerreichung der Integrationsarbeit 31.03.2017 Strategien zur Zielerreichung der Integrationsarbeit Ziel: Eingliederung der TN auf dem Arbeitsmarkt (berufl. + sozial) durch: Abbau von Vermittlungshemmnissen (Förderplanung) Stärkung der Eigenverantwortung (Integrationsverträge nach Probezeit – Mitwirkung der TN als Schwerpunkt) Integration als Aufgabe des gesamten Reha-Teams Engere Einzelfallbetreuung durch IB Integrationsförderung ab Beginn der Ausbildung Integration als Unternehmensziel Neuausrichtung der Unternehmenskultur – IB im Reha-Team Nutzung des umfassenden Netzwerkes – Erschließen umfangreicher Potentiale (Inklusion!)

Gesetzliche Grundlagen 31.03.2017 Gesetzliche Grundlagen (http://kurs.frank-Woytaszak.de/) Artikel 3 des Grundgesetzes – verbietet Benachteiligung von Menschen aufgrund ihrer Behinderung  unterschiedliche SGB Speziell für Integrationsarbeit SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) In § 4 werden Leistungen als Sozialleistungen beschrieben, die die Behinderung und deren Auswirkungen kompensieren sollen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben: §§ 33-43 §§ 44-54  unterhaltssichernde und ergänzende Leistungen (z. B. Sozialhilfe und Grundsicherung) Reha-Träger ist BA Leistungen zur berufl. Reha können nachrangig auch vom Integrationsamt erbracht werden (ist aber kein Reha-Träger nach SGB IX)

31.03.2017 Aufgabe: Welchen Beitrag leisten Sie an Ihrem Arbeitspaltz zur beruflichen (und sozialen) Integration unserer TN?