12.Juni 2008. MünchenDer kleine Verwaltungsgerichtstag im Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Dr Péter Darák Ph.D Die Richterethikkommission Ungarns Die.

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12.Juni MünchenDer kleine Verwaltungsgerichtstag im Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Dr Péter Darák Ph.D Die Richterethikkommission Ungarns Die Richterethikkommission Ungarns

12.Juni MünchenDer kleine Verwaltungsgerichtstag im Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Die Kodifikation des ethischen Kodex Gemeinsamer Ausschuss von Richtervereinen Gemeinsamer Ausschuss von Richtervereinen Formulierung an Sitzungen Formulierung an Sitzungen Annahme durch das Präsidium des Richtervereins Annahme durch das Präsidium des Richtervereins Die Wahl der Mitglieder der Komission von allen Richtervereinen Die Wahl der Mitglieder der Komission von allen Richtervereinen

12.Juni MünchenDer kleine Verwaltungsgerichtstag im Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Der Kodex Ziele des Ethischen Kodexes (Kapitel I.): Ziele des Ethischen Kodexes (Kapitel I.): –ein Instrument der Selbstregelung –ethische Prinzipien, Verhaltensregel

12.Juni MünchenDer kleine Verwaltungsgerichtstag im Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Inhalt des Kodexes I. Erwünschtes Verhalten bei der Ausübung des richterlichen Berufs (Kapitel II.) Erwünschtes Verhalten bei der Ausübung des richterlichen Berufs (Kapitel II.) –ausschließlich der Verfassung, und den Gesetzen unterworfen (Abschnitt 1.) –frei von allen anderen inneren oder äußeren Einflüssen (Abschnitt 2.) –nicht von der öffentlichen Meinung oder der Kritik der Medien, bzw. Vorurteile eines Teils der öffentlichen Meinung oder der Medien beeinflußt (Abschnitt 3.)

12.Juni MünchenDer kleine Verwaltungsgerichtstag im Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Inhalt des Kodexes II. unparteiisch (Abschnitt 4.) unparteiisch (Abschnitt 4.) höflich (Abschnitt 5.) höflich (Abschnitt 5.) bewahrt die ruhige Athmosphäre der Verhandlung bewahrt die ruhige Athmosphäre der Verhandlung fleißig (Abschnitt 5.) fleißig (Abschnitt 5.) vermeidet die seelenlose, mechanische Arbeitserledigung (Abschnitt 6.) vermeidet die seelenlose, mechanische Arbeitserledigung (Abschnitt 6.) zielgerichtet, schnell und effektiv (Abschnitt 6.) zielgerichtet, schnell und effektiv (Abschnitt 6.) erweitert ständig seine Kenntnisse (Abschnitt 7.) erweitert ständig seine Kenntnisse (Abschnitt 7.)

12.Juni MünchenDer kleine Verwaltungsgerichtstag im Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Inhalt des Kodexes III. Für die authentische Unterrichtung der öffentlichen Meinung gibt der Richter seinen Kollegen, der für diese Unterrichtung verantwortlich ist, jede Hilfe (Abschnitt 8.) Für die authentische Unterrichtung der öffentlichen Meinung gibt der Richter seinen Kollegen, der für diese Unterrichtung verantwortlich ist, jede Hilfe (Abschnitt 8.) kritisiert nicht die Entscheidungen seiner Kollegen (Abschnitt 9.) kritisiert nicht die Entscheidungen seiner Kollegen (Abschnitt 9.)

12.Juni MünchenDer kleine Verwaltungsgerichtstag im Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Inhalt des Kodexes IV. Die aus Fällen erlangten Informationen bringt der Richter nicht zur Kenntnis von Unbefugten (Abschnitt 10.) Die aus Fällen erlangten Informationen bringt der Richter nicht zur Kenntnis von Unbefugten (Abschnitt 10.) Verhältnis zu seinen aktiven und pensionierten Richterkollegen, und auch zu anderen gerichtlichen Arbeitern, Anwälten usw. (Abschnitt 11.) Verhältnis zu seinen aktiven und pensionierten Richterkollegen, und auch zu anderen gerichtlichen Arbeitern, Anwälten usw. (Abschnitt 11.)

12.Juni MünchenDer kleine Verwaltungsgerichtstag im Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Verhalten im Privat – und öffentlichen Leben (Kapitel III.) bedachtes, tadelloses Verhalten (Abschnitt 12.) bedachtes, tadelloses Verhalten (Abschnitt 12.) vermeidet das Extreme (Abschnitt 12.) vermeidet das Extreme (Abschnitt 12.) nimmt in solchen Unternehmen und in nonprofiten Organisationen nicht Teil … (Abschnitt 13.) nimmt in solchen Unternehmen und in nonprofiten Organisationen nicht Teil … (Abschnitt 13.) verweist nicht auf seinen richterlichen Beruf (Abschnitt 13.) verweist nicht auf seinen richterlichen Beruf (Abschnitt 13.)

12.Juni MünchenDer kleine Verwaltungsgerichtstag im Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Verhalten im Privat – und öffentlichen Leben II. gestaltet seine freundschaftliche, private Kontakte und das Verbringen seiner Freizeit auf einer Weise (Abschnitt 14.) gestaltet seine freundschaftliche, private Kontakte und das Verbringen seiner Freizeit auf einer Weise (Abschnitt 14.) keine politische Tätigkeit … (Abschnitt ) keine politische Tätigkeit … (Abschnitt ) kann keine Kontakte pflegen zu einer Organisation, einer ständigen oder gelegenheitlichen Gruppierung, deren Ziel oder Tätigkeit rechtswidrig, oder diskriminativ ist (Abschnitt 17.) kann keine Kontakte pflegen zu einer Organisation, einer ständigen oder gelegenheitlichen Gruppierung, deren Ziel oder Tätigkeit rechtswidrig, oder diskriminativ ist (Abschnitt 17.)

12.Juni MünchenDer kleine Verwaltungsgerichtstag im Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Vorgehensweise (Abschnitt ) Der aus Richtern bestehende Richterliche – Ethische Landesrat entscheidet darüber, ob ein konkretes Verhalten unethisch sei (Niemand wird persönlich verurteilt, betroffen.) Der aus Richtern bestehende Richterliche – Ethische Landesrat entscheidet darüber, ob ein konkretes Verhalten unethisch sei (Niemand wird persönlich verurteilt, betroffen.) Die Revision des Kodexes ist im Jahre 2007 fällig. (Noch im Laufen - keine grundlegende neue Gedanken) Die Revision des Kodexes ist im Jahre 2007 fällig. (Noch im Laufen - keine grundlegende neue Gedanken)

12.Juni MünchenDer kleine Verwaltungsgerichtstag im Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Die Satzung des Rates Jeder Richter kann einen Antrag stellen Jeder Richter kann einen Antrag stellen Nach der Satzung kann der Rat von der Entscheidung nicht absehen, es gibt eine Entscheidungspflicht! Nach der Satzung kann der Rat von der Entscheidung nicht absehen, es gibt eine Entscheidungspflicht!

12.Juni MünchenDer kleine Verwaltungsgerichtstag im Bayerischen Verwaltungsgerichtshof STELLUNGNAHMEN I. (Beschlüsse) den Ausschluß des vorgehenden Richters beantragen (3/2006 – Abschnitt 12) den Ausschluß des vorgehenden Richters beantragen (3/2006 – Abschnitt 12) die Hilfe von einem Partei, (der von Beruf Artzt ist) annehmen, im Falle dann vorgehen und eine Entscheidung fällen (4/2006 – Abschnitt 4) die Hilfe von einem Partei, (der von Beruf Artzt ist) annehmen, im Falle dann vorgehen und eine Entscheidung fällen (4/2006 – Abschnitt 4) Garagen planen lassen, deren Lage und Größe dem Beschluß der Hauptversammlung der Wohnungseigentümer nicht entspricht Garagen planen lassen, deren Lage und Größe dem Beschluß der Hauptversammlung der Wohnungseigentümer nicht entspricht Keine Anzeigepflicht (5/2006 – Abschnitt 12) Keine Anzeigepflicht (5/2006 – Abschnitt 12)

12.Juni MünchenDer kleine Verwaltungsgerichtstag im Bayerischen Verwaltungsgerichtshof STELLUNGNAHMEN II. seine Verbundenheit für die politische Partei bzw. deren Präsidenten erklären (6/2006 – Abschnitt 15) seine Verbundenheit für die politische Partei bzw. deren Präsidenten erklären (6/2006 – Abschnitt 15) in einem Prozess vorgehen, wo der Anwalt die Anwaltskanzlei mit einem nahen Verwandten des Richters zusammen führt. (1/2007 – Abschnitt 4) in einem Prozess vorgehen, wo der Anwalt die Anwaltskanzlei mit einem nahen Verwandten des Richters zusammen führt. (1/2007 – Abschnitt 4) vor breiter Öffentlichkeit sich so äußern: …rechtswidrige richterliche Entscheidung…(2/2007 – Abschnitt 8.,9.,11.) vor breiter Öffentlichkeit sich so äußern: …rechtswidrige richterliche Entscheidung…(2/2007 – Abschnitt 8.,9.,11.) sich so äußern, daß er mit der im konkreten Fall zu verwendenden, einschlägigen Rechtsvorschrift nicht einverstanden sei, denn diese nur seine Arbeit vermährt. (3/2007 – Abschnitt 4) sich so äußern, daß er mit der im konkreten Fall zu verwendenden, einschlägigen Rechtsvorschrift nicht einverstanden sei, denn diese nur seine Arbeit vermährt. (3/2007 – Abschnitt 4)

12.Juni MünchenDer kleine Verwaltungsgerichtstag im Bayerischen Verwaltungsgerichtshof STELLUNGNAHMEN III. einen offenen Brief unterzeichnen, der politische Argumente beinhaltet und führenden staatlichen Politiker kritisiert (4/2007 – Abschnitt 15) einen offenen Brief unterzeichnen, der politische Argumente beinhaltet und führenden staatlichen Politiker kritisiert (4/2007 – Abschnitt 15) beim Verlesen der Klage Feststellungen machen, die auf seinen rechtlichen Standpunkt schließen lassen (5/2007 – Abschnitt 4.,5.) beim Verlesen der Klage Feststellungen machen, die auf seinen rechtlichen Standpunkt schließen lassen (5/2007 – Abschnitt 4.,5.) bei einem Ordnungswiedrichkeitsverfahren, das gegen ihn eingeleitet wurde, sich erst in der Berufung auf seine Immunität berufen (1/2008 – Abschnitt 12) bei einem Ordnungswiedrichkeitsverfahren, das gegen ihn eingeleitet wurde, sich erst in der Berufung auf seine Immunität berufen (1/2008 – Abschnitt 12) die persönliche Meinung und Wertvorstellungen in der Begründung einer Entscheidung äußern (2/2008-Abschnitt 1., 2., 4., 5.) die persönliche Meinung und Wertvorstellungen in der Begründung einer Entscheidung äußern (2/2008-Abschnitt 1., 2., 4., 5.)

12.Juni MünchenDer kleine Verwaltungsgerichtstag im Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Konklusionen I. Betroffene Gebiete des Kodexes: Betroffene Gebiete des Kodexes: –Politische Äusserungen –Einmischung in das Gerichtsprozess als private Person oder Jurist –Verhalten als Richter Voreingenommenheit Voreingenommenheit Missbrauch von Immunität Missbrauch von Immunität Kritische Äusserung Kritische Äusserung –Rechtswidriges Verhalten im Privatleben

12.Juni MünchenDer kleine Verwaltungsgerichtstag im Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Konklusionen II. Top 3 Vorschriften: Top 3 Vorschriften: –Unparteilichkeit (Abschnitt 4) –Würde (Abschnitt 12) –Verbot der politischen Tätigkeit (Abschnitt 15)

12.Juni MünchenDer kleine Verwaltungsgerichtstag im Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Konklusionen III. (Meine private Meinung) Das Problem der Anonimität – Klatsch am Gericht Das Problem der Anonimität – Klatsch am Gericht Identifikation durch die Medien Identifikation durch die Medien Die Grenze der Ethik soll die Unabhängigkeit im verfassungsrechtlichen Sinn sein! – So dürfte man die Begründung eines Urteiles nicht aus einen ethischen Gesichtspunkt prüfen! Die Grenze der Ethik soll die Unabhängigkeit im verfassungsrechtlichen Sinn sein! – So dürfte man die Begründung eines Urteiles nicht aus einen ethischen Gesichtspunkt prüfen! Ethisches Verfahren darf nicht mit Disziplinarverfahren verbunden werden! Ethisches Verfahren darf nicht mit Disziplinarverfahren verbunden werden!

12.Juni MünchenDer kleine Verwaltungsgerichtstag im Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Konklusionen IV. (Meine private Meinung) Ich würde die Errichtung einer Richterethikkommission für Deutschland dann vorschlagen, wenn Ich würde die Errichtung einer Richterethikkommission für Deutschland dann vorschlagen, wenn –alle Verbände damit einverstanden sind, –Erst ein engbegrenztes Kodex und eine zurückhaltende Praxis als Ziel gesetzt wird –Echt gute/kluge Kollegen als Mitglied gefunden werden