Grundlagen der Förderung Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ „GRW“ Bayerische regionale Förderungsprogramme Handel, Handwerk, Industrie und Fremdenverkehr „BRF“ (Richtlinie vom 27.08.2008) Tourismuspolitisches Konzept der Bayerischen Staatsregierung
GRW-Fördergebiete
Fremdenverkehrsgebiete in Bayern
Ziele der Fremdenverkehrsförderung im Rahmen der GRW / BRF Stärkung der Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der Wirtschaft Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen Förderung des Tourismus‘ in Bayern
Förderhöchstsätze für die Förderperiode 2007 - 2013 Region Große Mittlere Kleine Unternehmen Unternehmen Unternehmen Landkreise Bamberg, Forchheim, Bayreuth ---- 10 % 20 %
WAS wird vorrangig im Tourismus gefördert: Modernisierungs- und Rationalisierungsinvestitionen Q U A L I T Ä Zukunftsorientierte Verbesserung der Angebotspalette Schaffung von Einrichtungen zur Saisonverlängerung Schaffung von Spezialangeboten ökologisch nachhaltig und barrierefrei gestaltete Vorhaben Problem: Schaffung zusätzlicher Bettenkapazitäten
Das einzelne Vorhaben WAS wird gefördert Materielles / Immaterielles Anlagevermögen Bilanzierung Gebrauchtes Wirtschaftsgut GRW: nur Übernahme; weitergehende Regelung bei Existenzgründer BRF: grds. möglich, wenn keine Vorförderung und nicht von verbundenen Unternehmen Nicht förderfähig sind insb.: Investitionen, die der Ersatzbeschaffung dienen Fahrzeuge für den Straßenverkehr (PKW, LKW, Busse) außerhalb der eigenen Betriebsstätte genutzte Investitionsgüter
Fördervoraussetzungen im Einzelnen: VORBEGINN – VORZEITIGER MASSNAHMEBEGINN 1. Einstiegsvoraussetzungen: a) Das AfA - Kriterium b) Das Arbeitsplatz - Kriterium 2. Eigenmittel-Einsatz ( Maßgabe des Haushaltsrechts) 3. Mindestinvestitionsvolumen im Bereich Fremdenverkehr: 50 T€ 4. Dauerarbeitsplätze lt. Bescheid müssen während der Bindungsfrist (= 5 Jahre nach Investitionsende) in der Betriebsstätte besetzt sein.
Anträge: Anträge einreichen bei der Regierung von Oberfranken www.stmwivt.bayern.de linke Menüspalte: Förderprogramme Regionale Förderungsprogramme einschl. FV Gemeinschaftsaufgabe Koordinierungsrahmen Positivliste Förderanträge Anträge einreichen bei der Regierung von Oberfranken ACHTUNG: VORBEGINN – VORZEITIGER MASSNAHMEBEGINN
Mitarbeiter im SG 20 – gewerbliche Wirtschaftsförderung Anja Stadler 0921 / 604 -1494 Peter Birkel 0921 / 604 – 1530 Walter Hoffmann 0921 / 604 – 1514 Carmen Hübsch 0921 / 604 - 1523 Dr. Barbara Sebbel-Leschke 0921 / 604 – 1599 Doris Herold 0921 / 604 - 1299 Reinhold Hofmann 0921 / 604 - 1533 Peter Pütterich (Infrastruktur) 0921 / 604 - 1522
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