und wie es sich auf den Alltag auswirkt Das Urheberrecht und wie es sich auf den Alltag auswirkt
Wozu Urheberrecht? Bereits Fichte und Hegel: Naturrecht des Urhebers an seiner geistigen Schöpfung Urheberrecht wird nicht verliehen, sondern anerkannt vom Gesetzgeber Schutz geistigen Eigentums an allen Werkstücken
Wer ist Urheber? Autoren Musiker Maler und Bildhauer Regisseure Software-Entwickler Website-Programmierer
Was wird geschützt? Texte Gemälde Skulpturen Musikstücke Theateraufführungen Filme Software Websites
Verwandte Rechte Verwertungsrecht Recht am eigenen Bild Verlage Musikindustrie Filmgesellschaft Website-Betreiber Recht am eigenen Bild Natürliche Personen
Interessengruppen Werkstück Verwerter Urheber Allgemeinheit
Interessen Urheber Verwerter Allgemeinheit Finanzieller Ausgleich Schutz des eigenen Werkes Verwerter Optimale Verwertung Wahrung des Geschäfts-modells Allgemeinheit Zugang zu geistigen Werken anderer Kultureller Fort-schritt
Was ist erlaubt? Privatkopie Schrankenbestimmungen Zitieren Gemeinfreie Werke verwenden
Die Privatkopie Nur zum eigenen Gebrauch Nicht bei Kopierschutz Keinerlei Veröffentlichung , z. B. auf der eigenen Website in Tauschbörsen (Upload)
Schrankenbestimmungen Für den Urheber: Einschränkung des Nutzungsrechts Für den Nutzer: Verwendung im Unterricht Verwendung für eine abgegrenzte Zielgruppe Weitere Kopien nur für private Zwecke
Zitieren Einschränkung des Urheberrechts In wissenschaftlichen Werken Angabe der Quelle In sonstigen Veröffentlichungen
Plagiat Zitieren ohne Quellenangabe „unbefugte Verwertung unter Anmaßung der Autorenschaft“ (Zitat Hochschulrektorenkonferenz)
Gemeinfreie Werke Gemeinfreie Werke können lizenzfrei verwendet werden. Voraussetzung: Der Urheber ist länger als 70 Jahre tot. Grenze gilt auch für Übersetzungen sonst nachträglich bearbeitete Werke