Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) „Ein Gewinn für Kammerberufe!“

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 Präsentation transkript:

Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) „Ein Gewinn für Kammerberufe!“ eine Präsentation der Zürich Agrippina

Einleitung Kammerberufe Zu den klassischen verkammerten Freien Berufen gehören: Ärzte (inkl. Tier- und Zahnärzte) Apotheker Architekten Notare Rechtsanwälte Steuerberater bzw. Steuerbevollmächtigte Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer Für alle Kammerberufe gibt es berufsständische Versorgungswerke. Die Mitgliedschaft ist für die Angehörigen der Kammerberufe i.d.R. Pflicht und stellt so die Grundversorgung für Alter, Hinterbliebene und den Fall der Berufsunfähigkeit sicher. Die Mitglieder leisten monatliche Beiträge. Der Regelbeitrag richtet sich nach dem monatlichen Einkommen.

Altersvorsorge Das Problem Das Verhältnis Rentner zu Beitragszahlern kippt. am 31.12.1950 Tausend Personen Alter in Jahren 500 1.000 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 Frauen Männer am 31.12.1910 am 31.12.2001 am 31.12.2050 => Der Generationenvertrag funktioniert nicht mehr. => Das bisherige Rentensystem kann nicht mehr finanziert werden.

Alterseinkünftegesetz Der Lösungsansatz Renten werden mit einer langfristigen Übergangsregelung nachgelagert besteuert. => Anfänglich steuerpflichtiger Anteil = 50% Bei den Altersvorsorgeaufwendungen wird eine allmähliche Steuer- freistellung eingeführt. => Förderung in 2006 = bis zu 62% der Aufwendungen Von dieser Steuerentlastung profitieren insbesondere die Mitglieder der verkammerten Freien Berufe!

Alterseinkünftegesetz Die negative Auswirkung Renten aus Versorgungswerken sind seit dem 01.01.2005 mit einem Anteil von 50% steuerpflichtig. Bei zukünftigen Rentenjahrgängen steigt der Besteuerungsanteil jährlich um 2% (bis 2020), und bis 2040 um 1% p.a. Alle folgenden Renten sind dann zu 100 % steuerpflichtig. Negative Auswirkung - Ihre Rente sinkt!

Alterseinkünftegesetz Die Konsequenz in Zahlen Beispiel: Renteneintritt eines verheirateten Architekten mit 65 Jahren in 2006/2015/2030. Mit sonstigen Einnahmen von 1.000 EUR im Monat (nach Abzug der Freibeträge) und einer Monatsrente aus dem Versorgungswerk von 2.300 EUR. Auswirkung:

Alterseinkünftegesetz Die positive Auswirkung Seit dem 01.01.2005 sind Beiträge zu Versorgungswerken steuerlich abzugsfähig. Für Kammerberufe kann diese Steuerersparnis jährlich bis zu mehreren Tausend Euro betragen. Das Abzugsvolumen von heute 62%, steigt bis zum Jahr 2025 jährlich um 2% auf schließlich 100%. Positive Auswirkung - Ihre Steuerentlastung wächst komfortabel!

Alterseinkünftegesetz Der Vorteil in Zahlen Beispiel 1: Ein 40-jähriger, lediger Steuerberater mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 100.000 EUR und 1.023,75 EUR Monatsbeitrag zum Versorgungswerk. Steuerersparnis 2006 gegenüber 2004: 2.358,53 EUR Beispiel 2: Ein 40-jähriger, verheirateter Steuerberater mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 100.000 EUR und 1.023,75 EUR Monatsbeitrag zum Versorgungswerk. Die Ehefrau ist Arbeitnehmerin mit einem Brutto-Monatseinkommen von 2.000 EUR. Steuerersparnis 2006 gegenüber 2004: 2.758,05 EUR

Alterseinkünftegesetz Nutzen Sie Ihren Steuervorteil! Aufstockung Ihrer Altersvorsorge ohne finanzielle Mehrbelastung. Ausgleich der erhöhten Rentenbelastung durch Investition der Steuerersparnis. Alternative Anlagemöglichkeiten: private Rentenversicherung NEU: Basisrente (Rürup-Rente) => Beiträge sind steuerlich abzugsfähig

Alterseinkünftegesetz Nutzen Sie Ihren Steuervorteil! Beispiel 1: Ein 40-jähriger, lediger Steuerberater mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 100.000 EUR und 1.023,75 EUR Monatsbeitrag zum Versorgungswerk, investiert monatlich 307,78 EUR in eine Basisrente. Steuerersparnis AltEinkG bis zum 65. Lebensjahr ca. 92.334,56 EUR zusätzliche Ersparnis aus Basisvorsorge bis zum 65. Lebensjahr ca. 37.323,54 EUR Gesamtersparnis = 129.664,10 EUR Aufwand bis zum 65. Lebensjahr 307,78 x12x25 = 92.334,00 EUR => Liquiditätsgewinn über 25 Jahre von 37.330,10 EUR

Alterseinkünftegesetz Steuervorteil schließt Rentenlücke Ergebnis aus der Investition von 307,78 EUR in: a) eine klassische Basisrente. Bei einem Renteneintritt mit 65 Jahren beträgt die zusätzliche monatliche Altersrente 705,15 EUR (Gesamtrente inkl. Überschüsse). b) eine fondsgebundene Basisrente mit Beitragsgarantie. Mit 65 Jahren beträgt die zusätzliche monatliche Altersrente 772,02 EUR (Gesamtrente bei einer angenommenen Wertentwicklung von 6% p.a.). Fazit: Durch Investition der Steuervorteile, kann die Rentenbesteuerung vollständig kompensiert und zusätzlich ein Großteil der Altersversorgung ausfinanziert werden!

Alterseinkünftegesetz Nutzen Sie Ihren Steuervorteil! Beispiel 2: Ein 40-jähriger, lediger Steuerberater mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 100.000 EUR und 1.023,75 EUR Monatsbeitrag zum Versorgungswerk, investiert monatlich 500 EUR in eine Basisrente. Steuerersparnis AltEinkG bis zum 65. Lebensjahr ca. 92.334,56 EUR zusätzliche Ersparnis aus Basisvorsorge bis zum ca. 60.638,46*EUR 65. Lebensjahr Gesamtersparnis = 152.973,02 EUR Aufwand bis zum 65. Lebensjahr 500 x12x25 = 150.000,00 EUR => Liquiditätsüberschuss von ca. 2.973,02 EUR *60.638,46 = 152.973,02 - 2.973,02 - 92.334,56

Alterseinkünftegesetz Steuervorteil schließt Rentenlücke Ergebnis aus der Investition von 500 EUR in: a) eine klassische Basisrente. Bei einem Renteneintritt mit 65 Jahren beträgt die zusätzliche monatliche Altersrente 1.147,09 EUR (Gesamtrente inkl. Überschüsse). b) eine fondsgebundene Basisrente mit Beitragsgarantie. Mit 65 Jahren beträgt die zusätzliche monatliche Altersrente 1.255,56 EUR (Gesamtrente bei einer angenommenen Wertentwicklung von 6% p.a.). Fazit: Durch Investition der Steuervorteile, kann die Rentenbesteuerung vollständig kompensiert und zusätzlich ein Großteil der Altersversorgung ausfinanziert werden!

Alterseinkünftegesetz Die richtige Wahl Als Mitglied eines Versorgungswerkes sind Sie einer der Gewinner des Alterseinkünftegesetzes. Wir entwickeln unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Wünsche die richtige Versorgungsstrategie. Nutzen Sie Ihre Chance jetzt! Bei der Erstellung Ihrer individuellen Versorgungsbilanz unterstützen wir Sie gern ...

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