Solidarisch und gerecht

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 Präsentation transkript:

Solidarisch und gerecht Das Rentenmodell der katholischen Verbände

Ziele des Rentenmodells: Stärkung des umlagefinanzierten, solidarischen und leistungsbezogenen Systems der gesetzlichen Rentenversicherung, Verhinderung von Altersarmut durch die existenzsichernde Sockelrente, eigenständige Alterssicherung für Frauen und Männer, die bessere Anerkennung der Erziehungs- und Pflegeleistungen, Einbeziehung weiterer Personenkreis in die gesetzliche Rentenversicherung, ergänzende betriebliche Altersvorsorge als Regelfall für alle Erwerbstätigen.

Die drei Stufen des Rentenmodells Stufe 3: Betriebliche und private Altersvorsorge Stufe 2: Arbeitnehmer-Pflichtversicherung Stufe 1: Sockelrente

Stufe 1: Sockelrente Solidarische Bürgerversicherung für alle Einwohnerinnen und Einwohner Mindestsicherung unabhängig von der individuellen Erwerbsbiografie, keine Bedarfsprüfung Sicherungsniveau: soziokulturelles Existenzminimum (ohne Kosten für das Wohnen, 420 € monatlich Stand 2012) Voraussetzung: gewöhnlicher Aufenthalt (unbeschränkte Steuerpflicht) in der Bundesrepublik Deutschland Finanzierung: Einbeziehung aller Einkünfte in die Finanzierung, Beiträge auf die Summe der positiven Einkünfte

Stufe 2: Arbeitnehmer-Pflichtversicherung Einbeziehung weiterer Personenkreise in die gesetzliche Rentenversicherung Wesentliche Elemente und Prinzipien der gesetzlichen Rentenversi- cherung werden beibehalten: Leistungen beruhen auf Beitragszeiten Absicherung des Risikos der Erwerbsminderung Generelles Ehegatten-Rentensplitting Anerkennung von Kindererziehungs- und Pflegeleistungen: Anrechnung von 6 Jahren Kindererziehungszeiten deutliche Erhöhung der Bewertung von Pflegezeiten Rentenhöhe Stufe 1 und 2 zusammen mit 40 Beitragsjahren bei durchschnittlichem Verdienst: 1.172 EUR/Monat brutto (Stand 2012) Finanzierung durch Beiträge vom Bruttolohn, paritätisch AG/AN und durch die Bundesmittel an die gesetzliche Rentenversicherung

Stufe 3: Betriebliche und private Altersvorsorge Ergänzung der beiden vorhergehenden Stufen Die betriebliche Altersvorsorge muss zum Regelfall werden. Die Entlastung der Arbeitgeber bei den Lohnnebenkosten durch den Aufbau der Sockelrente muss für den Ausbau der betrieblichen Altersvorsorge genutzt werden. Zusätzliche Absicherung über private kapitalgedeckte Vorsorge, Gewährleistung von Transparenz und Sicherheit, Einfluss auf kapitalgedeckte Vorsorge mittels Regulierung und Demokratisierung

Weitere Aspekte Übergangsphase vom geltenden Recht zum Rentenmodell über einen Stichtag: Berechnung der Anwartschaften bis zum Stichtag nach geltendem Recht ab dem Stichtag nach dem Rentenmodell Bestandsschutz für erworbene Rentenansprüche Die Übergangsphase wird so gestaltet, dass 20 Jahre nach Einführung NeurentnerInnen den vollen Anspruch auf die Sockelrente haben. Ausbau der der Stufe 2 zu einer Erwerbstätigenversicherung durch Einbeziehung weiterer Erwerbstätiger Finannzierungsvariante: Es besteht die Möglichkeit, die Sockelrente allein aus Bundesmitteln zu finanzieren. Keine verfassungsrechtlichen Bedenken, die der Umsetzung des Rentenmodells entgegenstehen (ifo-Studie 2007)

Höhe der Rente im Rentenmodell und in der GRV

Fallbeispiele Bankkauffrau 6 Jahre Vollzeit 2 Kinder, 9 Jahre Familientätigkeit (keine Erwerbsarbeit) 9 Jahre Teilzeit Rente nach geltendem Recht: 870€ Rentenmodell: 1.083€ Friseurin 42 Jahre Vollzeit Rente nach geltendem Recht: 606€ Rentenmodell: 826€ Bäcker 34 Jahre Vollzeit 2 Jahre ALG I 9 Jahre ALG II Rente nach geltendem Recht: 834€ Rentenmodell: 979€ Berechnungen auf Grundlage der Werte Stand 2012

Acht gute Gründe für das Rentenmodell der katholischen Verbände Es rechnet sich Arbeit ist mehr als Erwerbsarbeit Erziehungs- und Pflegeleistungen werden besser anerkannt Die Rente wird armutsfest Frauen und Männer sind eigenständig abgesichert Solidarität wird zur Regel Leistung lohnt sich Betriebliche Altersvorsorge für alle www.buendnis-sockelrente.de

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

www.buendnis-sockelrente.de

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