Zuwanderung und Integration von (Spät-)Aussiedlern

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 Präsentation transkript:

Zuwanderung und Integration von (Spät-)Aussiedlern Dr. habil. Sonja Haug Referatsleiterin i.V. Migrations- und Integrations-forschung. Schwerpunkt Empirie Begrüßung Projekt und Tagungsprogramm Einleitung: Zuwanderung von (Spät-)Aussiedlern und Wohnortzuweisung

Abschlussveranstaltung 29.-30.11.2007 Projekt zur Ermittlung und Bewertung der Auswirkungen des Wohnortzuweisungsgesetzes Bearbeitung: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Referat Migrations- und Integrationsforschung. Schwerpunkt Empirie Dr. habil. Sonja Haug (BAMF), Dr. Lenore Sauer (BiB) unter Mitarbeit von Annette Sinn und Birgit Schulte Laufzeit: 09/2005 - 11/2007 Abschlussveranstaltung 29.-30.11.2007 in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis „Migration, Integration, Minderheiten“ der Deutschen Gesellschaft für Demographie Teilnehmer/innen: Experten in acht ausgewählten Städten (Molbergen/Wolfsburg, Jena, Karlsruhe, Düsseldorf, Nürnberg, Berlin- Marzahn, Viernheim) Wissenschaftler/innen, die sich mit dem Thema Befragung und Integration von Spätaussiedlern befasst haben

Wer darf als Spätaussiedler nach Deutschland zuwandern? Aussiedler: nach Bundesvertriebenengesetz (BVFG): Angehörige deutscher Minderheiten aus Ostmitteleuropa, Osteuropa, Südosteuropa und Asien, die nach Deutschland migrieren. Spätaussiedler: seit 1993, fast nur noch aus Nachfolgestaaten der UdSSR. Voraussetzung: Abstammung von mindestens einem Elternteil mit deutscher Staatsangehörigkeit oder deutscher Volkszugehörigkeit Nationalitätenerklärung, Bekenntnis zum deutschen Volkstum zumindest ein einfaches Gespräch auf Deutsch führen. Einbeziehung der Angehörigen der Spätaussiedler: Ehe seit mindestens drei Jahren Grundkenntnisse deutsche Sprache (Kompetenzstufe A1) Weitere Familienangehörige: Familiennachzug

Zuwanderung von (Spät-)Aussiedlern 1985-2005 1990: 397.073 2006: 7.747 seit 1985: insgesamt 3.238.813 Quelle: Bundesverwaltungsamt (Migrationsbericht, BAMF)

Zuwanderung von (Spät-)Aussiedlern nach Aussiedlerstatus, 1993-2006

Zuwanderung von (Spät-)Aussiedlern / Wohnortzuweisungsgesetz Gifhorner Erklärung 1995: (Wolfsburg, Salzgitter, LKr Gifhorn, Nienburg/Weser, Cloppenburg, Emsland und Osnabrück): Forderung klare und berechenbare Rahmenbedingungen, gerechte solidarische Lastenverteilung 1996: Wohnortzuweisungsgesetz Verteilung nach Königssteiner Schlüssel auf die Bundesländer Wohnortbindung für 3 Jahre, Sanktionierung bei Änderung des Wohnortes: keine Sozialhilfe bzw. ALG II Ausnahmen: Arbeitsplatz und eine eigene Wohnung Klage vor Bundesverfassungsgericht 2005: Gesetzesänderung, Wohnortzuweisung, aber Härtefallregelung: auch Umzug bei Teilzeitbeschäftigung oder Minijob, Wahl des Wohnortes bei Familienangehörigen Evaluation des Gesetzes: BAMF

Wohnort-zuweisung 2005

Wohnort-zuweisung in Relation zur Bevölkerung 2005