© economiesuisse Kartellgesetzrevision: Bundesrat nimmt Anliegen der Wirtschaft auf Folien zum dossierpolitik Nr. 19, 25.10.2010.

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 Präsentation transkript:

© economiesuisse Kartellgesetzrevision: Bundesrat nimmt Anliegen der Wirtschaft auf Folien zum dossierpolitik Nr. 19,

© economiesuisse Entwicklungen im Kartellgesetz MateriellInstitutionell Kartellgesetz 1962 SaldomethodeEmpfehlung der Kartellkommission Interessengruppen beteiligt Revision 1985 Vermutung der Wettbewerbsbeseitigung durch Kartelle Kaum Veränderung Verfügungsmöglichkeit durch Departement Totalrevision 1995 Zusammenschlusskontrolle Sanktionen bei wiederholtem Verstoss Schaffung der WEKO Interessengruppen weiterhin beteiligt Teilrevision 2003 Direkte Sanktionen Bonusregel Unverändert Seite 1

© economiesuisse Evaluation des Gesetzes 2009 Evaluation des Bundes economiesuisse Unternehmen im Wettbewerb Beide orten Verbesserungspotenzial bei: –Institutionen und Verfahren: Trennung von Untersuchungs- und Entscheidungsfunktion –Materielle Änderungen bei vertikalen Restriktionen –Fusionskontrolle: Fokus auf Beeinträchtigung des Wettbewerbs Seite 2

© economiesuisse Kartellgesetzrevision: Vorschlag des Bundes Materielle und institutionelle Verbesserungen Anliegen der Wirtschaft werden aufgenommen: –Institutionen und Verfahren: Trennung von Untersuchungs- und Entscheidungsfunktion –Materielle Änderungen bei vertikalen Restriktionen –Fusionskontrolle: Fokus auf Beeinträchtigung des Wettbewerbs Seite 3

© economiesuisse Revision 2010: Neugestaltung der Institutionen 1/ Seite 4 Vorschlag des Bundesrats im Urteil der Wirtschaft Trennung der Institutionen ist wichtig und richtig: –Rechtssicherheit und Rechtsstaatlich korrekte Verfahren Korrekturen bei den Verfahren –Kürzere Verfahren sind nötig; positiver Zeitgewinn dank weniger Instanzen –Aber: schon heute sind Verbesserungen möglich; sie sind sofort umzusetzen

© economiesuisse Revision 2010: Neugestaltung der Institutionen 2/2 Vorschlag des Bundesrats im Urteil der Wirtschaft Kürzere Widerspruchverfahren schaffen Planungssicherheit; Vorstoss geht in die richtige Richtung, dürfte aber weiter gehen. Bei Vertikalvereinbarungen ist nur eine Einzel- fallbetrachtung ökonomisch korrekt. Aus Sicht der Wirtschaft ist Art. 5 Abs. 4 KG zu streichen Die Fusionskontrolle ist zurückhaltend auszuüben. Auf Doppelprüfungen ist zu verzichten Seite 5

© economiesuisse Neugestaltung der Institutionen Seite 6

© economiesuisse Verbesserung des Widerspruchs- verfahrens Seite 7

© economiesuisse Schlussfolgerungen Seite 8 Rechtssicherheit und rechtsstaatlich korrekte Verfahren sind Schlüsselfaktoren für funktionierenden Wettbewerb Konsequente Trennung von Untersuchungs- und Entscheidungsbehörde ist wichtig. Gesetzesrevision benötigt Zeit: Wo möglich, sind Verbesserung schon heute umzusetzen

© economiesuisse Kontakt: Thomas Pletscher