Initiative Jugend und Chancen – Integration Fördern Informationsveranstaltung am 16. Mai 2008
Es besteht dringender Handlungsbedarf: Die soziale Herkunft entscheidet über den Bildungserfolg. Konstant 8% jeden Jahrgangs verlassen die Schule ohne Abschluss; 20% bei Jugendlichen mit Migrationshintergrund Trotz wirtschaftlichen Aufschwungs: Quote der 20- bis 29-jährigen jungen Menschen ohne Ausbildung konstant 15%. Gering qualifizierte Jugendliche sind mehr als 60% von Arbeitslosigkeit betroffen und bilden den „Kern“ der späteren Langzeitarbeitlosen. Das bisherige System der Hilfen und Förderangebote erreicht viele Jugendliche nicht.
Teilhabe und Chancengerechtigkeit erfordern: Frühe Förderung: Begabungen müssen frühzeitig in einer altersgerechten Form gefördert, Benachteiligungen erkannt und abgebaut werden. Gezielte Kompetenzförderung: Erforderlich sind maßgeschneiderte, auf die persönliche Lebenssituation zugeschnittene Angebote. Langfristige Förderung mit Übergangsmanagement: Förderung muss langfristig angelegt sein und den jungen Menschen an den Übergangen lotsen. Vernetzte Förderung: Eine enge Kooperation zwischen allen Akteuren ist zwingend notwendig.
Handlungsbedarf ist anerkannt: Ausbildungspakt: Am 5. März 2007 wurde der Ausbildungspakt bis 2010 verlängert. Die Notwendigkeit der Intensivierung der Fördermaßnahmen für benachteiligte junge Menschen wird besonders hervorgehoben. Halbierung Schulabbrecherquote bis 2010: Bund und Länder haben sich die Halbierung der Schulabbrecherquote bis 2010 zum Ziel gesetzt. Die KMK legte zugleich einen Handlungsrahmen zur gezielten schulischen Förderung von benachteiligten Jugendlichen vor. Nationale Qualifizierungsinitiative: Die Förderung von benachteiligten Kindern und Jugendlichen ist ein Schwerpunkt der Nationale Qualifizierungsinitiative von Bund und Ländern.
Ziele der Initiative „Jugend und Chancen – Integration fördern“ Programm „Schulverweigerung – Die 2. Chance“: Senkung der Zahl der Jugendlichen, die die Schule ohne Schulabschluss verlassen, und damit Erhöhung ihrer Chance auf einen Ausbildungsplatz. Programm „Kompetenzagenturen“ : Eingliederung von besonders benachteiligten Jugendlichen in die Arbeitswelt durch maßgeschneiderte sozialpädagogische Hilfen, um ihnen eine Chance auf eine berufliche Perspektive zu ermöglichen.
Initiative „Jugend und Chancen – Integration fördern“ Weiterentwicklung der Arbeit in den Programmen „Kompetenzagenturen“ und „Schulverweigerung – Die 2. Chance“ Durchführung eines Fortschreibungsverfahrens Aufstockung der Standorte im Programm „Schulverweigerung – Die 2. Chance“ auf 200 regional ausgeglichen verteilte Standorte Durchführung eines Antragsverfahrens
Kompetenzagenturen Insgesamt: 199 Standorte Ziel 1: 62 Standorte Ziel 2/3: 137 Standorte Seit 2006 wurden 21.000 Jugendliche begleitet, aktuell: 6.399 Jugendliche. Davon: 2.919 Beratungskunden (46%) u. 3.480 (54%) im Case Management.
Initiative „Jugend und Chancen – Integration fördern“ Laufzeit: 01. September 2008 bis 31. August 2011 Budget 2008-2011: „Schulverweigerung – Die 2. Chance“ - 84 Mio. €; „Kompetenzagenturen“ - 59 Mio. € Finanzierung Ziel 1: ESF - 65%; Nationale Kofi. - 35% Ziel 2: ESF - 45%; Nationale Kofi. - 55%
Initiative „Jugend und Chancen – Integration fördern“ Kofinanzierung vor allem aus kommunalen Mitteln Verpflichtung zur Einholung von Kooperations- und Kofinanzierungszusagen der relevanten lokalen Partner Auszahlung der Fördermittel im Voraus möglich
Initiative „Jugend und Chancen – Integration fördern“ Zielgruppe: Junge Menschen mit Sozialisations- und Integrationsdefiziten, mit schwierigen familiären Rahmenbedingungen, Suchtproblemen straffällig gewordene Jugendliche
Initiative „Jugend und Chancen – Integration fördern“ Zielgruppe in „Kompetenzagenturen“ sind Jugendliche und junge Erwachsene, die sich maximal in letzter Klassenstufe befinden oder nach Schule von vorhandenen Unterstützungs-maßnahmen nicht erreicht werden oder Unterstützungsmaßnahmen abgebrochen haben, ohne dass andere/weitere Angebote zur Verfügung stehen bzw. von ihnen angenommen werden.
Initiative „Jugend und Chancen – Integration fördern“ Wesentliche Änderungen im Programm „Kompetenzagenturen“: Einschränkung des Wirkungsfeldes der Kompetenzagenturen an Schulen Stärkere Betonung des aufsuchenden Charakters der Arbeit der Kompetenzagenturen
Umsetzung der ESF-Programme des BMFSFJ Rahmenvereinbarung mit der ARGE ESF-Regiestelle des BMFSFJ (Stiftung SPI und gsub) Einrichtung folgender Servicestellen (S.): Servicestelle Jugendsozialarbeit S. Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung S. LOS S. Perspektive Wiedereinstieg S. Aktionsprogramm Kindertagespflege