Reservepolitik und – praxis der Pensionskassen BVG-Apéro, 6. Juni 2005, 12.15 – 14.00 h im Käfigturm Bern Innovation Zweite Säule.

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 Präsentation transkript:

Reservepolitik und – praxis der Pensionskassen BVG-Apéro, 6. Juni 2005, – h im Käfigturm Bern Innovation Zweite Säule

These 1 Die zentrale Fragen der beruflichen Vorsorge: Wem gehört das Vorsorgevermögen ? und daraus folgt die Frage: Wem gehört der versicherungstechnische Überschuss (Reserve)?

These 2 Was ist die Reserve genau? - Abgrenzung zur Rückstellung - Deckungskapital - Andere Rückstellungen - Abgrenzung zu einem internen Fonds

These 3 Interessenkonflikte bestehen zwischen den: in einer Vorsorgeeinrichtung verbleibenden und den austretenden Versicherten den aktiv Versicherten und den Rentnern der Vorsorgeeinrichtung Dieser Konflikt sollten durch ein Gemium ex ante gelöst werden, in dem alle Versicherten angemessen vertreten sind.

These 4 Es sind unterschiedlich zu behandeln: Wertschwankungsreserven Langlebigkeitsreserven Arbeitgeberbeitragsreserven Arbeitnehmerbeitragsreserven (?) Währungsrisikoreserven

These 5 Herausgabe der Reserve bei Liquidation der VE Mitgabe der Reserven bei - Einzelaustritt - Kollektivaustritt Einkauf in die Reserven bei - Einzeleintritt - Einzelaustritt

These 6 Fiskalische Aspekte der Reservenpolitik bzw. – praxis Reserve als nie versteuertes Einkommen bzw. Vermögen?

These 7 Die Reservepolitik – und praxis richtet sich nach dem Risikotypus der Vorsorgeeinrichtung, nämlich danach, ob es sich um eine - Autonome Vorsorgeeinrichtung - mit Rückversicherung - ohne Rückversicherung - Halbautonome Vorsorgeeinrichtung - Vollversicherte Vorsorgeeinrichtung handelt.

These 8 Welche gesetzliche Vorgaben sind bezüglich der Reservepolitik der Vorsorgeeinrichtungen zu beachten? Der Einfluss von privatrechtlichen Normen hinsichtlich der Reservenbildung der Vorsorgeeinrichtungen.