Parität in der 2. Säule Zwischen Ideal & Real BVG-Apéro vom 3.10.2005 im Käfigturm Bern Innovation Zweite Säule.

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Parität in der 2. Säule Zwischen Ideal & Real BVG-Apéro vom im Käfigturm Bern Innovation Zweite Säule

1) Wortbedeutung der Parität Paritas (lat.) = Gleichheit DDies kann bedeuten: - numerische Gleichheit der AG- + AN-Mitglieder - qualitative (intellektuelle) Gleichheit der AG/AN-V AArtikel 51 BVG verlangt numerische Gleichheit, trägt in Absatz 6+7 mit dem gesetzlichen Anspruch auf Aus- und Weiterbildung der Arbeitnehmervertreter in der paritätischen Führung aber auch der qualitativen Gleichheit Rechnung

2) Woher kommt die Parität der BV? Politisch: Aus der Mitbestimmungsinitiative der siebziger Jahre Ethisch: Aus dem Grundsatz der sozialen Marktwirtschaft Rechtlich: Aus dem Arbeitsvertragsrecht

3) Bereiche der Parität Parität der strategischen Führung der Vorsorgeeinrichtung; vergleichbar, aber nicht gleichzusetzen mit dem VR einer AG PParität der Verantwortung : Echte Solidarität zwischen allen Mitgliedern der paritätischen Verwaltung, AG und AN-V PParität der Finanzierung : AG zahlt nach Gesetz mind. ½ der Beitragssumme für die Berufsvorsorge seines Personals; in Realität zahlt er im Durchschnitt 2/3 und die AN 1/3 dieser Beiträge.Massgeblich ist aber ökonomisch der Nettolohn.

4) Führungsparität in der BV Keine Probleme bestehen in der autonomen Vorsorgeeinrichtung des Unternehmens Probleme in den von Versicherern geführten Sammeleinrichtungen für kleinere Unternehmen

5) Verantwortungsparität Vertreter des Arbeitgebers und der Arbeitnehmer tragen gleichermassen Verantwortung Es besteht echte Solidarität zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter hinsichtlich des Einstehens für einen Schaden der Vorsorgeeinrichtung

6) Finanzierungsparität Im Obligatorium der beruflichen Vorsorge hat der Arbeitgeber mindestens die Hälfte der Gesamtbeiträge für die berufliche Vorsorge zugunsten seines Personals zu erbringen (ohne Einkäufe u.ä.) Im Ausserobligatorium besteht eine relative Finanzierungsparität für Stiftungen, nicht aber für rein ausserobligatorische Genossenschaften und öffentlichrechtliche Einrichtungen

7) Finanzierungsparität II DDurch die neu eingeführte gesetzliche Pflicht der Arbeitgeber zur paritätischen Behebung der Unterdeckung kann dieses Beitragsverhältnis nivelliert werden. WWie wird dieses Beitragsverhältnis in Zukunft aussehen? Gibt es Anzeichen für eine Änderung?

8) Versicherer zur Parität in der 2. Säule Standpunkt vorgetragen von Dr. Markus Escher, Swiss Life & Auffangeinrichtung

9) Gewerkschaften zur Parität der 2. Säule Standpunkt der UNIA (Elio Marazzi/Heinrich Nydegger)

10) Parität in der 2. Säule im Ausland Europa - EU (NL / S / B / D) - Übriges Europa (FL) Amerika - USA - Übriges Amerika (Chile/Brasilien)

in Deutschland Kein gesetzliches Obligatorium der 2. Säule PParität kommt auf der Stufe Mitbestimmung im Unternehmen zum Tragen, zumal der Grossteil der betrieblichen Altersversorgung immer noch durch die Direktzusage des Unternehmens durchgeführt wird.

in Holland DDie 2. Säule besteht auf der Grundlage der Sozialpartnerschaftlichen Vereinbarungen, was einen gleich hohen Deckungsgrad der Arbeitnehmenden wie in der CH bewirkt. WWegen dieser sozialpartnerschaftlichen Grundlage ist in der Durchführung keine Parität mehr notwendig.

in Schweden Kein gesetzliches Obligatorium der 2. Säule 22. Säule basiert auf der Grundlage der sozialpartnerschaftlichen Vereinbarungen DDeshalb keine paritätische Führung auf der Stufe der einzelnen Vorsorgeeinrichtungen notwendig.

in Belgien Kein gesetzliches Obligatorium der 2. Säule Berufliche Vorsorge auf der Grundlage von Vereinbarungen der Sozialpartner, aber Deckungsgrad nicht so hoch wie in Holland Die Verantwortung und Risiken sind einseitig den Arbeitgebern zugeordnet Allerdings gibt es trotzdem eine paritätische Kommission in den Vorsorgeeinrichtungen, aber eher als Veto-Institution konzipiert.

.... in Liechtenstein Obligatorium Generell: Parität AG/AN in Vorsorgeeinrichtung Sammelstiftung von VG: Parität auf Stufe Vorsorgewerk Ausserobligatorium Bei Beitragszahlung nur durch AG > keine Parität Bei Beiträgen auch der AN > Mitwirkung der AN in VE nach ihrem Beitragsanteil

11) Fragen und Ausblick Hat sich die Parität in der 2. Säule der CH bewährt? Sind die Voraussetzungen der paritätischen Verwaltung/Verantwortung für die Versicherten gegeben? Gibt es Alternativen zum geltenden System der Parität in der 2. Säule? Die Weiterentwicklung der Parität richtet sich generell nach der weiteren Entwicklung der 2. Säule, z.B. nach der Individualisierung des beruflichen Vorsorgesystems Perspektive: Parität oder freie Wahl der Pensionskasse?