Ab ins Lager - Worauf kommt es an ?

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 Präsentation transkript:

Ab ins Lager - Worauf kommt es an ? Aspekte und Auflagen im Bereich Wald und Naturschutz Forstdirektion Malmedy-Büllingen

Jugendlager - Wald und Naturschutz Jugendlager = Aktivität in der Natur  Standortwahl: Wiese +Wald + Wasser Nutzung = gesetzl. Bestimmungen + Verhaltensregeln  Einverständnis Eigentümer  Allg. Polizeiverordnung (Mappe Vermieter-Mieter)  gesetzliche Bestimmungen (ForstG, FeldG, Umwelt-WasserG, NaturschutzG, Natura 2000-Erlasse* ...) (N2000* = EU-weites, kohärentes Biotop-Netz zum Schutz von Pflanzen, Tieren u. Lebensräumen)  schriftliche Mitteilung an Gemeinden / DNF durch Vermieter

Jugendlager - Wald und Naturschutz Zugang Fußgänger: Straßen, Wege, Pfade + ausgewiesene Zonen OK Radfahrer: Straßen, Wege + ausgeschilderte Pfade OK Hunde: immer angeleint Fahrzeug: Straßen, wenn öffentlich zugänglich + Ausnahmen  Auskunft durch Forstamt oder Förster !!  Spielzonen: Antragsformular für Jugendlager !! Kampieren: KO (außer ausgewiesene Zone) Feuer: KO (außer ausgewiesene Zone, z.B. Grillhütten) ! ! temp. Zugangsverbot aus Sicherheitsgründen durch DNF ! ! (Brandgefahr, Sturm, Treibjagd, Schutz von Fauna und Flora)

Jugendlager - Wald und Naturschutz Wiese: Zugang: OK (Eigentümer) Ausnahme: Präsenz sensibler Lebensraum (Natura 2000)  tlw. Ausgrenzung (Vermieter)  Reduzierung Teilnehmerzahl (Vermieter) Zelte (+ Aufbauten): Abstand  50 m zum Waldrand (Polizeiverordnung) Abstand  20 m zu Einzelbäumen und Baumreihen (Sicherheitsgründe: Windwurf, -bruch, Blitz) außerhalb sensibler Lebensräume (s.o.) außerhalb von Überschwemmungszonen (Stauungsgefahr)

Jugendlager - Wald und Naturschutz Wiese: Abwässer (Toiletten, Reinigung): !! VERBOT DIREKTEINLEITUNG OBERFLÄCHENGEWÄSSER !! Donnerbalken: OK  Abstand  10 m zur Uferkante (PolizeiVer)  Präsenz sensible Zone  Abstand  20 m  Mobiltoiletten Mobiltoiletten: OK Spül-Waschabwasser: Grube  Versickerung : OK  Präsenz sensible Zone  Abstand  20 m Feuer: Abstand  25 m zum Waldrand (ForstG, FeldG) Abstand  100 m zu Häusern, Hecken, Obstwiesen,…(FeldG) (Lagerfeuer  Genehmigung Gemeinde ; Brennholz = Eigentümer

Jugendlager - Wald und Naturschutz Wasserlauf: = sensibles Ökosystem (hohes Verbreitungspotenzial z.B. Brennöl) = Hauptvernetzungselement « Natura 2000 » Beispiel: die Our  Flußperlmuschel, Bachmuschel, Eisvogel, Schwarzstorch, Groppe, Bachneunauge, Wasseramsel etc. = gute Wasserqualität direkte Einleitung Abwässer : verboten Zugang: verboten  Ufererosion  Schwebstoffe Stauen: verboten   Strömungsverhältnis, Hindernis Fische Baden: verboten (ausser offiz. ausgewiesene Badezonen)

Jugendlager - Wald und Naturschutz Sonstige Standorte: Trinkwassergewinnungsstellen: Abstand  100 m Naturschutzgebiete: KO  Danke für Ihre Aufmerksamkeit !