Übersicht über die wichtigsten Eingriffe ins Rentenrecht seit 1989

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Möglichkeit zur Inanspruchnahme
Advertisements

Transfervolumen im RSA-Jahresausgleich 2004
Alterssicherung Herausforderungen und Entwicklungen.
Vorlesung Querschnittsbereich Rehabilitation I
langfristig Steuervorteile nutzen!
Landeskonferenz VdK Oktober 2011 Baden-Baden
Optimale Altersversorgung...
Jede/r Fünfte in Deutschland von Armut oder sozialer Ausgrenzung betroffen Etwa jede/r Fünfte (19,9 %) in Deutschland – das sind rund 16 Millionen Menschen.
Wie bleibt die Rente sicher?
Solidarisch und gerecht
Altersarmut Wie ist die aktuelle Situation im Bereich?
Alterssicherung in Deutschland
Die Bedeutung des geplanten Altersgrenzenaufschubs für die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Rentenversicherung – Anmerkungen zum Vorhaben der.
Ver.di Bundesvorstand Bereich Wirtschaftspolitik, Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Gesamtwirtschaftliche Entwicklung und Perspektiven Rahmenbedingungen.
Staatsfinanzen und Steuern aktualisiert März 2010
Deutsche Rentenversicherung
Staatsverschuldung in Folge von Hartz 4
Mensch mit Behinderung ?
Potsdamer Forum Rente mit 67: Die neue Herausforderung für die Betriebliche Altersvorsorge.
Armutsrisiken von Frauen Podiumsdiskussion Kirchentag Bremen 22. Juni 2009 Frauenzentrum Zusammenfassung: Editha Beier, , Politischer Runder.
Der Spendenmarkt in Deutschland
Die wirtschaftliche Notwendigkeit der BAV Stephan Aigner
DL21-Diskussionsabend mit xx am xx.xx.2012 in xx: Anforderungen an ein sozialdemokratisches Rentenkonzept.
Eine Bewertung aus gewerkschaftlicher Sicht
Rentenreform 2007 „RV- Altersgrenzenanpassungsgesetz“ (Stand: 24. 1
Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) in Deutschland
Neoliberalismus in der Praxis Aktuelles Politikfeld Sozialpolitik.
Arbeitsmarktreformen
Armut im Alter eine Herausforderung auch für uns
„ALTERnativen – Eure Ideen für eure Rente“
Länger arbeiten – weniger Pension
Mehr als Beschäftigte haben ihr Votum abgegeben!
Staatlich geförderte Altersvorsorge
1 4. Reformen in Deutschland Prof. Dr. Michael Hüther Direktor, Institut der deutschen Wirtschaft Köln.
„Auskunft und Beratung bei Versicherungsämtern und Gemeinden als Aufgabe und Chance“ Tagung der Arbeitsgemeinschaft bayerischer Versicherungsämter und.
Umbau des Sozialstaats in der Krise Impulsreferat
„Verschiebebahnhöfe“ zu Lasten der GKV
Das RV-Leistungs-verbesserungsgesetz
»Die Privatisierung sozialer Risiken und ihrer Kosten«
Demographie und Immobilien: Eine Tour d´Horizon
Alterssicherung Herausforderungen und Entwicklungen.
Die.BAVExperten.in/Österreich Das Top – Firmen – Sparen und Die Intelligente Gehaltserhöhung.
Reálie německy mluvících zemí Německo
% +0,8% -7,9% -9,5% +1,1% +0,6% +1,5% +0,45% -5,5% -17,7% VRG 15-ORF -17,7% % -10,85% -2,4%
Organisationsdirektion Handwerk Einkommenssicherung und Rentenlösung für Handwerker Version
1 Öffentlich geförderte Beschäftigung Veranstaltung der Ratsfraktion und des Stadtverbandes DIE LINKE. Halle am 1. November 2007 Bundesprogramm Kommunal-Kombi.
Grundausbildung – Prüfungsvorbereitung zur AL-Prüfung
Die Rentenversicherung
Zuschlag bei Witwen- und Witwer-
Verbesserte Leistungen rund um die Rente „Mütterrente“
Inhalt: 1. Die Landwirtschaftliche Alterskasse (LAK) 2. Das Landwirtschaftliche Versorgungswerk der R+V 1.
Power Point Präsentation
Für einen Neuen Generationenvertrag Igm_ki/nms_dv_
Arbeitsmarktreformen
Für einen Neuen Generationenvertrag
Neuausrichtung der Arbeitsmarktpolitik
Definition von Armut und Reichtum
Allianz - betriebliche Altersversorgung.
Vortrag bei der Personalversammlung der PH Karlsruhe am
DRV Oldenburg-Bremen Haushaltsplan 2016
1 Gesetzliche Rente: Wesentliche Forderungen der IG Metall – Positionierung der Parteien FB Sozialpolitik.
IG Metall Schwäbisch Hall RENTE – Was ist das?. IG Metall Schwäbisch Hall Umlageverfahren Generationenvertrag Arbeitsmarkt Produktivität Demografie 1.
1 „zusätzliche Altersvorsorge“ in der gesetzlichen Rentenversicherung Heike Sibinski Deutsche Rentenversicherung Bund Geschäftsbereich Forschung und Entwicklung.
FB Frauen- und Gleichstellungspolitik Informationen zur geplanten Erhöhung des Renteneintrittsalters Rente mit 67 – Was heißt das für Frauen?
FB Sozialpolitik Zur aktuellen Debatte um den Gesundheitsfonds Einschätzung der IG Metall, Stand
1 Dr. Wolfgang Keck Bereich: Statistische Analysen Tagung: Statistiken und statistisches Berichtswesen der GRV Erkner, 22. bis 24. September 2014 Die neue.
überflüssig und schädlich Rente mit 67.
Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd
 Präsentation transkript:

Übersicht über die wichtigsten Eingriffe ins Rentenrecht seit 1989 Rentenreformgesetz 1992 (verabschiedet im Jahr 1989): Kürzung der Anrechnungszeiten für Schulausbildung von 13 auf 7 Jahre (weiter verringert auf drei Jahre im Wachstumsförderungsgesetz im Jahr 1996) Einführung der Nettoanpassung (in den Neunzigerjahren entwickelten sich die Nettolöhne weniger stark als die Bruttolöhne) Einführung von Rentenabschlägen von bis zu 18 Prozent der Monatsrente bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Rente

Übersicht über die wichtigsten Eingriffe ins Rentenrecht seit 1989 Wachstumsförderungsgesetz 1996: Verringerung der Bewertung von beruflichen Ausbildungszeiten Abschaffung der Renten wegen Arbeitslosigkeit ab dem Jahr 2012 Anhebung der Altersgrenzen für langjährig Versicherte, für Schwerbe- hinderte und für Frauen

Übersicht über die wichtigsten Eingriffe ins Rentenrecht seit 1989 Rentenreformgesetz 1999 (verabschiedet im Jahr 1997): erschwerter Zugang zu Erwerbsminderungsrenten; Einführung von Abschlägen auch bei der Erwerbsminderungsrente; Abschaffung der Berufsunfähigkeitsrente Einführung eines Demografiefaktors (wurde von der rot-grünen Bundesregierung ausgesetzt)

Übersicht über die wichtigsten Eingriffe ins Rentenrecht seit 1989 Haushaltssicherungsgesetz 1999: Senkung der Rentenversicherungsbeiträge für Alhi-Empfänger und für Wehr- und Zivildienstleistende Reduzierung der Rentenanpassung auf Inflationsrate im Jahr 2000

Übersicht über die wichtigsten Eingriffe ins Rentenrecht seit 1989 Rentenreformgesetz 2001: neue Rentenformel: Anpassung der Renten nach der Bruttolohnentwicklung, aber unter Berücksichtigung der Veränderung der Beiträge zur Rentenversicherung und der geförderten privaten Vorsorge. Damit verbunden ist eine deutliche langfristige Absenkung des Rentenniveaus. Reform der Hinterbliebenenversorgung: Senkung der Witwen-/Witwerrente von 60 auf 55 Prozent der Altersrente des Ver- storbenen (allerdings mit Ausgleich für Witwen bzw. Witwer, die Kinder erzogen haben); verstärkte Anrechnung von anderen Einkommen

Beschlossene und geplante Maßnahmen 2003/2004 Finanzielle Wirkung Bereits beschlossen mit Wirkung auf Bestandsrentner und künftige Rentner nach dem 2. Änderungsgesetz zum SGB VI und Gesundheitsmodernisierungsgesetz: 1. Voller Krankenversicherungsbeitrag auf Betriebsrenten (insb. Pensionskassen und Direktversicherungen) und Ver- sorgungsbezüge ab 1.1.2004 Ca. – 7 Prozent bei Betriebsrenten (z.B. bei 300 Euro Betriebsrente: - 21 Euro) 2. Voller Pflegeversicherungsbeitrag für Rentner ab 1.4.2004 – auch bei Versorgungsbezügen Voller Beitrag: 1,7 % (1995 eingeführt) - 0,85 Prozent bei gesetzlicher Rente (z.B. bei 1.000 Euro Rente: - 8,50 Euro) Entlastung GRV: 0,1 % BSpunkte 2004 0,2 % BSpunkte ab 2005 3. Aussetzen der Rentenanpassung am 1.7.2004 Ca. – 10 Euro bei 1.000 Euro Monatsrente Entlastung GRV: 0,1 % BSpunkte im Jahr 2004 4. Absenkung der Schwankungsreserve auf 20 % einer Monatsausgabe Entlastung GRV: 5 Mrd. Euro im Jahr 2004 = 0,5 % BSpunkte

Beschlossene und geplante Maßnahmen 2003/2004 Finanzielle Wirkung Bereits beschlossen mit Wirkung auf Bestandsrentner und künftige Rentner nach dem 3. Änderungsgesetz zum SGB VI 5. Verlegung des Termins für die Zahlung der Renten auf das Monatsende = letzter Bankarbeitstag Vertrauensschutz: laufende Geldleistungen, die vor dem 1.4.2004 begonnen haben, werden wie bisher im Vormonat ausgezahlt (gilt auch für Folgerenten!) Entlastung GRV: je vollem Zugangsjahr rund 750 Mio. € = bis zu 0,1 % Bspunkte 2004: 560 Mio. € Zinsgewinn für GRV und Bund: 14 Mio € pro Jahr

Beschlossene und geplante Maßnahmen 2003/2004 Finanzielle Wirkung Geplante Maßnahmen mit Wirkung auf Bestandsrentner und künftige Rentner durch RV-Nachhaltigkeitsgesetz, Alterseinkünftegesetz, Gesundheitsmodernisierungsgesetz: 6. Neue Rentenformel ab Rentenanpassung 2005 Durch die Kumulation von „Riester-Treppe“ und Nachhaltigkeitsfaktor mindert sich bis 2011 die Rentenanpassung um ca. 0,7 bis 0,8 Prozent- Punkte pro Jahr, d. h. um 7-8 Euro pro Monat bei 1.000 Euro Monatsrente. Die neue Renten- Formel mindert auch langfristig, also über das Ende der „Riester-Treppe“ hinaus, die jährliche Rentenanpassung um ca. 0,7 Prozent.

Beschlossene und geplante Maßnahmen 2003/2004 Finanzielle Wirkung Geplante Maßnahmen mit Wirkung auf Bestandsrentner und künftige Rentner durch RV-Nachhaltigkeitsgesetz, Alterseinkünftegesetz, Gesundheitsmodernisierungsgesetz: 7. Rentenbesteuerung ab 2005 Zuerst nur für einkommensstarke Rentner problematisch (ab ca. 1.540 Euro/Monat für Alleinstehende), danach allerdings sukzessive auch für „Normalrentner“. Die Rentenbesteu- erung wird zu erheblich niedrigeren Renten- zahlbeträgen führen. Höhere Zuzahlung und Praxisgebühr sowie höhere Beiträge für Zahnersatz und Kranken- geld 8. Höhere Belastungen durch Gesundheitsreform

Beschlossene und geplante Maßnahmen 2003/2004 Finanzielle Wirkung Dazu kommen folgende Verschlechterungen, die allerdings erst für künftige Renten- zugänge Wirkung entfalten (nach dem RV-Nachhaltigkeitsgesetz, Hartz IV-Gesetz): 9. Keine bewertete Anerkennung schulischer Ausbildung mehr sowie keine Höherbewer- tung der ersten 36 Monate mehr, wenn keine berufliche Ausbildung vorlag Rentner, die ab 2009 in Rente gehen und eine Hochschulausbildung absolviert haben, müssen dann (nach heutigen Werten) auf 58,79 Euro (51,68 Euro im Osten) monatlich verzichten 10. Anhebung des Rentenalters bei Renten wegen Arbeitslosigkeit und nach Alters- teilzeit besonders problematisch für Ältere, die ab dem 1.1.2004 arbeitslos werden und über 55 Jahre sind 11. Verringerte rentenrechtliche Bewertung von Zeiten der Langzeitarbeitslosigkeit Langzeitarbeitslose Alg-II-EmpfängerInnen erhalten nur noch 0,06 bis 0,08 Entgeltpunkte pro Jahr – Alhi-EmpfängerInnen erhielten im Durchschnitt rund 0,33 Entgeltpunkte pro Jahr

Verminderung des Rentenniveaus Rechtsstand Kenngröße 2005 (in Prozent) 2030 (in Prozent) Geltendes Recht (einschl. der langfristigen Wirkungen der Renten- reform 2001) Bruttorenten- niveau 46,8 41,9 Steuerbereinigtes Nettorentenniveau 51,6 46,6 RV-Nachhaltigkeits gesetz Bruttorenten- niveau 46,7 39,0 Steuerbereinigtes Nettorentenniveau 51,5 43,0

Abkürzungen/Erläuterungen: BSpunkt: Beitragssatzpunkt GRV: Gesetzliche Rentenversicherung Alhi: Arbeitslosenhilfe AlgII: Arbeitslosengeld II Steuerbereinigtes Nettorentenniveau: Die Brutto-Standardrente wird um die Sozialabgaben vermindert und ins Verhältnis mit dem Brutto-Durchschnitts- entgelt der Aktiven gesetzt, das ebenfalls um die Sozialabgaben vermindert wird. Bruttorentenniveau: Vergleich der Bruttowerte ohne Abzüge