Bürgerinitiative für den Erhalt öffentlichen Eigentums 22.03.2006 3. BS-Energy: Gewinne, Preisentwicklung u.a.

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 Präsentation transkript:

Bürgerinitiative für den Erhalt öffentlichen Eigentums BS-Energy: Gewinne, Preisentwicklung u.a.

Bürgerinitiative für den Erhalt öffentlichen Eigentums Gewinne von BS|Energy Mio. Quelle: Jahresberichte BS|ENERGY

Bürgerinitiative für den Erhalt öffentlichen Eigentums Zusätzlich: Sponsoring auf Kosten der BS|ENERGY-Kunden für: Profifußball (Eintracht Braunschweig) pro Jahr Basketball pro Jahr Stadionausbau (u.a. VIP-Logen) in 2006

Bürgerinitiative für den Erhalt öffentlichen Eigentums Gas-Preiserhöhungen Cent/kWh Erhöhung innerhalb 22 Monate: 27,37 %

Bürgerinitiative für den Erhalt öffentlichen Eigentums Strom-Preiserhöhungen Cent/kWh Erhöhung in 2 Jahren: 10,15 %

Bürgerinitiative für den Erhalt öffentlichen Eigentums Wie kann man sich gegen Preiserhöhungen von Gas und Strom wehren?

Bürgerinitiative für den Erhalt öffentlichen Eigentums Wer zahlt, verzichtet auf sein Recht ! Privatrecht Vertragsrecht, nicht Gebührenrecht! Besonderheit: erbrachte Leistung und der Preis werdenvon einer Vertragspartei festgelegt. Die Umstände der Kostenentstehung kennt nur der Energieversorger. Verbraucher zahlen die hohen Gewinne der EV!!!

Bürgerinitiative für den Erhalt öffentlichen Eigentums Barbara Ambrosius (Richterin am Bundesgerichtshof): Einseitige, undurchsichtige Tarifbestimmung Abhängigkeit des Kunden (Daseinsvorsorge) Mit § 315 BGB (3) verteidigen (Missbrauchsschutz durch schriftlichen Einwand) Tarifbestimmung nur verbindlich, wenn sie der Billigkeit entspricht ! Entspricht sie nicht der Billigkeit, wird die Bestimmung durch Urteil getroffen....

Bürgerinitiative für den Erhalt öffentlichen Eigentums fehlende Billigkeit bemängeln! (Musterschreiben) Zahlungsverpflichtung an EV ist nun unverbindlich! Fälligkeit verschoben bis zur Preisfestsetzung durch Gericht! (§ 315 BGB) Einzugsermächtigung beschränken… / den reduzierten Abschlag per Dauerauftrag überweisen Jahresrechnung kürzen Klage des EV abwarten standhaft bleiben, nicht selbst klagen! Rückforderungen für zuviel bezahlte Abschläge in aktivem Klageprozess betreiben.

Bürgerinitiative für den Erhalt öffentlichen Eigentums Geringes Risiko für den Verbraucher: Versorgung darf nicht eingestellt werden (Es tritt kein Zahlungsverzug ein!) Noch kein einziger Verbraucher wurde zur Zahlung des vollen Preises verurteilt (bei Verweigerungen)! Beweislast der Billigkeit liegt beim Versorger! Der Versorger muss vor Gericht gesamte Kalkulation offenlegen! Gerichts-und Anwaltskosten liegen bei Streitwerten von unter 300 EUR bei bis zu 250 EUR. Der Unterlegene zahlt!