Schulung für Wahlausschüsse am 22.1.2009 Herzlich Willkommen!
Unsere Themen das Wahlverfahren der Wahlausschuss die Wahlregeln
Wahlverfahren (1) geheime Wahl Voraussetzung: persönliche Stimmabgabe § 7 MAVO, Aktives Wahlrecht –> Wählerverzeichnis § 8 MAVO, Passives Wahlrecht –> Kandidatenliste Kandidatur ist bindend
Wählerverzeichnis Liste der wahlberechtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (aktives Wahlrecht § 7 MAVO) Name (Abteilung) Alter (über 18 Jahre) Beschäftigungsbeginn (seit 6 Monaten bei dem Dienstgeber angestellt)
Mitarbeiter im Sinne der MAVO § 3 alle Beschäftigte der Einrichtung außer: Trägervertreter (z.B. Geschäftsführer, Kirchenvorstand) Leiter der Einrichtung Mitarbeiter, die selbstständig kündigen dürfen Sonstige leitende Mitarbeiter nicht ZDL nicht Ein-Euro-Jobber
Wahlverfahren (2) an einem Wahltag Sonderform Briefwahl geheime Stimmabgabe auf einem Stimmzettel ankreuzen von bis zu (Größe der MAV) Namen Stimmenauszählung durch den Wahlausschuss unmittelbare Feststellung des Wahlergebnisses Sonderform Briefwahl Stimmzettelbrief Wahlbrief
Wahlausschuss MAV bestellt die Mitglieder Persönliche Voraussetzung Zusammensetzung Auftrag >>
Wahlausschuss: der Auftrag (1) Vorbereitung der Wahl erstellen des Wählerverzeichnisses Information der Kolleginnen und Kollegen über Modalitäten der Wahl, Fristen, Rechte Kolleginnen und Kollegen auffordern, Wahlvorschläge zu machen erstellen einer Kandidatenliste erstellen eines Stimmzettels erstellen der Briefwahlunterlagen
Wahlausschuss: der Auftrag (2) Durchführung der Wahl Ermöglichung der geheimen Wahl am Wahltag Feststellen des Wahlergebnisses Protokoll von der Wahl fertigen verbleibende Aufgaben nach der Wahl Einberufen der konstituierenden Sitzung der neuen MAV Entscheidung über Wahlanfechtungen
Wahlausschuss: die Kür (1) Werbung für die MAV-Wahl Information der Kolleginnen und Kollegen über MAV-Arbeit Vertrauen stärken in die Möglichkeiten der MAV Handlungsaufforderung zur aktiven und passiven Wahlbeteiligung
Wahlausschuss: die Kür (2) Werbung für Kandidaturen informieren über die Anforderungen an MAV-Mitglieder Vertrauen stärken in die eigenen Handlungsfähigkeiten auffordern, Kolleginnen und Kollegen für eine Kandidatur vorzuschlagen auffordern, selbst zu kandidieren
Wahlregeln Größe der MAV = Anzahl der max. Stimmen schriftliche, geheime Wahl durch Ankreuzen der Namen auf dem Stimmzettel Bemerkungen und zu viele Wahlkreuze machen den Stimmzettel ungültig öffentliche Auszählung der Stimmen bei Stimmengleichheit wird gelost gewählt sind die Kandidaten mit den meisten Stimmen bis Rang (Größe der MAV) die übrigen sind Ersatzmitglieder
Wahlanfechtung nur in der Woche nach der Wahl schriftlich beim Wahlausschuss angemahnter Fehler muss Wahl entscheidend sein Wahlausschuss entscheidet über die Anfechtung Klage beim Kirchlichen Arbeitsgericht zur Überprüfung ist möglich