Organe Kapitel II
Einleitung Verwirklichung und Umsetzung der Aufgaben der EU (Art 3 EUV) Prinzip des institutionellen Gleichgewichts Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung (Art 5(2) EUV) Prinzip der Subsidiarität (Art 5(3) EUV)
Übersicht Rat der EU Europäische Kommission Europäischer Gerichtshof Europäisches Parlament Europäischer Rechnungshof Nebenorgane
Rat der EU Art 16 EUV Aufgaben Rechtsetzende Gewalt Koordinierung der allg. Wirtschaftspolitik der MS Abschluss internationaler Abkommen Haushaltsbehörde
Beschlusserfordernisse Zusammensetzung Fachminister der MS Versch. Formationen Ausschuss Ständiger Vertreter Beschlusserfordernisse Meist qualifizierte Mehrheit Doppelte Mehrheit: 55% und 65% der Bevölkerung
Europäischer Rat Art 15 EUV Aufgaben Gibt EU die für Entwicklung erforderlichen Impulse und legt allg. politischen Zielvorstellungen fest Keine rechtsetzende Gewalt
Zusammensetzung Staats- und Regierungschefs der MS sowie Präsident der KO, Hoher Vertreter der Außen- und Sicherheitspolitik, sowie Präsident des Europäischen Rates selbst
Kommission der EU Art 17 EUV Aufgaben Initiativmonopol „Motor der Gem“ Kontrolle „Hüterin der Verträge“ Durchführungsvorschriften zu Ratsbeschlüssen Haushaltsplan Vertretung nach Außen
Beschlusserfordernisse Zusammensetzung Ein Staatsangehöriger jedes MS Ernennung Beschlusserfordernisse Einfache Mehrheit des Kollegiums Von zuständigen Mitgliedern vorbereitet
Europäischer Gerichtshof Art 19 EUV Aufgaben Sichert die Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung dieses Vertrages
Zusammensetzung Tagung 27 Richter und 8 Generalanwälte Präsident Plenum, Große Kammer, Kammer
Europäisches Parlament Art 14 EUV Aufgaben Legislatativbefugnisse ausgebaut Kontrollbefugnisse Haushaltsbehörde
Zusammensetzung 750 Abgeordnete Nationale Kontingente Direktwahl, aber keine einheitliche Wahlordnung Übernationale Fraktionen