Das Humanitäre Völkerrecht und neue Waffensysteme: Eine Fallstudie zu Suchzündermunitionen und autonomen Waffensystemen Mag. Alexander Breitegger (EMA) Abteilung für Völkerrecht und Internationale Beziehungen Universität Wien
Neue Waffen: Art. 36 ZPI „Neuheit“: subjektiv für jeweiligen Vertragsstaat nicht nur technisch neue Waffen jedenfalls, wenn noch nicht einsatzbereit gelagert und noch nicht eingesetzt
Neue Waffen: Grundproblematik Abwägung zwischen Militär- und Sicherheitsinteressen v. humanitären Interessen? Wie geht man mit humanitärer Ungewissheit um? Warum präventive Regelungen?
2009 Global Security.org 40 Submunitionen/Bombe; Gewicht/Skeet: 3,4 kg; Sensoren; Elektronische SZM und SDM
Suchzündermunition für die Artillerie (SMArt) 155, Submunition, © 2000, Gesellschaft für Intelligente Wirksysteme 2-4 Submunitionen/Geschoss Gewicht Submunition: > 4 kg Sensoren Elektronische SZM und SDM
Suchzündermunitionen im Kontext von Streumunitionen Erwiesene humanitäre Probleme bei Streumunitionen: Ungenauigkeit, flächendeckender Effekt Blindgänger Humanitäre Ungewissheit bei Suchzündermunitionen: Welche Wahrscheinlichkeit muss bestehen, dass Sensoren ein entsprechendes Ziel bestätigen? Welches Ausmaß an Unsicherheit, dass Sensoren Zerstörung der Munition einleiten? Wie wurden SZM und SDA getestet?
Zahra, 11, Libanesin, © Alison Locke 2006
Dtar, Laos © 2006, Alison Locke
Libanon, M-85, mit angeblich zuverlässigem SZM; © 2006, Simon Conway - Landmine Action
Suchzündermunitionen im Kontext von Streumunitionen Entwürfe für österreichisches BG zum Verbot von Streumunitionen: Ausnahme für „Suchzündermunitionen mit der Fähigkeit zur Zielerkennung“ Begründung: „Einsatz dieser Munitionsarten nicht die mit dem Einsatz von Streumunition verbundenen humanitär bedenklichen Folgen, wie Flächenwirkung und die für Personen gefährlichen Blindgänger“ Ursprüngliches BG (in Kraft 8.1.2008): Streichung der Ausnahme „um die humanitäre Tragweite des Gesetzes zu erweitern.“
Suchzündermunitionen im Kontext von Streumunitionen Verhandlungen zur Konvention zu Streumunitionen (CCM): 1) keine Verbotsausnahme für Suchzündermunitionen 2) Verbotsausnahme, aber explizite Verpflichtung, Ausnahme später zu überprüfen 3) Verbotsausnahme ohne explizite Verpflichtung wie 2)
Suchzündermunitionen im Kontext von Streumunitionen Art. 2 (2) (c) CCM: Ausschluss von der Definition einer Streumunition: “Eine Munition, die alle folgenden Eigenschaften aufweist, um unterschiedslose Flächenwirkungen und die Risken durch nichtexplodierte Submunitionen zu vermeiden: (i) Jede Munition enthält weniger als 10 explosive Submunitionen; (ii) Jede explosive Submunition wiegt mehr als 4 kg; (iii) Jede explosive Submunition ist dazu bestimmt, ein einzelnes Zielobjekt zu erkennen und anzugreifen; (iv) Jede explosive Submunition ist mit einem elektronischen Selbstzerstörungsmechanismus ausgestattet; (v) Jede explosive Submunition ist mit einer elektronischen Selbstdeaktivierungseinrichtung ausgestattet.
MQ-1 Predator UAV, bewaffnet mit Hellfireraketen, Afghanistan 2008 U.S. Air Force, Lt. Col. Leslie Pratt
Talon Swords, Unbemanntes Bodenfahrzeug mit Gewehr, 2007, QinetiQ.com
Autonomie von Waffensystemen Autonomie: Waffe trifft selbständig ohne menschliches Eingreifen Entscheidungen, besonders problematisch: tödlicher Waffeneinsatz Grundsätzliche Probleme bzgl. Verboten von unterschiedslosen und unverhältnismäßigen Angriffen, individuelle Verantwortlichkeit Annahme von existierendem huV: Mensch als Entscheidungsträger