Haupttitel der Präsentation 31.03.2017 WIFI Bundesland
Allgemeine Verwaltung Lernziele: Die verschiedenen Berufsgruppen einer Krankenanstalt den übergeordneten Verwaltungsbereichen zuordnen Aufgaben des Verwaltungsbereiches benennen Aufgabengebiete einer BMB benennen und Aufgaben erklären E-card Aufbau beschreiben E-card Funktionen aufzählen Dienstpläne richtig interpretieren
Gehobener Gesundheits- und Pflege Dienst Rechtsträger Gehobener Gesundheits- und Pflege Dienst medizinisch technischer Dienst Personalbüro EDV-Abteilung Ver- und Entsorgung Reinigung Stationssekretärin Physiotherapeuten Sekretariate Turnusärzte Operationsgehilfe Hebammen Pflegehelfer Famulanten Oberärzte Kollegiale Führung Pflegedirektor Ärztlicher Direktor Verwaltungsdirektor
Aufgabengebiete einer BMB Patientenaufnahme Befundschreibung (siehe Medizinscher Schriftverkehr) Terminvergabe ambulant und stationär Kassieren der Kostenbeiträge und Akontozahlungen Allgemeine Auskünfte
Aufgabengebiete einer BMB/Abteilungssekretärin Organisation von ärztlichen Fortbildungsveranstaltungen inklusive der Vorbereitungsarbeiten Ausstellen von Teilnahmebestätigungen Ausstellen von Famulaturbestätigungen (s. Organisationsstrukturen) Ausstellen von Rasterzeugnissen (s. Organisationsstrukturen) Verwaltung der Dienstpläne der Ärzte Terminplanung mit Pharmareferenten Allgemeiner Schriftverkehr
E-card Name, Titel und Sozialversicherungsnummer Kartenfolgenummer Nummer der E-Card Serviceline SV-Web: www.sozialversicherung.at Auf der E-Card gespeicherte Daten Alle am Kartenkörper aufgedruckte Daten Geschlecht Geburtsdatum
E-card E-Card = Schlüsselkarte oder key-card Mit diesem „Schlüssel“ enthält der Arzt Zugriff auf die Anspruchsdaten Erst durch das Einlesen der Karte (Karte stecken) wird der Versicherungsstatus überprüft. Der Versicherungsstatus ist damit NICHT auf der Karte, sondern in der Betriebszentrale des e-card-Systems gespeichert. Nachweis gegenüber dem KVT, dass der Versicherte in der Ordination anwesend war, um eine Behandlung in Anspruch zu nehmen.
E-card Funktion Anspruchsberechtigung bei online durch- geführter positiver Abfrage bei jeder Inanspruchnahme eines Arztes vorzulegen elektronische Kontrolle der abgerechneten Leistungen durch Abgleich mit den vom E-Card-System gemeldeten Leistungsinanspruchnahmen Rückseite der E-Card = Europäische Krankenversicherungskarte Umsetzung in nächster Ausbaustufe: Einführung des elektronischen Rezeptes Ersatz der Überweisung/Zuweisung
E-card Infrastruktur Ordinationskarte (= der zur Arzt- Ordination gehörende Schlüssel) ist die Berechtigungskarte des Arztes GINA = Hardware, auf der die verfügbare Software-Anwendungen für die Ordination installiert sind. LAN-CCR (Kartenleser) dient zum Lesen von e-cards und Ordinationskarten
E-card Serviceentgelt € 10,- pro Kalenderjahr wird vom DG pro Arbeitnehmer (auch Lehrlinge) u. mitversicherten Ehepartner / Lebensgefährten vom Gehalt einbehalten und an den KVT abgeführt. Kein Serviceentgelt für mitversicherte Kinder und Pensionisten
Vertragspartner Ärztliche Hilfe wird gewährt durch Vertragsärzte = freiberufliche Ärzte, die mit der Krankenversicherung einen Vertrag abgeschlossen haben Wahlärzte = freiberuflich tätige Ärzte, die mit der Krankenversicherung keinen Vertrag abgeschlossen haben Berufsausübende Ärzte GESAMT VERTRAGSÄRZTE Allgemeinmediziner 12.735 4.146 Fachärzte 18.832 3.594
Organisation von DFP - Fortbildungen im Rahmen des Diplom-Fortbildungs-Programmes (DFP) der österreichischen Ärztekammer Jeder Arzt erhält bei Absolvierung von 500 Ausbildungsstunden innerhalb von 5 Jahren ein DFP- Diplom der Ärztekammer DFP-Diplom ist 5 Jahre gültig Zur Qualitätssicherung Allgemeinmediziner und Fachärzte
Approbation von DFP - Fortbildungen Ist die Genehmigung, die Bewilligung der Veranstaltung durch die Ärztekammer Ist die Voraussetzung für die Anrechnung von Fortbildungen Das Stundenausmaß der Anrechenbarkeit wird von der Ärztekammer festgelegt
Abwicklung der Approbation von DFP - Fortbildungen Veranstaltungen für Allgemeinmedizin: Ansuchen bei Landesärztekammer Veranstaltungen für Fachärzte: Ansuchen bei der österreichischen Ärztekammer
Krankenanstalten Arbeitszeitgesetz (KAAZG) Urlaubsanspruch: < als 25 Dienstjahren………………30 Werktage > als 25 Dienstjahren………………36 Werktage
Krankenanstalten Arbeitszeitgesetz (KAAZG) Werktage, Arbeitstage, Kalendertage: Werktage: alle Tage außer Sonn- und Feiertage (Mo-Sa) Arbeitstage: alle Tage außer Samstage, Sonn- und Feiertage (Mo-Fr) Kalendertage: alle Tage von Montag bis Sonntag
Juni 2015 Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 Wie viele Urlaubstage sind die oben mit dem Pfeil gekennzeichneten in Arbeitstagen? 9
Juni 2015 Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 Wie viele Urlaubstage sind die oben mit dem Pfeil gekennzeichneten in Werktagen? 11
Krankenanstalten Arbeitszeitgesetz (KAAZG) Dienstpläne: Sollplan: die 1. Zeile umfasst die zu erbringende Tages-, Wochen-, und Monatsarbeitszeit Der Sollplan muss bis zum 15. des Vormonats übergeleitet und ausgehängt werden. Änderungen sind weder möglich noch erlaubt. Die Dienstart ist von der Legende her ersichtlich
Krankenanstalten Arbeitszeitgesetz (KAAZG) Dienstpläne: Istplan: In der 2. Zeile des Planes ist die tatsächlich erbrachte Dienstleistung einzutragen z.B Überstunden, Ausfallszeiten Zeitausgleichsstunden
Haupttitel der Präsentation 31.03.2017 Dienstplan Klinik Immergrün Abteilung für Innere Medizin Sollplan fertig Sollplan Freigabe: ……….. Istplan Freigabe: ………….. PZ BAUS% Stdvor-gabe 01.07. 2013 - 31.07.2013 Name Vortrag 1 Mo 2 Di 3 Mi 4 Do 5 Fr 6 Sa 7 So 8 Mo 9 Di 10 Mi 11 Do 12 Fr 13 Sa 14 So 15 Mo 16 Di 17 Mi 18 Do 19 Fr 952686 100% 184:00 T TM HD1 T8 Tm HD2 F ZU1 Tm HD1 Mustermann Max OA 3:00 K T -2:00 907865 75% 138:00 - So HD Müller Dora OA 3:15 T +1:00 UE 1:00 T8 +3:00 UE 1:00 TB -1:30 Sollzeile Istzeile WIFI Bundesland
Teilnahmebestätigung/DFP DFP Folie_2013-10-23.pptx
Haupttitel der Präsentation 31.03.2017 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! WIFI Bundesland