Auftraggeber lt. VRA:K212-4324 A96 Bestätigung nach § 35 Abs. 6 StVO Datum: 18.05.2017 Auftraggeber lt. VRA:K212-4324 A96 Firma: Kutter GmbH 86825 Bad Wörishofen Nachunternehmer / Subunternehmer / Fuhrunternehmer Firma: _______________________ ° Das Ein- und Ausfahren bei Baustellen ist nur dort gestattet, wo sich eine gekennzeichnete Baustellenein- bzw. -ausfahrt befindet. ° Das während der Arbeiten eingesetzte Fahrzeug ist nach RSA 95 mit einer Sicherheitskennzeichnung (DIN 30710) an den vertikalen Stellen des Fahrzeuges je 8 Normflächen vorne und je 8 Normflächen hinten zu kennzeichnen: Sonderrechte nach § 35 Abs. 6 StVO ° Zusätzlich ist das Fahrzeug mit mindestens 1 Kennleuchte/Rundumlicht mit gelben Blinklicht auszustatten. Ist die Kennleuchte/Rundumlicht nicht ständig von allen Seiten sichtbar, sind diese zu ergänzen, damit sie das Fahrzeug nach allen Seiten wirksam kennzeichnen. ° Das eingesetzte Personal hat Warnkleidung nach DIN EN 471 zu tragen. Für die Einhaltung der oben genannten Punkte ist der Fahrzeugführer und für die Ausstattung der Fahrzeughalter verantwortlich !