Information zum Waffenrecht Referentin: Marie-Kristin Werner
Rechtsgrundlagen Grundgesetz (GG) Landesverwaltungesetz S-H (LVwG) Waffengesetz (WaffG) Allgemeine Verordnung zum Waffengesetz (AWaffV) Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen (KWKG) Sprengstoffgesetz (SprengG) Bundesjagdgesetz (BJG) Landesjagdgesetz (LJG)
Aufgaben der Waffenbehörde Die Erteilung von waffenrechtlichen Erlaubnissen Das Eintragen von Waffen bei Erwerb und Austragen von Waffen bei Verkauf aus der Waffenbesitzkarte Die Durchführung der Zuverlässigkeitsüberprüfung Die Erbenermittlung bei verstorbenen Waffenbesitzern sowie die Klärung des Verbleibs von Schusswaffen Der Widerruf von waffenrechtlichen Erlaubnissen bei Unzuverlässigkeit Das Erteilen von Waffenhandels und -herstellungserlaubnissen
Waffenrechtliche Erlaubnisse Waffenbesitzkarte (grün) Waffenbesitzkarte für Sportschützen (gelb) Waffenbesitzkarte für Sammler- und Waffensachverständige (rot) Europäischer Feuerwaffenpass Waffenschein Kleiner Waffenschein Munitionserwerbschein
Bedürfnis für den Besitz von Schusswaffen Jäger mit gültigem Jagdschein Sportschützen min. 12 Monate aktives Mitglied im Verein Verbandsbescheinigung min. 18 Mal am Trainingsschießen teilgenommen Erben - mit Blockiersystem gesichert Altbesitzer - Erwerb der Schusswaffe vor 1973 - Besitzstandswahrung Sonstige - u. a. gefährdete Personen
Erlaubnisvoraussetzungen Eine Erlaubnis setzt voraus, dass der Antragsteller das 18. Lebensjahr vollendet hat die erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzt die erforderliche Sachkunde nachgewiesen hat
Waffenbesitz in Deutschland ca. 10 Mio. legale Waffen ca. 20 Mio. illegale Waffen
Zusammenarbeit mit anderen Behörden Polizei örtliche Polizeistationen Landeskriminalamt Bundeskriminalamt Bundespolizei Kommunale Behörden Waffen- und Jagdbehörden Ordnungsämter Meldeämter Standesämter Justizbehörden Staatsanwaltschaften Gerichte Generalbundesanwaltschaft
Landesbehörden Bundesbehörden Innenministerium S-H Wirtschaftsministerium S-H Bundesbehörden Innenministerium des Bundes Zoll Bundesverwaltungsamt
Nationales Waffenregister EU-Richtlinie sieht die Umsetzung bis 31.12.2014 vor § 43 a Waffengesetz sieht die Umsetzung bis 31.12.2012 vor Bundesweite Vernetzung der Waffenbehörden
Waffenaufbewahrung Nur in entsprechend zertifizierten Sicherheitsbehältnissen zulässig Nachweis der sicheren Aufbewahrung, muss vom Erlaubnisinhaber bzw. Antragsteller erbracht werden (Bringschuld) Auskunftsbogen Überprüfung der Waffenaufbewahrung vor Ort Stichprobenartig Anlassbezogen