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Kooperationsmöglichkeiten der Gesundheitsämter/Amtsärzte mit der Polizei (Landeskriminalamt, EB10)

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Präsentation zum Thema: "Kooperationsmöglichkeiten der Gesundheitsämter/Amtsärzte mit der Polizei (Landeskriminalamt, EB10)"—  Präsentation transkript:

1 Kooperationsmöglichkeiten der Gesundheitsämter/Amtsärzte mit der Polizei (Landeskriminalamt, EB10)

2 Herzlich willkommen….

3 LKA Kärnten, EB 10 - Menschenhandel/Schlepperei Menschenhandel Jährlich sind geschätzte 2,4 Millionen Menschen Opfer von Menschenhandel Im OK-Bereich liegt Menschenhandel neben Waffen- und Drogenhandel weltweit an der Spitze Jährlicher Profit: ca. 32 Milliarden US-Dollar

4 Rechtsgrundlagen Menschenhandel § 104a StGB Ausbeutung: Arbeitskraft, Organhandel, sexuell – auch Inländer Rotlicht / Prostitution / Zuhälterei § 178 StGB – Vorsätzliche Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten § 179 StGB – Fahrlässige Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten § 207b StGB – Sexueller Missbrauch von Jugendlichen § 214 StGB – Entgeltliche Vermittlung von Sexualkontakten mit Minderjährigen § 215 StGB -Zuführen zur Prostitution § 215a StGB - Förderung der Prostitution und pornografischer Darbietungen Minderjähriger § 216 StGB - Zuhälterei § 217 StGB - Grenzüberschreitender Prostitutionshandel § 278 und 278a StGB – kriminelle Vereinigung/Organisation LKA Kärnten, EB 10 - Menschenhandel/Schlepperei

5 Kontrolle – Menschenhandel, Prostitution Menschenhandel, Prostitution/Zuhälterei sind klassische „Kontrolldelikte“ „Kontrolldelikte“ d.h. es werden kaum Anzeigen erstattet Die Opferaussage ist ein wesentlicher und wichtiger Umstand bei den Ermittlungen bzw. vor Gericht

6 Rotlicht-Kontrollen der Polizei regelmäßige monatliche Kontrolle aller legalen bewilligten Rotlichtbetriebe durch besonders geschulte Rotlicht-Sachbearbeiter Nach Bedarf spezielle Kontrollen zur Opfererkennung durch Kriminalbeamte des LKA, EB10 – Menschenhandel/Schlepperei Behördenübergreifende Großeinsätze bzw. Schwerpunktkontrollen zur Überprüfung der Bordell- Bewilligungsauflagen

7 Opfererkennung / Indikatoren   Sichtbare Verletzungen (und psychische Schädigungen)   Schüchternes Auftreten   Ein Opfer ist häufig eine verängstigte Person   Mangelnde Kooperationsbereitschaft   Fragende Blicke zu anwesenden Personen   Hilfesuchende Nachfrage bei anderen Personen   Eindruck der gedanklichen Abwesenheit   Unkonzentriertes und auffälliges Verhalten LKA Kärnten, EB10 - Menschenhandel/Schlepperei

8 Information und Beratung Informationsmaterial -österreichweite Broschüre -Kärntner Opferschutzfolder Mobile Beraterin für Sexdienstleisterinnen Durch die verbesserte Information ist auch die Sexdienstleisterin selbständiger und in weiterer Folge weniger abhängig von etwaigen Zuhältern.

9 Ihnen wurden falsche Versprechungen hinsichtlich ihrer Arbeit in Österreich gemacht. Sie üben gegen ihren Willen die Prostitution aus. Sie sind nach Österreich gekommen, um hier zu heiraten und werden jetzt zu sexuellen Handlungen und zur Prostitution gezwungen. Sie werden bedroht, geschlagen, eingesperrt. Sie werden unter Druck gesetzt, indem ihren Angehörigen in ihrem Heimatland Gewalt angedroht wird. Ihre Papiere wurden ihnen abgenommen. Sie fühlen sich in Österreich unsicher. Sie haben Angst vor der Polizei und den Behörden und Sie haben Angst vor dem Gefängnis. Ihre Unsicherheit und Angst werden ausgenutzt, um sie damit unter Druck zu setzen. Sie haben kein Geld für ihre Arbeit erhalten oder ihr Lohn wurde zur Begleichung angeblicher Schulden einbehalten. Sie werden daran gehindert, die Prostitution aufzugeben. Wann sind Sie Opfer von Menschenhandel?

10 Die in unserem Hause gewerblich tätigen Damen unterziehen sich wöchentlich der gesetzlich vorgeschriebenen ärztlichen Untersuchung.


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