Gemeindeordnung Schleswig-Holstein Ein Streifzug durch die Gemeindeordnung Schleswig-Holstein Gemeindeordnung Schleswig-Holstein
§§ 1 und 2 der GO Selbstverwaltung / Selbstverwaltungsaufgaben >Art. 28 Grundgesetz / das Recht auf Selbstverwaltung >Das Recht gemeindliche Aufgaben auf Dritte zu übertragen >Die Rechtsgrundlage für Gleichstellungsbeauftragte
§ 3 Weisungsangelegenheiten Meldeamt – Passbehörde – Ordnungsamt Amtsverwaltung!
§ 4 Satzungsrecht Rechtsgrundlage für das Ortsrecht Kann-Bestimmung Pflicht: Hauptsatzung Ausfertigung: Bürgermeister/in! einfache Mehrheit
§ 6 Einwohner / Bürger Bürger: wahlberechtigt Einwohner: nur Wohnsitz (s. Einwohnerversammlung)
§ 10 Repräsentation Bürgermeister / Bürgervorsteher
§ 11 Name der Gemeinde Kann geändert werden (2/3 Mehrheit)
§§ 13 ff Gebiet einer Gemeinde Freiwillig / Gesetz Voraussetzung: öffentliches Wohl
§ 16 a Unterrichtung der Einwohner / Bürger Pflichtaufgabe! >siehe § 16 b Einwohnerversammlung mindestens einmal im Jahr Vorschläge und Anregungen müssen behandelt werden
§ 16 c Einwohnerfragestunde Zwingender Bestandteil einer GV Ausschuss: kann, muss aber nicht
§ 16 d Hilfe bei Verwaltungsangelegenheiten Problem: Amtshaftung
§ 16 e Anregungen und Beschwerden Schriftlich gegenüber der Gemeindevertretung Vorbehaltene Aufgabe, nicht übertragbar
§ 16 f Einwohnerantrag Einwohner, nicht nur Bürger ab 14 Jahre, mind. 5 v.H. der Einwohner
§ 16 g Bürgerentscheid Basisdemokratie 2/3 Mehrheit der gesetzlichen Zahl
Bürgerbegehren Gemeinde entscheidet nicht selbst Beispiel: Sylt 10 v.H. der Bürger/innen
Entscheidung 20 v.H. der Stimmberechtigten Bindung: 2 Jahre Nicht rückholbar
§ 17 Abschluss- und Benutzungszwang Dringendes Bedürfnis > Beispiele: Wasserversorgung Kanal Abfallentsorgung Bedingung: Schutz der Gesundheit Natürliche Grundlagen des Lebens > Unterschied Anschlusszwang, Benutzungszwang
§ 18 Öffentliche Einrichtungen Ermächtigung zur Verwendung von Steuern Recht zur Benutzung ! Aber ! Kostentragung
§ 19 Ehrenamtliche Tätigkeit Pflicht Beispiel: Wahlhelfer § 20: Ablehnungsgründe § 21: Pflichten
§ 22 Befangenheit Unmittelbarkeit Dritte Pflicht zur Selbsterklärung Berufs-/Bevölkerungsgruppen Ordnungswidrigkeit Heilung
§ 23 Treuepflicht Verbot Ansprüche Dritter geltend zu machen
§ 24 Entschädigungen Kein Verzicht Keine Übertragung Satzungspflicht
§ 24 a Kündigungsschutz Keine Kündigung, Versetzung, Benachteiligung Gewährung der notwendigen Zeit
§ 25 Vertretung der Gemeinde in Vereinigungen Weisungsgebunden
§ 27 Gemeindevertretung Ziele und Grundsätze Übertragung möglich Recht auf Unterrichtung Dienstvorgesetzter des Bürgermeisters
§ 28 Vorbehaltene Aufgaben
§ 29 Interessenwiderstreit Verträge mit Gemeindevertretern
§ 30 Kontrollrecht Für einzelne GemVertreter und Ausschussmitglieder Auskunft und Akteneinsicht Einsichtnahme, keine Herausgabe von Akten Kopien: kein Anspruch, sollte aber ermöglicht werden
§ 31 a Unvereinbarkeit Auch für Ausschussmitglieder Auch für Ortsbeiräte
§ 32 Rechte und Pflichten Unter anderem die Mitteilung vergüteter Tätigkeiten
§ 32 a Fraktionen
§ 33 Vorsitz Gebundenes Vorschlagsrecht Bürgermeister / Bürgervorsteher
§ 34 Einberufung der GV 1 mal im Vierteljahr / Regelung durch Hauptsatzung Auf Verlangen 1/3 der Mitglieder Innere Angelegenheiten: Geschäftsordnung Ladungsfrist beträgt mind. 1 Woche Unterschreitung möglich/Widerspruch 1/3
Fortsetzung § 34 Einberufung der GV Tagesordnung Öffentliche Bekanntmachung Erweiterung um dringende Angelegenheiten
§ 35 Öffentlichkeit der Sitzungen Ausschluss der Öffentlichkeit ist eine Ausnahme Bekanntgabe nach der Sitzung
§ 36 Pflichten des Bürgermeisters
§ 38 Beschlussfähigkeit Hälfte der gesetzlichen Zahl Feststellung am Anfang der Sitzung mind. 1/3 GV 2. Einberufung
§ 39 Beschlussfassung Stimmenmehrheit Offene Abstimmung
§ 40 Wahlen Müssen als Wahl bezeichnet sein Geheim auf Antrag Gewählt, wer die meisten Stimmen erhält
§ 40 a Abberufungen Einfache Mehrheit 2/3 bei Bgm
§ 41 Niederschrift Kein Wortprotokoll 2 Unterschriften Einwendungen: GV Öffentliche Einsichtnahme
§ 42 Ordnung in den Sitzungen Vorsitzender Ordnungsruf
§ 43 Widerspruch rechtswidrige Beschlüsse Amtspflicht Aufschiebende Wirkung Beanstandung
§ 45 Bildung von Ausschüssen
§ 45 c Berichtswesen Seit 2002 Kontrolle des Bgm Nur bei hauptamtlichen Gemeinden Pflicht
§ 46 Ausschüsse Verhältniswahl Auch bürgerliche Mitglieder Vorsitzende: Wahl durch GV bei ständigen Ausschüssen Grundsätzlich öffentlich Alle GV können teilnehmen + Rederecht
Fortsetzung § 46 Ausschüsse Verlangen jeder Fraktion auf Neubesetzung möglich Vorschriften über GV gelten analog Widerspruch durch Bgm!
§§ 47 a ff. Ortsteilsverfassung
§ 47 f Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
§ 50 Ehrenamtlicher Bürgermeister Vorsitz Vorbereitung der Beschlüsse Verantwortung für sachliche Erledigung Zuständigkeit für dringende Maßnahmen (Pflicht!) Ehrenbeamte
§ 51 Gesetzliche Vertretung
§§ 55 ff Hauptamtlicher Bürgermeister
§§ 75 ff Haushaltswirtschaft § 81 Vorläufige Haushaltsführung § 86 Keine Sicherheiten zu Gunsten Dritter § 88 Rücklagenbildung § 89 / 90 Erwerb / Veräußerung von Vermögen
§§ 101 ff Wirtschaftliche Unternehmen Anzeigepflicht KAB nach § 108 GO
§ 114 ff. Rechnungsprüfungsamt
§§ 120 ff Kommunalaufsicht § 123 Beanstandungsrecht § 124 Anordnungsrecht § 125 Ersatzvornahme § 127 Beauftragte
§ 134 Ordnungswidrigkeiten durch GV Geltendmachung von Ansprüchen Fernbleiben von Sitzungen Mitteilung Befangenheit Verletzung Verschwiegenheitspflicht Ablehnung Ehrenamt