Gemeindeordnung Schleswig-Holstein

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 Präsentation transkript:

Gemeindeordnung Schleswig-Holstein Ein Streifzug durch die Gemeindeordnung Schleswig-Holstein Gemeindeordnung Schleswig-Holstein

§§ 1 und 2 der GO Selbstverwaltung / Selbstverwaltungsaufgaben >Art. 28 Grundgesetz / das Recht auf Selbstverwaltung >Das Recht gemeindliche Aufgaben auf Dritte zu übertragen >Die Rechtsgrundlage für Gleichstellungsbeauftragte

§ 3 Weisungsangelegenheiten Meldeamt – Passbehörde – Ordnungsamt Amtsverwaltung!

§ 4 Satzungsrecht Rechtsgrundlage für das Ortsrecht Kann-Bestimmung Pflicht: Hauptsatzung Ausfertigung: Bürgermeister/in! einfache Mehrheit

§ 6 Einwohner / Bürger Bürger: wahlberechtigt Einwohner: nur Wohnsitz (s. Einwohnerversammlung)

§ 10 Repräsentation Bürgermeister / Bürgervorsteher

§ 11 Name der Gemeinde Kann geändert werden  (2/3 Mehrheit)

§§ 13 ff Gebiet einer Gemeinde Freiwillig / Gesetz Voraussetzung: öffentliches Wohl

§ 16 a Unterrichtung der Einwohner / Bürger Pflichtaufgabe! >siehe § 16 b Einwohnerversammlung mindestens einmal im Jahr Vorschläge und Anregungen müssen behandelt werden

§ 16 c Einwohnerfragestunde Zwingender Bestandteil einer GV Ausschuss: kann, muss aber nicht

§ 16 d Hilfe bei Verwaltungsangelegenheiten Problem: Amtshaftung

§ 16 e Anregungen und Beschwerden Schriftlich gegenüber der Gemeindevertretung Vorbehaltene Aufgabe, nicht übertragbar

§ 16 f Einwohnerantrag Einwohner, nicht nur Bürger ab 14 Jahre, mind. 5 v.H. der Einwohner

§ 16 g Bürgerentscheid Basisdemokratie 2/3 Mehrheit der gesetzlichen Zahl

Bürgerbegehren Gemeinde entscheidet nicht selbst Beispiel: Sylt 10 v.H. der Bürger/innen

Entscheidung 20 v.H. der Stimmberechtigten Bindung: 2 Jahre Nicht rückholbar

§ 17 Abschluss- und Benutzungszwang Dringendes Bedürfnis > Beispiele: Wasserversorgung Kanal Abfallentsorgung Bedingung: Schutz der Gesundheit Natürliche Grundlagen des Lebens > Unterschied  Anschlusszwang, Benutzungszwang

§ 18 Öffentliche Einrichtungen Ermächtigung zur Verwendung von Steuern Recht zur Benutzung ! Aber !  Kostentragung

§ 19 Ehrenamtliche Tätigkeit Pflicht Beispiel: Wahlhelfer § 20: Ablehnungsgründe § 21: Pflichten

§ 22 Befangenheit Unmittelbarkeit Dritte Pflicht zur Selbsterklärung Berufs-/Bevölkerungsgruppen Ordnungswidrigkeit Heilung

§ 23 Treuepflicht Verbot Ansprüche Dritter geltend zu machen

§ 24 Entschädigungen Kein Verzicht Keine Übertragung Satzungspflicht

§ 24 a Kündigungsschutz Keine Kündigung, Versetzung, Benachteiligung Gewährung der notwendigen Zeit

§ 25 Vertretung der Gemeinde in Vereinigungen Weisungsgebunden

§ 27 Gemeindevertretung Ziele und Grundsätze Übertragung möglich Recht auf Unterrichtung Dienstvorgesetzter des Bürgermeisters

§ 28 Vorbehaltene Aufgaben

§ 29 Interessenwiderstreit Verträge mit Gemeindevertretern

§ 30 Kontrollrecht Für einzelne GemVertreter und Ausschussmitglieder Auskunft und Akteneinsicht Einsichtnahme, keine Herausgabe von Akten Kopien: kein Anspruch, sollte aber ermöglicht werden

§ 31 a Unvereinbarkeit Auch für Ausschussmitglieder Auch für Ortsbeiräte

§ 32 Rechte und Pflichten Unter anderem die Mitteilung vergüteter Tätigkeiten

§ 32 a Fraktionen

§ 33 Vorsitz Gebundenes Vorschlagsrecht Bürgermeister / Bürgervorsteher

§ 34 Einberufung der GV 1 mal im Vierteljahr / Regelung durch Hauptsatzung Auf Verlangen 1/3 der Mitglieder Innere Angelegenheiten: Geschäftsordnung Ladungsfrist beträgt mind. 1 Woche Unterschreitung möglich/Widerspruch 1/3

Fortsetzung § 34 Einberufung der GV Tagesordnung Öffentliche Bekanntmachung Erweiterung um dringende Angelegenheiten

§ 35 Öffentlichkeit der Sitzungen Ausschluss der Öffentlichkeit ist eine Ausnahme Bekanntgabe nach der Sitzung

§ 36 Pflichten des Bürgermeisters

§ 38 Beschlussfähigkeit Hälfte der gesetzlichen Zahl Feststellung am Anfang der Sitzung mind. 1/3 GV 2. Einberufung

§ 39 Beschlussfassung Stimmenmehrheit Offene Abstimmung

§ 40 Wahlen Müssen als Wahl bezeichnet sein Geheim auf Antrag Gewählt, wer die meisten Stimmen erhält

§ 40 a Abberufungen Einfache Mehrheit 2/3 bei Bgm

§ 41 Niederschrift Kein Wortprotokoll 2 Unterschriften Einwendungen: GV Öffentliche Einsichtnahme

§ 42 Ordnung in den Sitzungen Vorsitzender Ordnungsruf

§ 43 Widerspruch rechtswidrige Beschlüsse Amtspflicht Aufschiebende Wirkung Beanstandung

§ 45 Bildung von Ausschüssen

§ 45 c Berichtswesen Seit 2002 Kontrolle des Bgm Nur bei hauptamtlichen Gemeinden Pflicht

§ 46 Ausschüsse Verhältniswahl Auch bürgerliche Mitglieder Vorsitzende: Wahl durch GV bei ständigen Ausschüssen Grundsätzlich öffentlich Alle GV können teilnehmen + Rederecht

Fortsetzung § 46 Ausschüsse Verlangen jeder Fraktion auf Neubesetzung möglich Vorschriften über GV gelten analog Widerspruch durch Bgm!

§§ 47 a ff. Ortsteilsverfassung

§ 47 f Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

§ 50 Ehrenamtlicher Bürgermeister Vorsitz Vorbereitung der Beschlüsse Verantwortung für sachliche Erledigung Zuständigkeit für dringende Maßnahmen (Pflicht!) Ehrenbeamte

§ 51 Gesetzliche Vertretung

§§ 55 ff Hauptamtlicher Bürgermeister

§§ 75 ff Haushaltswirtschaft § 81  Vorläufige Haushaltsführung § 86  Keine Sicherheiten zu Gunsten Dritter § 88  Rücklagenbildung § 89 / 90  Erwerb / Veräußerung von Vermögen

§§ 101 ff Wirtschaftliche Unternehmen Anzeigepflicht KAB nach § 108 GO

§ 114 ff. Rechnungsprüfungsamt

§§ 120 ff Kommunalaufsicht § 123  Beanstandungsrecht § 124  Anordnungsrecht § 125  Ersatzvornahme § 127  Beauftragte

§ 134 Ordnungswidrigkeiten durch GV Geltendmachung von Ansprüchen Fernbleiben von Sitzungen Mitteilung Befangenheit Verletzung Verschwiegenheitspflicht Ablehnung Ehrenamt