Gilt für alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes Beurteilungswesen FHH neu tritt ab 1. Mai 2013 in Kraft Gilt für alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes An Schulen: für das pädagogisch-therapeutische Personal für Verwaltungskräfte in Schulbüros und Hausmeister
Die wichtigsten Ergebnisse Weniger Beurteilungen: 4 Jahres-Rhythmus ab der letzten Beurteilung Längere Bestätigungsfristen Längere Verschiebbarkeit nach Fehlzeiten
Größere Genauigkeit: Schriftliche Begründung auch bei den Kriterien Aufnahme der Kriterien in der Schluss – Gesamtbewertung Differenziertere Potentialanalyse
Mehr Schutz Vertrauensperson aus FHH bei Beurteilungsgespräch und Eröffnungsgespräch Stellungnahme vermerkt im Beurteilungsbogen Möglichkeit ab 55 Jahren auf Regelbeurteilung zu verzichten (Verzichtserklärung)
Beurteilung Lehrkräfte - Was möchte die Dienststelle? - KollegInnen beurteilen KollegInnen Beurteilung durch Dritte Beurteilung von Lehrkräften mit herausgehobenen Aufgaben Erstbeurteilung durch beförderte KollegInnen A 13 und A 14 Mitbeurteilung durch Fachvorgesetzte / Fachleitungen Beurteilungsvordruck Lehrkräfte mit gesonderten Feldern
Beurteilung Lehrkräfte Was möchte der GPR? Vermeidung von Beurteilungen durch KollegInnen Stärkung des PR Mehr Transparenz z.B. Erstbeurteiler auf Beförderungsstellen A 13 /A 14 Beurteilungsbeiträge Dritter z.B. PR begleitet an erster Stelle die Gespräche in Beurteilungen z.B. Beurteilungsquellen Ergebnisse Beurteilungskonferenzen