Evaluation zur Umsetzung der Rahmenempfehlung Frühförderung in NRW

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 Präsentation transkript:

Evaluation zur Umsetzung der Rahmenempfehlung Frühförderung in NRW Ulrike Schröder Ambulante Versorgung Verband der Ersatzkassen e. V. Landesvertretung NRW Geschäftsstelle Westfalen-Lippe 31. März 2017

Von der Rechtsverordnung zur Komplexleistung 01.07.2001 – Gesetzliche Grundlage (SGB IX) 01.07.2003 – Frühförderungsverordnung (FrühV) 01.05.2005 - Landesrahmenempfehlung 01.10.2006 – erste IFF-Verträge in NRW

Von der Rechtsverordnung zur Komplexleistung Das erste Mal stellen zwei Kostenträger aus unterschiedlichen Sozialgesetzen gemeinsame Leistung zur Verfügung Städte- und Landkreistag kein Mandat um rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben Landkreise und Städte wollten eigenverantwortlich handeln Nur 5 Kreise und kreisfreie Städte unterzeichneten die Landesrahmenempfehlung in NRW Vereinbarung zur Umsetzung finden auf örtlicher Ebene statt

Zugang zur Komplexleistung Die von den Krankenkassen-/verbände geforderte Zugangsregelung, die interdisziplinäre Eingangsdiagnostik durch eine(n) Vertragsärztin/arzt für Kinderheilkunde oder im Einzelfall Arzt/Ärztin die Kinderuntersuchung gem. § 26 SGB V durchführen. Kinderärzte wichtige Lotsen im System der Komplexleistung 60 % der Kinder wurden auf Initiative der Kinderärztin/arzt in eine Frühförderstelle vermittelt Wichtiger Impulsgeber mit 25 % sind die Kindertageseinrichtungen

Ergebnis der Diagnostik Über 90 Prozent der Kinder erhalten eine Leistung in der Frühfördereinrichtung 80 Prozent erhalten Komplexleistung 13 Prozent erhielten solitäre Leistungen 5 Prozent keine Komplexleistung 5 Prozent keine Komplexleistung 2 Prozent der Kinder nahmen die Komplexleistung trotz Bedarf nicht in Anspruch IFF leistet gewissenhaft Arbeit

Dauer der Eingangsdiagnostik Von der Anmeldung bis zum Beginn der Komplexleistung vergehen durchschnittlich 4,5 Monate Ergebnis ist nicht zufriedenstellend! Klärung mit den regionalen Vertragspartner vorgesehen zur Optimierung der Dauer

Ort des Leistungsgeschehen 78 Prozent der Förderung findet in der Einrichtung statt. Die Annahme der Kostenträger in Bezug auf die Anteile der ambulanten Förderung wird durch das Ergebnis der Studie bestätigt.

Verträge und Vereinbarungen Bestandteile der Komplexleistung gliedert sich in direkte und indirekte Leistungen Leistungsinhalte gehen aus dem Konzept der Einrichtungen hervor Konzept ist Bestandteil der Verträge Keine gesonderte Auflistung dieser Leistungsbestandteile in den Verträgen zur Erbringung und Vergütung von Komplexleistungen Die Vergütung der Leistungsbestandteile werden bei der Kalkulation berücksichtigt und vergütet.

Dauer der Fördereinheiten Das Ergebnis der Evaluation zeigt, das die durchschnittliche Dauer einer Fördereinheit ist höher, als dies bei der Erbringung solitärer Leistungen der Fall ist.

Obergrenzen keiner der 56 in NRW geschlossenen Verträge enthält eine Obergrenze Weder eine Kind bezogene, noch eine Einrichtungsbezogene Obergrenze Keine Budgetierung im Rahmen der Komplexleistung

Vergütungssätze Die Vergütungssätze basieren auf folgende Grundlagen: Struktur der Einrichtung Standort Personalstruktur Klientel Besonderheiten vor Ort

Vergütungssätze Die tabellarisch dargestellten Vergütungssätze enthalten keine Angaben zu den individuellen Strukturen d. Einrichtungen Die Kostenträger haben es als eine besondere Aufgabe betrachtet, die regionalen Gegebenheiten der einzelnen Einrichtungen vor Ort zu würdigen. Einheitliche Parameter und Standards führen möglicherweise auch zu einer landesweit einheitlichen Vergütung. Gleiches gilt auch für die Darstellung zur Kostenteilung. Auch hier richtet sich die Kostenteilung nach der individuellen Struktur und den entsprechenden Therapieanteilen.

Nettoaufwand der Krankenkassen Die getrennte Darstellung des Nettoaufwands nach Landesteilen führt zu Fehlinterpretationen: Angabe der Therapieplätze im Vergleich zu dem Nettoaufwand 12 – 1200 Kinder je nach Einrichtungsgröße (größte Einrichtung mit 1200 Kinder befindet sich im Rheinland) Der Vergleich muss pro Kind/Therapieplatz betrachtet werden (im Jahr 2011 waren es 5483 Kinder in Nordrhein und 2432 Kinder in Westfalen-Lippe)

Nettoaufwand der Krankenkassen Die solitären medizinisch-therapeutischen Leistungen wie Logo-, Ergo- und Physiotherapie für Kinder bis zur Einschulung sind auch nach Einführung der Komplexleistung weiter angestiegen. Die Annahme, das mit der Umsetzung der Komplexleistung ein Rückgang der Ausgaben im solitären Bereich zu erwarten ist, haben sich nicht bestätigt. – Im Gegenteil

Elternbefragung 90 Prozent der Eltern würden die Komplexleistung weiterempfehlen Kritik und Veränderungswünsche werden aufgegriffen und gemeinsam mit den Vertragspartner diskutiert.

Frühförderstellen Erfahrungen positiver als die Erwartungen mit Ausnahme der Bereiche Team- und Elternarbeit Veränderungen gegenüber der solitären Heilpädagogik aufgrund vorhandener Strukturen Erwartungen zu hoch angesetzt?

Fazit Angebot der Krankenkassen-/verbände NRW an die Vertreter der Kommunen: Sind auch weiterhin gern bereit, sich mit den Vertretern der Kommunen über die Inhalte der Vertragsverhandlungen und Erwartungen zur Umsetzung vor Ort auszutauschen. Angebot der Krankenkassen-/verbände NRW an die Vertreter Einrichtungen: Forderungen, Wünsche und Vorstellungen werden ernst genommen.

Fazit Insgesamt ist dem ISG – Bericht zu entnehmen, das die vielfältigen Bemühungen aller Beteiligten zur Umsetzung der Rechtsverordnung und der Landesrahmenempfehlung in NRW positiv zu bewerten ist. Mit der Umsetzung der Komplexleistung sind alle Beteiligten völlig neue Wege gegangen. Keiner der Akteure konnte auf Erfahrungswerte zurück greifen. Bei der praktischen Umsetzung der Komplexleistung stand uns nur eine Blackbox zur Verfügung. Heute können wir diese mit den Ergebnissen der Evaluation und den bisherigen Erfahrungen für die zukünftige Weiterentwicklung der Komplexleistung füllen.