Kooperationsmanagement Zusammenarbeit von Unternehmen in der Medizintechnik BBT Tuttlingen IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg RKW Baden-Württemberg Prototyp-Werke GmbH, Zell am Harmersbach Rettenberger Metallveredelung, Sankt Georgen MZQ Managementberatung, Villingen-Schwenningen Copyright: Marcus Weinacker, MZQ Managementberatung 10/2003
Kooperationsmanagement Was unterscheidet die Form der Kooperation, wie wir sie betrachten wollen, von der “normalen“ Zusammenarbeit zwischen Unternehmen? Copyright: Marcus Weinacker, MZQ Managementberatung 10/2003
Kooperationsmanagement Unsere Form der Kooperation ist in der Weise in die strategische Unternehmensplanung eingebunden, dass die Unternehmen durch die Kooperation entscheidende Vorteile oder Verbesserungen erfahren Copyright: Marcus Weinacker, MZQ Managementberatung 10/2003
Kooperationsmanagement Unterscheidung zwischen Kooperationen und anderen Formen der Zusammenarbeit Gemeinschaftsunternehmen Joint Venture Herausstellung der Vorteile einer Kooperation im Vergleich zu den alternativen Formen einer Zusammenarbeit Copyright: Marcus Weinacker, MZQ Managementberatung 10/2003
Kooperationsmanagement Kooperationen können geschlossen werden zum Zwecke von: Markterweiterung. Kosteneinsparung. Kompetenzgewinn. Bessere Auslastung von Fertigungskapazitäten. Zur Erbringung umfassender Dienstleistungen gegenüber Kunden. ... Copyright: Marcus Weinacker, MZQ Managementberatung 10/2003
Kooperationsmanagement Schlagworte: Nachfolgeregelung Basel II Fachkräftemangel Abhängigkeit von wenigen Kunden Kostensenkungsreform im Gesundheitswesen Copyright: Marcus Weinacker, MZQ Managementberatung 10/2003
Kooperationsmanagement Weshalb scheitern ca. 50% der Kooperationen von Ärzten in Form von Gemeinschaftspraxen? Copyright: Marcus Weinacker, MZQ Managementberatung 10/2003
Kooperationsmanagement Probleme im Zusammenhang mit dem Scheitern von Kooperationen: Imageverlust unnötiger Kostenaufwand (außer Spesen nichts gewesen) Copyright: Marcus Weinacker, MZQ Managementberatung 10/2003
Kooperationsmanagement Welche Faktoren beeinflussen den Erfolg einer Kooperation, insbesondere zwischen Kleinunternehmen sowie zwischen Klein- und Großunternehmen Copyright: Marcus Weinacker, MZQ Managementberatung 10/2003
Kooperationsmanagement Die Chemie zwischen den Persönlichkeiten der Kooperationspartner Copyright: Marcus Weinacker, MZQ Managementberatung 10/2003
Kooperationsmanagement Nach welchen Kriterien sollte ein Kooperationspartner ausgewählt werden? Copyright: Marcus Weinacker, MZQ Managementberatung 10/2003
Kooperationsmanagement Was sollte im Vorfeld einer Kooperation alles berücksichtigt und bedacht werden? Copyright: Marcus Weinacker, MZQ Managementberatung 10/2003
Kooperationsmanagement Soll die Kooperation nach Außen in Erscheinung treten oder sollen ihre Vorteile nur nach Innen gerichtet zum Tragen kommen? Copyright: Marcus Weinacker, MZQ Managementberatung 10/2003
Kooperationsmanagement Was kann eine externe Unterstützung zum Erfolg einer Kooperation beitragen? Copyright: Marcus Weinacker, MZQ Managementberatung 10/2003
Kooperationsmanagement Wer sollte ggf. alles hinzugezogen werden? Rechtsanwalt (Verträge) Steuerberater (Steuerliche Aspekte) Hausbank (Basel II, Finanzielle Aspekte) Experte für Kooperationsfragen Copyright: Marcus Weinacker, MZQ Managementberatung 10/2003
Kooperationsmanagement Wie sehen die Fördermöglichkeiten durch IHK und RKW aus? Copyright: Marcus Weinacker, MZQ Managementberatung 10/2003
Kooperationsmanagement Was sollte in einem Kooperationsvertrag auf alle Fälle geregelt sein? Laufzeit Tätigkeiten und Verantwortlichkeiten innerhalb der Kooperation Kostenaufteilung Ertragsaufteilung Haftungsfragen Copyright: Marcus Weinacker, MZQ Managementberatung 10/2003
Kooperationsmanagement Was sollte in einem Kooperationsvertrag auf alle Fälle geregelt sein? Exklusivität Geheimhaltung von Informationen Festlegungen zur Kündigung Darstellung und Präsentation der Kooperation nach außen Regularien für die evtl. Einbindung weiterer Kooperationspartner Copyright: Marcus Weinacker, MZQ Managementberatung 10/2003