Naturschutz, Risikobewertung und Biodiversität Anforderungen aus der Sicht eines Umweltverbandes Martha Mertens, BUND
Wirkungen von GVO auf die Biodiversität Generell gilt: GVO sind nicht rückholbar Anders als Chemikalien können sich GVO vermehren verändern genetisch austauschen (aktiv) ausbreiten und in Wechselwirkungen mit anderen Organismen treten
Unerwünschte Wirkungen von GVO Gentransfer, insbesondere durch Kreuzung Ausbreitung in andere Ökosysteme Effekte auf andere Organismen in Ökosystemen Sekundäre Effekte durch Herbizideinsatz und Resistenzentwicklung Förderung von Monokulturen und Intensivierung der Landwirtschaft
Gentransfer Übertragung der Transgene auf Pflanzen der gleichen Art sowie verwandte Kultur- und Wildpflanzen Pollentransfer durch Wind und Insekten über große Entfernungen möglich Heimische Kulturpflanzen besitzen Kreuzungspartner unter Wildpflanzen (z.B. Raps, Zuckerrübe, Gehölze) (Ungewollte) Kombination von Transgenen „Containment-Systeme“ (z. B. Sterilitätsgene, Transformation von Chloroplasten) garantieren keine Sicherheit Unbekannte Effekte bei Eintrag in anderen genetischen Kontext
Ausbreitung von GVO Begünstigt im Falle erhöhter Wettbewerbsfähigkeit der GVO Besonders kritische Eigenschaften: Resistenz gegen Schädlinge, Krankheitserreger oder Umweltstress, verändertes Fortpflanzungs- oder Wachstumsverhalten Sichere Prognose nicht möglich Charakteristika der aufnehmenden Ökosysteme wichtig Verbreitung durch Mensch, Tiere, Wind, Wasser, Erde Erhebliche zeitliche Verzögerung möglich (vergl. Xenobiota) Folge für Ökosysteme: Verdrängung weniger fitter Arten
Effekte auf andere Organismen in Ökosystemen Auftreten unerwünschter Eigenschaften als Folge von Positionseffekten und pleiotropen Effekten Effekte auf andere Organismen durch erwünschte (z.B. Bt-Toxine) und unerwünschte Eigenschaften (Pilztoleranz bei GV-Petunien) Zahlreiche Expositionspfade denkbar: z.B. Pollen, Samen, Blatt- und Wurzelmaterial Boden als „Black Box“ Neue Toxine und Inhaltsstoffe (z.B. Pharmaka) besonders problematisch Vervielfältigte Wirkungen bei Transgenkombinationen
Effekte bei HR-Pflanzen Bedrohung der Biodiversität (Farm Scale Evaluations – Studien in UK) Reduktion der Ackerbegleitflora und der davon lebenden Tiere wie Insekten, Vögel etc. infolge Herbizideinsatz Entwicklung herbizidresistenter Unkräuter sowie Verschiebung der Unkrautflora Erhöhung des Herbizidverbrauchs (siehe Beispiel USA) Negative Wirkungen der Herbizide auf Bodenleben, Gewässer Herbizideintrag in Nachbarflächen, auch Schutzgebiete
Schutz ökologisch sensibler Gebiete Enge Verzahnung von Schutzgebieten und Agrarflächen in D + EU Erhalt von Gebieten, die von GVO-Einwirkungen und Transgeneintrag freibleiben, unerläßlich aufgrund der Schutzwürdigkeit dieser Gebiete aus evolutionsbiologischen Gründen zwecks künftiger Züchtungsprogramme zur Bereitstellung von Referenzflächen (baseline) für das Monitoring von GVO-Wirkungen
Forderungen des BUND Keine Ausbringung von GVO in allen ökologisch sensiblen Gebieten Festlegung von Schutzmaßnahmen und ausreichend großen Abständen zwischen Schutzgebieten und GVO-Flächen Gesetzlich gesicherte Gentechnik-freie Regionen (Schutzgebiete, GVO-freie Landwirtschaft, Saatgutproduktion) Kein Anbau transgener nicht-koexistenzfähiger Pflanzen (Bienenweidepflanzen, Pflanzen mit Kreuzungspartnern in der Wildflora, Pharmapflanzen, Gehölze etc.) Kein Anbau von GVO in Überschwemmungsgebieten Kriterien für Abbruch von Freisetzungen/Inverkehrbringen von GVO
Forderungen des BUND Haftung auch für ökologische Schäden durch GVO Monitoring von GVO unter staatlicher Federführung auf Basis fachlich fundierter Regeln (Verursacherprinzip für Kosten) Prüfung von Alternativen vor GVO-Zulassung Förderung des biologischen Anbaus, da hierdurch hoher Schutz der Biodiversität Förderung der ökologischen Sicherheitsforschung, an Leitbild der Nachhaltigkeit ausgerichtet Verbesserung der entsprechenden EU-Regelungen