Ziel-2-Strukturfonds 2007 bis 2013 Regionales Teilbudget (RTB)

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 Präsentation transkript:

Ziel-2-Strukturfonds 2007 bis 2013 Regionales Teilbudget (RTB)

EU-Förderkulisse Niedersachsen neues Ziel-2-Gebiet ehemalige Regierungsbezirke Braunschweig Weser-Ems Hannover flächendeckende Förderung „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ - RWB Ziel-1-Gebiet mit höherer Übergangsförderung ehemaliger Regierungsbezirk Lüneburg („Konvergenz“)

Förderperiode 2007 - 2013 Allgemein: Fördermittel RTB gesamt: 5 Mio. Euro 2,5 Mio. EU und 2,5 Mio. Kommunen Schwerpunkte: S 1: Gründungsförderung und einzelbetriebliche Förderung (80%) S 2: Innovationsförderung, Cluster, Netzwerke (20%) S 3: Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur

Zielsetzungen Schaffung von Arbeitsplätzen im Landkreis Peine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit unserer KMU Personelles Wachstum im Zuge von Investitionen Mittel: Öffentliche Kofinanzierung geplanter Investitionen

Einzelbetriebliche Förderung Förderperiode 2007 - 2013 50% (2 Mio.) EU 50% (2 Mio.) Kommunen 100% (4 Mio.) Unternehmen

Gefördert werden Arbeitsplatzschaffende Investitionen Errichtung einer Betriebsstätte: mindestens 1 Vollzeitstelle Erweiterung einer Betriebsstätte: mindestens 2 Vollzeitstellen Lohnkostenzuschüsse für hochqualifizierte Arbeitskräfte (mindestens FH-Abschluss)

Förderwürdige Unternehmen Unternehmen des Produzierenden Gewerbes Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes Dienstleistungen mit Wirtschaftsfokussierung Dienstleistungen mit touristischer Ausrichtung Aber nur, wenn eine Mindestpunktzahl beim Scoring erzielt wurde!

Ausschluss der Förderung Nicht förderfähig gem. EU-Vorgabe/Förderung aus and. Programmen: Unternehmen der primären Produktion von Agrarerzeugnissen, Fischerei, Aquakultur (Vorgaben des Landes Niedersachsen) Energiewirtschaft, Baugewerbe, Lager- und Transportgewerbe sowie Gesundheitswesen (inkl. Gesundheitsfürsorge) (Ausschlusskriterien nach Subsidiarität und Alternativförderung) Kosten des Grunderwerbs (Gleichbehandlungsgrundsatz) Anschaffung von Fahrzeugen mit Zulassungen für den Straßenverkehr (Ausschlusskriterium von Bund, Land, EU) Nicht förderfähig gem. Aufsichtsrats-Votum wito: Investitionen, die Zuschüsse unter 10.000 € Fördersumme möglich machen (Harmonisierung von Aufwand und Ertrag) Einzelhandel

Fördersätze bei Kleinunternehmen (KU, < 50 MA) bis maximal 15 % der zuwendungsfähigen Kosten bei Mittelunternehmen (MU, < 250 MA) bis maximal 7,5 % der zuwendungsfähigen Kosten bei sonstigen Unternehmen (> 249 MA) bis maximal 200.000 € der zuwendungsfähigen Kosten zuwendungsfähig: Baumassnahmen/Maschinen/Einrichtung Immaterielles/Nichtinvestives/Eigenleistung

Förderhöchstgrenzen Unternehmen > 249 MA werden nach de minimis (max. 200.000 Euro Fördersumme innerhalb von drei Jahren), KMU werden mit maximal 15% bzw. 7,5% der zuwendungsfähigen Kosten gefördert. Achtung: Erhält der Betrieb weitere Subventionen (z.B. Bürgschaften, zinssubventionierte Kredite o. ä.) ist das Bruttosubventionswertäquivalent in Abzug zu bringen zuwendungsfähig: Baumassnahmen/Maschinen/Einrichtung Immaterielles/Nichtinvestives/Eigenleistung

Zu beachten Bitte beachten Sie, dass die Gesamtfinanzierung sichergestellt ist der Betrag zur Realisierung benötigt wird die wito gmbh ausgefüllte Formulare als unterschriebene Ausdrucke und digital benötigt  Anschaffungen mind. 5 Jahre im Betrieb und gefördertes Personal mindestens 5 Jahre angestellt bleiben müssen Unterlagen 15 Jahre aufzubewahren sind  die wito gmbh die Zuschüsse zurückfordern wird, wenn die vertraglich vereinbarten Personaleffekte nicht erreicht werden

Antrag (formgebunden) Zur Bearbeitung/Bewilligung sind einzureichen: Formaler Antrag auf KMU-Förderung Investitionsgüterliste Finanzierungsplan Erklärung zum Umweltschutz Erklärung zum Vorhabensbeginn Finanzierungsbestätigung Firmen- und Investbeschreibung/-begründung Firmenpapiere, z.B. Berichte, Bilanzen, BWA’s

KMU-Förderung am Beispiel Antragsteller: Kleines Unternehmen (20 Pers.) Investment: 200.000,00 € (ohne MwSt.) Zeitraum: 15.10.2007 bis 30.12.2008 Beschäftigung: + 3 Dauerarbeitsplätze förderfähig: 200.000 € Förderung: 30.000 € (15%) Auszahlung: drei Tranchen: 1) 25%, wenn 75% der Kosten vom KMU bezahlt 2) 50%, wenn Vorhaben abgeschlossen 3) 25%, wenn Verwendungsnachweis i.O. Abschluss: I. Quartal 2009 Fristbindung: 5 Jahre Aufbewahrung: 15 Jahre (10 Jahre bei de minimis)

Weitere Informationen www.wito-gmbh.de (Button Förderprogramme) Herr Kolloch Tel.: 05172; 9866506 Email: v.kolloch@wito-gmbh.de