Orientierungsversammlung vom 7. Februar 2011

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 Präsentation transkript:

Orientierungsversammlung vom 7. Februar 2011

Ablauf Orientierungsversammlung Begrüssung durch, Dieter Max Künzli, Gemeindepräsident Breitenbach Orientierung über Ziel und Kosten, Jürg Kaufmann, dipl. Kulturingenieur ETHZ Information über Gründungsverfahren, Werner Wehrli, dipl. Kulturingenieur ETHZ Fragen, Diskussion

Welches sind die Zielsetzungen einer Güterregulierung und zu welchem Preis?

Inhalte des Referates Geschichte (Kurzabriss) Was bringt eine Güterregulierung allen Grundeigentümern? den Bewirtschaftern? den Gemeinden? Welches sind die einzelnen Realisierungs- Schritte? Wie hoch sind die Kosten einer integralen Melioration?

Ausgangslage Verbindungen zur Melioration Wahlen BL gemeinsame alte Werke (Entwässerungen) gemeinsames Grenzgewässer (Diebach) gemeinsame Grenzen Eigentumsverflechtungen über die Kantons- und Gemeindegrenzen Nutzungen über die Kantonsgrenze gleiche Bewirtschaftungsziele gleicher Parzellierungsgrad Zeitpunkt günstig für ein gemeinsames Vorgehen

Was bringt eine Regulierung jedem einzelnen Eigentümer Weniger Parzellen / Tiefere Kosten bei Handänderungen Besser Parzellenformen Optimale Erschliessungen Reduktion der Dienstbarkeiten (Wegrechte etc.) Möglichkeit zur Auflösung von Erbengemeinschaften Rechtssicherheit des Eigentums Möglichkeit zu einer einfachen und klaren Regelung der Pachtverhältnisse

Was bringt eine Regulierung den Bewirtschaftern? Weniger Bewirtschaftungsparzellen Eigenland Eigen- und Pachtland, falls eine Pachtlandarrondierung durchgeführt wird. Verbesserung der Parzellenform Weniger Restflächen Bessere Erschliessung Verbesserung der Erschliessung: Kürzere Transportwege Bessere Flurwege (Schonung der Mechanisierung) Weniger Leerfahrten dank geringerer Parzellenzahl Tiefere Kosten bei Handänderungen Klare und übersichtliche Pachtlandverhältnisse

Was bringt eine Regulierung den Gemeinden? Erschliessungswerke Sanierung und Werterhaltung Flurwegnetz Sanierung und Werterhaltung der übrigen Werke ausserhalb des Baugebiets (ua Entwässerungswerke). Ausscheidung Grundwasser-Schutzzonen: S1 und evtl. auch S2 ins Eigentum der Gemeinde überführen Flächenbedarf der öffentlichen Hand Naturdenkmäler, Wegkreuze, etc. Öffentliche Werke Planung: Optimale Abstimmung Gesamtplan mit landwirtschaftlichen Anliegen Umsetzung Naturkonzept und Gesamtplan; Ausscheidung von Flächen ohne Mutationen und Verträge

Ökologie in der Güterregulierung Klare Ausscheidung von Ökoflächen: Gewährleistung von Mindestgrössen Umsetzung von weitergehenden Massnahmen möglich (ÖQV-Vernetzungsprojekte) Weniger landwirtschaftlicher Verkehr: Kürzere Transportwege Weniger Leerfahrten

Ablauf einer Güterregulierung: Vorbereitungen / Information Gründung der Flurgenossenschaft Vorprojekt mit Kostenschätzung / Kostenvoranschlag Mitwirkungsverfahren / Anträge / Korrekturen Festlegung des allgemeinen Abzugs (ca. 1-2% des Anspruchswerts) Auflageverfahren (30 Tage) mit Einsprachemöglichkeit Bewertung des alten Besitzstandes Auflage Bonitierungs-Grundsätze mit Einsprachemöglichkeit Auflage alter Besitzstand mit Einsprachemöglichkeit Wunschtage / Neuzuteilung Wunschtage mit jedem Grundeigentümer Neuzuteilungsentwurf Dienstbarkeitenbereinigung Auflage Dienstbarkeiten alter und neuer Besitzstand mit Einsprachemöglichkeit

Ablauf einer Güterregulierung: Detailprojekte / Bauprojekte (etappenweise) Auflageverfahren (14 Tage) mit Einsprachemöglichkeit Kostenverteiler Auflage Grundsätze (Phase 1) mit Einsprachemöglichkeit Auflage Punktierung Vor- und Nachteile (Phase 2) mit Einsprachemöglichkeit Auflage definitive Abrechnung Restkosten pro Grundeigentümer mit begrenzter Einsprachemöglichkeit (Rechnungsfehler)

Gründungs-Vorbereitungen Information und Mitwirkung Gemeinderäte der Gemeinden Büsserach+Breitenbach; politische Zielsetzungen verschiedene gemeinsame Gemeinderatssitzungen Landwirte; Abklärungen der Bedürfnisse zur langfristigen Existenzsicherung Erhebungen zur landwirtschaftlichen Vorplanung Grundeigentümer Vorbereitungskommission

Wer wirkte mit: Markus Vögtlin, Breitenbach Werner Hartung, Büsserach Thomas Ackermann, Breitenbach Pascal Moser, Büsserach Alfons Marti, Breitenbach Thomas Mosimann, Büsserach Marcel Humair, Breitenbach Josef Kübler, Büsserach Annegret Marti, Breitenbach Peter Jeker, Büsserach verschiedene Landwirte aus Breitenbach, Büsserach, Wahlen und Brislach

Was wurde wie und wo erarbeitet: Tätigkeiten der Vorbereitungskommission 6 Kommissionssitzungen 9 Arbeitsgruppensitzungen in den beiden Gemeinden Kommunikation mit den Gemeindebehörden Technische Vorbereitung durch den beauftragten Projektverfasser: Beizugsgebiet prüfen und planlich festhalten Eigentümer- und Liegenschaftenverzeichnis erstellen Statutenentwurf erarbeiten

Beizugsgebietsplan

Was steht bevor: Gründungsversammlung 5. Mai 2011 Auflage Gründungsakten (4. Februar bis 7. März 2011) Berichtigung von Fehlern Bereinigung von Einsprachen Abgrenzung Beizugsgebiet Statuten Gründungsversammlung 5. Mai 2011

Güterregulierungs - Kosten Fixkosten: vermessungstechnische Arbeiten (Gründung bis Kostenverteiler, exkl. Bauarbeiten) ca. Fr. 4000.-/ha brutto Restkosten zL Grundeigentümer: ca Fr. 1000.- / ha Variable Kosten: bautechnische Arbeiten (je nach Bedarf / gemäss Vorprojekt) Restkosten zL Gemeinden+Grundeigentümer: ca. Fr. 1000.- bis 3000.- / ha

Zum Beispiel Gempen

Aufgaben der Flurgenossenschaft nach der Gründung bis zur Neuzuteilung Wahl der Schätzungskommission und der Rechnungsrevisionsstelle durch die Generalversammlung; Durchführung der öffentlichen Submission zur Bestimmung des Ingenieurbüros (Projektleitung); Wahl des Projektleiters durch die Generalversammlung der Flurgenossenschaft; Erarbeitung Vorprojekt unter Berücksichtigung der kommunalen Gesamtplanungen, Naturkonzepte, raumplanerische Vorgaben, ...........; Bewertung des alten Besitzstandes (Bonitierung); Wunschtage, Neuzuteilung;

Güterregulierung - Zeitbedarf Von der Gründung (5. Mai 2011) bis ............. ..... Genehmigung Vorprojekt: ~2 Jahre ..... Auflage alter Besitzstand (Bewertung des Bodens): ~2 – 3 Jahre ..... Neuantritt: ~6 – 8 Jahre ….. Auflage des Kostenverteilers: ~10 Jahre

Mitwirkung Bund und Kanton Kanton hat mit RRB amtliche Mitwirkung zugesichert: Technische und betriebliche Beratung Gebührenfreiheit Grundlage für Kantonsbeiträge Unterstützung durch Beiträge: Beitragssatz wird bei der Genehmigung des Vorprojektes festgelegt Beitragssätze abhängig von verschiedenen Faktoren (Stand: 2010): Bund ~ 34 - 40 % Kanton ~ 35 - 40 %

Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit Über die Rechtsgrundlagen und das Gründungsverfahren orientiert Sie nun: Werner Wehrli, dipl. Kult. Ing. ETHZ, Amt für Landwirtschaft Solothurn