Verwaltungsgericht Gelsenkirchen

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 Präsentation transkript:

Notfallpläne für die Evakuierung von Kunst und Kulturgut Dipl.-Betriebswirt Werner Völksen Notfallpläne für die Evakuierung von Kunst und Kulturgut VdS-Fachtagung „Schutz von Kunst und Kulturgütern am 08.09.2005 in Köln

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Juristen-Lyrik: Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausgebrochen ist, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss. Verwaltungsgericht Gelsenkirchen 5 K 1012/85 vom 14.11.1985

Herkömmliche Brandschutzmaßnahmen: Nichtbrennbare Baustoffe Niedrige Brandlasten Kleine Brandabschnitte Brandwände, Brandschutztüren und -tore Spezielle Brandmeldeanlagen, die sehr kurze Interventionsmaßnahmen ermöglichen (RAS) Löschanlagen mit spezieller Löschtechnik (z.B. Oxy-Reduct) Wahl der Löschmittel entsprechend dem zu schützenden Gut usw.

Die Situation bei Eintreffen der Feuerwehr: Starke Rauchentwicklung Vollbrand, Hitze Retten, Löschen, Bergen, Schützen - aber wie? Lageerkundung Innenangriff (wenn noch möglich) Außenangriff über Leitergerät Löschmittel: Wasser oder Schaum Lage und Personalkapazität lassen Bergung in dieser Phase nicht zu!

das Brandschutzkonzept ! Feuer aus! Wir rücken ab! Hier endet das Brandschutzkonzept ! Zurück bleiben die inzwischen eingetroffenen Mitarbeiter des Museums und schauen sich meist ratlos an.

Leitfaden für die Erstellung von Evakuierungs- und Rettungsplänen für Kunst und Kulturgut Leitfaden VdS 3434 Ziel: Hilfsmittel zur individuellen Gestaltung unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände Wie geht man vor?

Organisation der Notfallplanung Phase 1: Bildung des Planungsteams Phase 2: Erarbeitung, Erprobung und Fortschreibung der Notfallpläne Phase 3: Schulung und Training der Mitarbeiter

Phase 1: Bildung des Planungsteams Interner Kreis Vertretung der Leitung Brandschutzbeauftragter Sicherungsbeauftragter IT-Leiter Restaurator Leiter Haustechnik Zusätzliche Fachkompetenz Feuerwehr Polizei Bewachungsfirma Versicherer

Phase 2: Erarbeitung, Fortschreibung und Erprobung der Notfallpläne Schritt 1: Gefährdungsanalyse Schritt 2: Notfallplan (Erarbeitung und Fortschreibung) Schritt 3: Erprobung

Schritt 1: Gefährdungsanalyse Teil 1: Ereignisse Brand und Blitzschlag Naturkatastrophen Einbruch und Diebstahl Vandalismus Überfall Andere von außen kommende Einwirkungen (Gase, Wärme/Kälte, Dampf usw.

Schritt 1: Gefährdungsanalyse Teil 2: Berücksichtigung äußerer Objektgegebenheiten Lage des Objektes Art der Einrichtung und Ausstattung Gebäudetechnik Sondernutzungen Nebeneinrichtungen und -nutzer Gefährdungen aus der Nachbarschaft Gefährdungen durch Instandsetzungsarbeiten Gefährdungen durch mangelhafte Wartung und Pflege Lage des Objektes:

Schritt 1: Gefährdungsanalyse Teil 2: Berücksichtigung äußerer Objektgegebenheiten Eine Besonderheit bei Kunst und Kulturgut: Objekt-ID Notwendig: Zeitnahe und präzise Aktualisierung Inhalte: - Zustand (geprüft) - Größe und Gewicht - Material - Fotodokument - Eigentumsnachweis

Teil 2: Berücksichtigung äußerer Objektgegebenheiten Transportmöglichkeiten Lagerungsort (Standortkontrolle) Lagerungsbedingungen Eigenarten und Gefährdungen

Festlegen: Wer macht was? Phase 2: Erarbeitung, Erprobung und Fortschreibung der Notfallpläne Zeitsektoren V O R dem Schaden WÄHREND des Schadens N A C H dem Schaden   Festlegen: Wer macht was?

V O R dem Schaden Alarmtafel erstellen Vorhalten von Hilfsmitteln Lagerkapazitäten Transportkapazitäten Gefriertrocknung Prioritäten bei der Rettung Chef vom Dienst-Kalender Verfügbares Personal Sicherheits-Controling und Planfortschreibung OK des Versicherers

WÄHREND des Schadens Notfallstab einberufen Erstmaßnahmen zur Schadenbekämpfung (Prioritäten für die Rettung festlegen) Evakuierung Dokumentation der Evakuierung Probenentnahme durch Fachrestauratoren zur Schadstoffanalyse Kontaktaufnahme mit dem Versicherer

N A C H dem Schaden Objektsicherung Abstimmung mit dem Versicherer Einleitung von Rettungs-, Sicherungs- und Restaurierungsmaßnahmen Maßnahmen für die Fortführung des Betriebes

Organisatorische Vorplanungen sind erforderlich, um im Ernstfall kein Chaos entstehen zu lassen. Es reicht nicht aus, die Planung zu erstellen und dann im Schrank verstauben zu lassen. Die laufende Aktualisierung sollte in eine Hand gegeben werden. Besonders geeignet ist dazu ein gut ausgebildeter Brandschutzbeauftragter, der als Schnittstelle die Kontakte, Informationen und Maßnahmen zusammenführt und laufend pflegt. (Werner Völksen, 2005)