Die neue Promotionsverordnung Was ist neu? Eine Übersicht Im Anschluss an den Elternabend erhalten Sie die vom Kanton Aargau versprochene Elternbroschüre, die Ihnen vertiefteren Einblick in die neue Promotionsverordnung gewährt.
Die neue Promotionsverordnung 1. Zwischenbericht und Zeugnis 2. Die «zählenden» Fächer 3. Das Beurteilungsdossier
Die neue Promotionsverordnung 1. Das Zeugnis … … und der Zwischenbericht Bisher Neu 2 promotionswirksame Zeugnisse pro Schuljahr Anfang Februar und Anfang Juli 1 Zwischenbericht (nicht promo- tionswirksam) Anfang Februar und 1 Zeugnis (promotionswirk- sam) Anfang Juli Zeugnis Zeugnis Zwischenbericht Zeugnis
Die neue Promotionsverordnung 1. Das Zeugnis … … und der Zwischenbericht Bisher Neu 2 promotionswirksame Zeugnisse pro Schuljahr Anfang Februar und Anfang Juli 1 Zwischenbericht (nicht promo- tionswirksam) Anfang Februar und 1 Zeugnis (promotionswirk- sam) Anfang Juli Zeugnisbüchlein Zeugnismappe
Die neue Promotionsverordnung Zwischenbericht Der Zwischenbericht entspricht einer Standortbestimmung am Ende des 1. Semesters. nicht promotionswirksam - nicht rekursfähig Der Zwischenbericht gibt Auskunft über … 1. … die Sachkompetenz = momentaner Stand der Leistungen in allen Fächern. 2. … die Selbstkompetenz = Arbeitshaltung des Kindes. 3. … die Sozialkompetenz = Verhalten des Kindes.
Die neue Promotionsverordnung Zwischenbericht Beispiel
Die neue Promotionsverordnung Zwischenbericht Beispiel
Die neue Promotionsverordnung Zeugnis Ihr Kind erhält nur noch einmal pro Jahr ein Zeugnis. Es ist nach wie vor… promotionswirksam und rekursfähig. Das Zeugnis gibt Auskunft über … die Sachkompetenz in allen zählenden Fächern mittels Noten wie bisher.
Die neue Promotionsverordnung Zeugnis Beispiel
Die neue Promotionsverordnung 2. Zählende Fächer Bisher Neu Ab der 2. Klasse zählen alle Fächer. 2./3. Klasse: Sprache Es wird aber unterschieden zwischen Kernfächern und Erweiterungs-fächern. Mathematik 4./5. Klasse: Sprache Mathematik Realien
Die neue Promotionsverordnung 3. Beurteilungsdossier Neu führt die Lehrperson für jede Schülerin und jeden Schüler ein Beurteilungsdossier. Inhalt: Prüfungen Belege für Beurteilungen sämtlicher Kompetenzen Die Schülerinnen und Schüler dürfen das Beurteilungsdossier mit Belegen ihrer Wahl ergänzen (z.B. mit besonders gut gelungenen Arbeiten). Das Beurteilungsdossier kann anlässlich eines Gesprächs eingesehen werden.
Die neue Promotionsverordnung Wir alle - Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrpersonen - begeben uns auf einen uns vorgegebenen Weg. Gehen wir ihn mit Mut und Zuversicht.